Grundsteuer Festsetzung für Grundvermögen

    Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten

    Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.

    Beschreibung

    Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
    Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, ist dafür Grundsteuer zu zahlen, die sog. Grundsteuer B. Sie erhalten hierfür von der Gemeinde einen Grundsteuerbescheid.
    Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Grundlage für den Grundsteuerbescheid bildet in den alten Ländern der vom Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz festgestellte Einheitswert nach den Wertverhältnissen von 1964 und in den neuen Ländern der vom Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz ermittelte Einheitswert nach den Wertverhältnissen 1935. Diese Werte stellen wiederum die Grundlage für den Grundsteuermessbetrag dar, den ebenfalls das Finanzamt ermittelt und durch Bescheid festsetzt.
    Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz ergibt dann die zu entrichtende Grundsteuer.
    In den neuen Ländern ist zudem für Mietwohngrundstücke und Einfamilienhäuser, für die am 01.01.1991 kein Einheitswert vorlag und ein solcher auch nicht festzustellen war, die Besteuerung nach der Ersatzbemessungsgrundlage vorzunehmen. Der Jahresbetrag der Grundsteuer bemisst sich hier nach der Wohn- bzw. Nutzfläche. Es handelt sich um ein Steueranmeldungsverfahren bei der Gemeinde.
    Den Hebesatz setzt die Gemeinde durch Satzung fest.
    Änderungen der rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse am Grundstück wirken sich grundsteuerlich erst im Folgejahr aus. Verkaufen Sie bspw. Ihren Grundbesitz, wird der neue Eigentümer erst ab dem darauffolgenden Jahr grundsteuerpflichtig. Auch für die Bebauung Ihres zuvor unbebauten Grundstücks müssen Sie erst im Folgejahr die erhöhte Grundsteuer entrichten.
    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Grundsteuer befreit werden. Dies ist bspw. der Fall, wenn sie eine gemeinnützige Körperschaft sind und das Grundstück ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke benutzt wird. Eine Befreiung kommt jedoch regelmäßig dann nicht in Betracht, wenn das Objekt für land- und forstwirtschaftliche oder Wohnzwecke genutzt wird. Eine Befreiung von der Grundsteuer beantragen Sie beim Finanzamt.
    In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit die Grundsteuer zu erlassen. Verfügen Sie bspw. über Grundbesitz, dessen Erhaltung wegen seiner Bedeutung für Kunst, Geschichte, Wissenschaft oder Naturschutz im öffentlichen Interesse liegt, können Sie ggf. einen Erlass der Steuer bei der Gemeinde beantragen, wenn die erzielten Einnahmen in der Regel unter den jährlichen Kosten liegen.

    Das niedersächsische Amt Neuhaus hat den Status eines neuen  Bundeslandes.

    Hinweise für Langwedel: Grundsteuer

    Allgemeine Informationen

    Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Die Grundsteuer wird für den im Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben.

    Die Grundsteuer unterteilt sich in

    • Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen)
    • Grundsteuer B (bebaute, unbebaute und gewerblich genutzte Grundstücke).

    Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ist der von der Bewertungsstelle des Finanzamtes festgesetzte Einheitswert. Aus dem Einheitswert berechnet das Finanzamt den Steuermessbetrag. Der Flecken Langwedel beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz.

    Die Grundsteuer setzt sich durch die Vervielfältigung des Steuermessbetrages mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde zusammen.

    Hebesatz (ab 2024): Grundsteuer A 440 %

    (ab 2022): Grundsteuer B 380%.

    Grundsteuer - Eigentumswechsel

    Bei einem Eigentumswechsel ist zu beachten, dass die persönliche Abgabepflicht nicht gleichzeitig mit der Übereignung auf den Bewerber übergeht.

    Die persönliche Steuerpflicht entsteht erst, wenn die Bewertungsstelle des Finanzamtes Verden den Steuergegenstand dem Erwerber zugerechnet hat (= Zurechnungsfortschreibung). Nach den gesetzlichen Bestimmungen (hier: § 9 Grundsteuergesetz) wird die Grundsteuer nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt. Die Umschreibung durch das Finanzamt auf den Erwerber erfolgt daher zum 01.01. des auf die Übereignung folgenden Kalenderjahres.

    Beispiel:

    - Übereignung zum 15.02.2022

    - Umschreibung durch das Finanzamt auf den Erwerber zum 01.01.2023

    - Der Verkäufer bleibt für das Jahr der Übereignung (bis zum 31.12.) steuerpflichtig.

    Da die Fortschreibung durch das Finanzamt auf den Erwerber erfahrungsgemäß einige Monate in Anspruch nimmt, wird die Umschreibung in der Regel nicht bis zum 01.01. durchgeführt. Bis zur Umschreibung bleibt der Verkäufer Schuldner der Grundsteuer. Überzahlte Steuern werden nach der erfolgten Umschreibung erstattet.

    Unabhängig von dieser Rechtslage besteht jedoch die Möglichkeit, einen Eigentumswechsel bereits vorab zum 01.01. des auf die Übereignung folgenden Kalenderjahres durchzuführen, sofern der Steuergegenstand als Ganzes (d.h. so wie bisher vom Finanzamt als steuerliche Einheit bewertet) verkauft wurde. Voraussetzung ist, dass der Verkauf dem Steueramt des Flecken Langwedel angezeigt wird und der Erwerber bereit ist, die Zahlungen zu leisten, auch ohne dass bereits ein entsprechender Messbescheid des Finanzamtes vorliegt.

    Grundsteuer - Neubauten

    Gerade bei Neubauten kommt es immer wieder dazu, dass die Feststellung des Einheitswertes durch das Finanzamt (der Einheitswertbescheid ist Grundlage für den Grundsteuermessbescheid) erst einige Jahre nach Fertigstellung des Gebäudes erfolgt; dann jedoch rückwirkend.

    Da der Grundsteuermessbescheid wiederrum Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer ist, ist auch die Grundsteuer rückwirkend festzusetzen. Dadurch kann es zu nicht unerheblichen Nachzahlungen kommen. Um das zu vermeiden, sollten Sie umgehend nach Fertigstellung beim Finanzamt Verden (Bewertungsstelle Tel.: 04231 919-366) die Feststellung des Einheitswertes beantragen.

    Fälligkeiten

    Die Grundsteuer ist grundsätzlich in vierteljährlichen Raten (Quartalsmitte) zur Zahlung fällig (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres). Auf Antrag kann die Grundsteuer als Gesamtbetrag zum 01.07. des Jahres entrichtet werden.

    Grundsteuerbeträge bis zu 15,00 € werden am 15.08 und Grundsteuerbeträge zwischen 15,01 € und 30,00 € in zwei Raten jeweils am 15.02. und 15.08. eines jeden Jahres zur Zahlung fällig.

    Nutzen Sie nach Möglichkeit die Vorteile des Bankenzugsverfahrens.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Langwedel: Grundsteuer

    Für die Bewertung Ihres Grundbesitzes im Gemeindegebiet ist das Finanzamt Verden, Einheitliche Grundbesitzstelle, Bremer Straße 4, 27283 Verden (Aller), zuständig.

    Den Grundsteuerbescheid erhalten Sie vom Steueramt des Fleckens Langwedel.

    Zuständigkeit

    jeweils zuständige hebeberechtigte Kommune

    Ansprechpartner

    Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Straße 1

    27299 Langwedel

    Kontakt

    Fax: 04232 3990

    Telefon Festnetz: 04232 3922

    E-Mail: Steueramt@Langwedel.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine,
    Die Grundlage für die Steuerfestsetzung und -erhebung wird bei der Bewertung durch das jeweils zuständige Finanzamt gelegt. Notwendige Unterlagen für die Wertfeststellung sind bereits in dem dortigen Wertfeststellungs- und Grundsteuermessbetragsverfahren einzureichen.  
    Sollten Sie ggf. einen Erlassantrag stellen wollen, erfragen Sie bitte in Ihrer Gemeinde, in welcher Form und unter Beifügung welcher Unterlagen dies zu erfolgen hat.

    Formulare

    Formulare: grundsätzlich keine; ggf. Einzugsermächtigung für die Gemeinde zur Teilnahme am Lastschriftverfahren
    Onlineverfahren möglich: Erfragen sie dies bitte bei Ihrer Gemeinde.
    Schriftform erforderlich: ja
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die Steuerpflicht tritt ein, wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 41 ff Grundsteuergesetz (GrStG) (für Stichtage bis zum 01.01.2024)

    §§ 68 bis 94 und § 125, 129 bis 133 Bewertungsgesetz (BewG)

    Verfahrensablauf

    Nachdem das Finanzamt einen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid erlassen hat, erteilt die Gemeinde Ihnen auf dieser Grundlage einen Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer B. Dieser Bescheid kann die Festsetzung der Grundsteuer für ein, ggf. aber auch für mehrere Kalenderjahre enthalten.
    Ist in der Zukunft die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten, kann die Gemeinde die Grundsteuer auch durch öffentliche Bekanntmachung festsetzen.
    Die Grundsteuerzahlung ist nach den festgelegten Zahlungsterminen vorzunehmen.

    Hinweise für Langwedel: Grundsteuer

    Nachdem das Finanzamt einen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid erlassen hat, erteilt der Flecken Langwedel Ihnen auf dieser Grundlage einen Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer. Dieser Bescheid gilt grundsätzlich solange, bis er durch einen neuen Bescheid ersetzt wird. Das bedeutet, dass nicht mehr zu Beginn eines jeden Jahres ein neuer Bescheid an Sie geschickt wird.
    Erfolgt eine Änderung des Grundsteuermessbetrages, so erhalten Sie einen Änderungsbescheid. Dieser Bescheid setzt dann Nachzahlungen oder Erstattungen aus früheren Zeiträumen fest und gibt Ihnen den neuen Grundsteuerbetrag und die neuen Raten bekannt.

    Weitere Erläuterungen zum Grundsteuerbescheid befinden sich auf der Rückseite des Bescheides.

    Fristen

    Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
    Die Gemeinden können bestimmen, dass Kleinbeträge davon abweichend im Jahresbetrag oder in hälftigen Jahresbeträgen fällig werden.
    Zudem kann die Steuer auch auf Ihren Antrag hin zum 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.

    Kosten

    • keine,
    • Es handelt sich um eine Steuerzahlung; weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (bspw. Säumniszuschläge).

    Zulässige Zahlungsarten erfragen Sie in Ihrer Gemeinde.

    Hinweise für Langwedel: Grundsteuer

    • keine,
    • Es handelt sich um eine Steuerzahlung; weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (bspw. Säumniszuschläge).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, ist dafür eine Grundsteuer B zu zahlen.

    Hinweise für Langwedel: Grundsteuer

    Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform in Niedersachsen finden Sie unter:

    https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer

    Mit Hilfe des Grundsteuer-Viewers können Sie schnell und einfach den Lagefaktor für Ihr Grundstück ermitteln. Für die Zwecke der Grundsteuer B stellt die Finanzverwaltung mit dem Grundsteuer-Viewer die für Ihre Steuererklärung erforderlichen Geodaten im Internet kostenfrei über eine Karte zur Verfügung und dient somit gleichzeitig auch als Ausfüllhilfe für Ihre Steuererklärung. Für die der Grundsteuer A unterliegenden Grundstücke im land- und forstwirtschaftlichen Vermögen ist der Grundsteuer-Viewer nicht zu verwenden.

    © Landesamt für Steuern Niedersachsen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Langwedel: Grundsteuer

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern am 18.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Grundbesitz, Grundstück, Grundsteuermessbetrag, Hebesatz, Grundsteuer B, Einheitswert, Grundvermögen, Ersatzbemessungsgrundlage

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de