Grundsteuer Festsetzung für Grundvermögen

    Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten

    Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.

    Beschreibung

    Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
    Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, ist dafür Grundsteuer zu zahlen, die sog. Grundsteuer B. Sie erhalten hierfür von der Gemeinde einen Grundsteuerbescheid.
    Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Grundlage für den Grundsteuerbescheid bildet in den alten Ländern der vom Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz festgestellte Einheitswert nach den Wertverhältnissen von 1964 und in den neuen Ländern der vom Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz ermittelte Einheitswert nach den Wertverhältnissen 1935. Diese Werte stellen wiederum die Grundlage für den Grundsteuermessbetrag dar, den ebenfalls das Finanzamt ermittelt und durch Bescheid festsetzt.
    Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz ergibt dann die zu entrichtende Grundsteuer.
    In den neuen Ländern ist zudem für Mietwohngrundstücke und Einfamilienhäuser, für die am 01.01.1991 kein Einheitswert vorlag und ein solcher auch nicht festzustellen war, die Besteuerung nach der Ersatzbemessungsgrundlage vorzunehmen. Der Jahresbetrag der Grundsteuer bemisst sich hier nach der Wohn- bzw. Nutzfläche. Es handelt sich um ein Steueranmeldungsverfahren bei der Gemeinde.
    Den Hebesatz setzt die Gemeinde durch Satzung fest.
    Änderungen der rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse am Grundstück wirken sich grundsteuerlich erst im Folgejahr aus. Verkaufen Sie bspw. Ihren Grundbesitz, wird der neue Eigentümer erst ab dem darauffolgenden Jahr grundsteuerpflichtig. Auch für die Bebauung Ihres zuvor unbebauten Grundstücks müssen Sie erst im Folgejahr die erhöhte Grundsteuer entrichten.
    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Grundsteuer befreit werden. Dies ist bspw. der Fall, wenn sie eine gemeinnützige Körperschaft sind und das Grundstück ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke benutzt wird. Eine Befreiung kommt jedoch regelmäßig dann nicht in Betracht, wenn das Objekt für land- und forstwirtschaftliche oder Wohnzwecke genutzt wird. Eine Befreiung von der Grundsteuer beantragen Sie beim Finanzamt.
    In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit die Grundsteuer zu erlassen. Verfügen Sie bspw. über Grundbesitz, dessen Erhaltung wegen seiner Bedeutung für Kunst, Geschichte, Wissenschaft oder Naturschutz im öffentlichen Interesse liegt, können Sie ggf. einen Erlass der Steuer bei der Gemeinde beantragen, wenn die erzielten Einnahmen in der Regel unter den jährlichen Kosten liegen.

    Das niedersächsische Amt Neuhaus hat den Status eines neuen  Bundeslandes.

    Hinweise für Neu Wulmstorf: Grundsteuer

    Allgemeine Informationen

    Die Grundsteuer ist eine Realsteuer. Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstückes an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet sich das Grundstück befindet.

    Steuergegenstand ist der im Inland liegende Grundbesitz:

    • Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A)
    • Grund- und Betriebsvermögen (Grundsteuer B)

    Das Finanzamt ermittelt für jedes Grundstück auf der Grundlage des Einheitswertes einen Grundsteuermessbetrag. Dieser Messbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Die so ermittelte Grundsteuer wird jährlich festgesetzt.

    Die Hebesätze der Gemeinde Neu Wulmstorf betragen:

    • Grundsteuer A: 390 %
    • Grundsteuer B: 560 %

    (Stand: Juni 2024)

    Grundsteuerpflichtig ist derjenige der am 01.01. eines Jahres Eigentümer des Grundstückes ist. Wird ein Grundstück im laufenden Jahr verkauft, müssen der Verkäufer und der Käufer die Grundsteuer bis zum Jahresende ggf. untereinander privatrechtlich abrechnen. Der Käufer erhält erst zum 01.01. des Folgejahres einen eigenen Grundsteuerbescheid.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    jeweils zuständige hebeberechtigte Kommune

    Hinweise für Neu Wulmstorf: Grundsteuer

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde Neu Wulmstorf.

    Die entsprechenden Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der unten aufgeführten Rubrik "Ansprechpartner/in".

    Ansprechpartner

    I.I.1 Sachgebiet Finanzsteuerung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 39

    21629 Neu Wulmstorf

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Terminbuchung oder -vereinbarung über die Internetseite der Gemeinde empfohlen Zu folgenden Öffnungszeiten ist das Rathaus Sie geöffnet. Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08.00 - 12.15 Uhr Donnerstag zusätzlich: 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch nur mit Terminvereinbarung, kein allgemeiner Publikumsverkehr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 40 70078-0

    E-Mail: finanzen@neu-wulmstorf.de

    Version

    Technisch geändert am 08.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine,
    Die Grundlage für die Steuerfestsetzung und -erhebung wird bei der Bewertung durch das jeweils zuständige Finanzamt gelegt. Notwendige Unterlagen für die Wertfeststellung sind bereits in dem dortigen Wertfeststellungs- und Grundsteuermessbetragsverfahren einzureichen.  
    Sollten Sie ggf. einen Erlassantrag stellen wollen, erfragen Sie bitte in Ihrer Gemeinde, in welcher Form und unter Beifügung welcher Unterlagen dies zu erfolgen hat.

    Hinweise für Neu Wulmstorf: Grundsteuer

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Die Grundlage für die Steuerfestsetzung und -erhebung wird bei der Bewertung durch das jeweils zuständige Finanzamt gelegt. Notwendige Unterlagen für die Wertfeststellung sind bereits in dem dortigen Wertfeststellungs- und Grundsteuermessbetragsverfahren einzureichen.

    Formulare

    Formulare: grundsätzlich keine; ggf. Einzugsermächtigung für die Gemeinde zur Teilnahme am Lastschriftverfahren
    Onlineverfahren möglich: Erfragen sie dies bitte bei Ihrer Gemeinde.
    Schriftform erforderlich: ja
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Hinweise für Neu Wulmstorf: Grundsteuer

    Formulare werden grundsätzlich keine benötigt.
    Sie können gegebenenfalls eine Einzugsermächtigung erteilen. Das Formular finden Sie am Ende dieser Seite im Bereich "Formulare zum Download".

    Voraussetzungen

    Die Steuerpflicht tritt ein, wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 41 ff Grundsteuergesetz (GrStG) (für Stichtage bis zum 01.01.2024)

    §§ 68 bis 94 und § 125, 129 bis 133 Bewertungsgesetz (BewG)

    Verfahrensablauf

    Nachdem das Finanzamt einen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid erlassen hat, erteilt die Gemeinde Ihnen auf dieser Grundlage einen Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer B. Dieser Bescheid kann die Festsetzung der Grundsteuer für ein, ggf. aber auch für mehrere Kalenderjahre enthalten.
    Ist in der Zukunft die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten, kann die Gemeinde die Grundsteuer auch durch öffentliche Bekanntmachung festsetzen.
    Die Grundsteuerzahlung ist nach den festgelegten Zahlungsterminen vorzunehmen.

    Fristen

    Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
    Die Gemeinden können bestimmen, dass Kleinbeträge davon abweichend im Jahresbetrag oder in hälftigen Jahresbeträgen fällig werden.
    Zudem kann die Steuer auch auf Ihren Antrag hin zum 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.

    Kosten

    • keine,
    • Es handelt sich um eine Steuerzahlung; weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (bspw. Säumniszuschläge).

    Zulässige Zahlungsarten erfragen Sie in Ihrer Gemeinde.

    Hinweise für Neu Wulmstorf: Grundsteuer

    Es entstehen grundsätzlich keine Gebühren. Es handelt sich um eine Steuerzahlung; weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (bspw. Säumniszuschläge).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, ist dafür eine Grundsteuer B zu zahlen.

    Hinweise für Neu Wulmstorf: Grundsteuer

    Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, ist dafür eine Grundsteuer zu zahlen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern am 18.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Hebesatz, Grundstück, Ersatzbemessungsgrundlage, Einheitswert, Grundvermögen, Grundsteuer B, Grundsteuermessbetrag, Grundbesitz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de