Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
Beschreibung
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, ist dafür Grundsteuer zu zahlen, die sog. Grundsteuer B. Sie erhalten hierfür von der Gemeinde einen Grundsteuerbescheid.
Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Grundlage für den Grundsteuerbescheid bildet in den alten Ländern der vom Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz festgestellte Einheitswert nach den Wertverhältnissen von 1964 und in den neuen Ländern der vom Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz ermittelte Einheitswert nach den Wertverhältnissen 1935. Diese Werte stellen wiederum die Grundlage für den Grundsteuermessbetrag dar, den ebenfalls das Finanzamt ermittelt und durch Bescheid festsetzt.
Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz ergibt dann die zu entrichtende Grundsteuer.
In den neuen Ländern ist zudem für Mietwohngrundstücke und Einfamilienhäuser, für die am 01.01.1991 kein Einheitswert vorlag und ein solcher auch nicht festzustellen war, die Besteuerung nach der Ersatzbemessungsgrundlage vorzunehmen. Der Jahresbetrag der Grundsteuer bemisst sich hier nach der Wohn- bzw. Nutzfläche. Es handelt sich um ein Steueranmeldungsverfahren bei der Gemeinde.
Den Hebesatz setzt die Gemeinde durch Satzung fest.
Änderungen der rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse am Grundstück wirken sich grundsteuerlich erst im Folgejahr aus. Verkaufen Sie bspw. Ihren Grundbesitz, wird der neue Eigentümer erst ab dem darauffolgenden Jahr grundsteuerpflichtig. Auch für die Bebauung Ihres zuvor unbebauten Grundstücks müssen Sie erst im Folgejahr die erhöhte Grundsteuer entrichten.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Grundsteuer befreit werden. Dies ist bspw. der Fall, wenn sie eine gemeinnützige Körperschaft sind und das Grundstück ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke benutzt wird. Eine Befreiung kommt jedoch regelmäßig dann nicht in Betracht, wenn das Objekt für land- und forstwirtschaftliche oder Wohnzwecke genutzt wird. Eine Befreiung von der Grundsteuer beantragen Sie beim Finanzamt.
In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit die Grundsteuer zu erlassen. Verfügen Sie bspw. über Grundbesitz, dessen Erhaltung wegen seiner Bedeutung für Kunst, Geschichte, Wissenschaft oder Naturschutz im öffentlichen Interesse liegt, können Sie ggf. einen Erlass der Steuer bei der Gemeinde beantragen, wenn die erzielten Einnahmen in der Regel unter den jährlichen Kosten liegen.
Hinweise für Niedersachsen: Grundsteuer Festsetzung für Grundvermögen
Das niedersächsische Amt Neuhaus hat den Status eines neuen Bundeslandes.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
jeweils zuständige hebeberechtigte Kommune
Hinweise für Neu Wulmstorf: Grundsteuer
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde Neu Wulmstorf.
Die entsprechenden Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der unten aufgeführten Rubrik "Ansprechpartner/in".
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde Neu Wulmstorf.
Die entsprechenden Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der unten aufgeführten Rubrik "Ansprechpartner/in".
Ansprechpartner
I.I.1 Sachgebiet Finanzsteuerung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Terminbuchung oder -vereinbarung über die Internetseite der Gemeinde empfohlen Zu folgenden Öffnungszeiten ist das Rathaus Sie geöffnet. Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08.00 - 12.15 Uhr Donnerstag zusätzlich: 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch nur mit Terminvereinbarung, kein allgemeiner Publikumsverkehr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 40 70078-0
E-Mail: finanzen@neu-wulmstorf.de
erforderliche Unterlagen
keine,
Die Grundlage für die Steuerfestsetzung und -erhebung wird bei der Bewertung durch das jeweils zuständige Finanzamt gelegt. Notwendige Unterlagen für die Wertfeststellung sind bereits in dem dortigen Wertfeststellungs- und Grundsteuermessbetragsverfahren einzureichen.
Sollten Sie ggf. einen Erlassantrag stellen wollen, erfragen Sie bitte in Ihrer Gemeinde, in welcher Form und unter Beifügung welcher Unterlagen dies zu erfolgen hat.
Hinweise für Neu Wulmstorf: Grundsteuer
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Die Grundlage für die Steuerfestsetzung und -erhebung wird bei der Bewertung durch das jeweils zuständige Finanzamt gelegt. Notwendige Unterlagen für die Wertfeststellung sind bereits in dem dortigen Wertfeststellungs- und Grundsteuermessbetragsverfahren einzureichen.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Die Grundlage für die Steuerfestsetzung und -erhebung wird bei der Bewertung durch das jeweils zuständige Finanzamt gelegt. Notwendige Unterlagen für die Wertfeststellung sind bereits in dem dortigen Wertfeststellungs- und Grundsteuermessbetragsverfahren einzureichen.
Formulare
Formulare: grundsätzlich keine; ggf. Einzugsermächtigung für die Gemeinde zur Teilnahme am Lastschriftverfahren
Onlineverfahren möglich: Erfragen sie dies bitte bei Ihrer Gemeinde.
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hinweise für Neu Wulmstorf: Grundsteuer
Formulare werden grundsätzlich keine benötigt.
Sie können gegebenenfalls eine Einzugsermächtigung erteilen. Das Formular finden Sie am Ende dieser Seite im Bereich "Formulare zum Download".
Formulare werden grundsätzlich keine benötigt.
Sie können gegebenenfalls eine Einzugsermächtigung erteilen. Das Formular finden Sie am Ende dieser Seite im Bereich "Formulare zum Download".
Voraussetzungen
Die Steuerpflicht tritt ein, wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind.
Rechtsgrundlage(n)
§ 41 ff Grundsteuergesetz (GrStG) (für Stichtage bis zum 01.01.2024)
§§ 68 bis 94 und § 125, 129 bis 133 Bewertungsgesetz (BewG)
Verfahrensablauf
Nachdem das Finanzamt einen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid erlassen hat, erteilt die Gemeinde Ihnen auf dieser Grundlage einen Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer B. Dieser Bescheid kann die Festsetzung der Grundsteuer für ein, ggf. aber auch für mehrere Kalenderjahre enthalten.
Ist in der Zukunft die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten, kann die Gemeinde die Grundsteuer auch durch öffentliche Bekanntmachung festsetzen.
Die Grundsteuerzahlung ist nach den festgelegten Zahlungsterminen vorzunehmen.
Fristen
Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
Die Gemeinden können bestimmen, dass Kleinbeträge davon abweichend im Jahresbetrag oder in hälftigen Jahresbeträgen fällig werden.
Zudem kann die Steuer auch auf Ihren Antrag hin zum 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.
Kosten
- keine,
- Es handelt sich um eine Steuerzahlung; weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (bspw. Säumniszuschläge).
Zulässige Zahlungsarten erfragen Sie in Ihrer Gemeinde.
Hinweise für Neu Wulmstorf: Grundsteuer
Es entstehen grundsätzlich keine Gebühren. Es handelt sich um eine Steuerzahlung; weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (bspw. Säumniszuschläge).
Es entstehen grundsätzlich keine Gebühren. Es handelt sich um eine Steuerzahlung; weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (bspw. Säumniszuschläge).
Hinweise (Besonderheiten)
Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, ist dafür eine Grundsteuer B zu zahlen.
Hinweise für Neu Wulmstorf: Grundsteuer
Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, ist dafür eine Grundsteuer zu zahlen.
Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, ist dafür eine Grundsteuer zu zahlen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern am 18.08.2020
Stichwörter
Hebesatz, Grundsteuer B, Grundbesitz, Ersatzbemessungsgrundlage, Grundsteuermessbetrag, Grundvermögen, Grundstück, Einheitswert