Grundsteuer Festsetzung für Grundvermögen

    Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten

    Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.

    Beschreibung

    Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
    Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, ist dafür Grundsteuer zu zahlen, die sog. Grundsteuer B. Sie erhalten hierfür von der Gemeinde einen Grundsteuerbescheid.
    Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Grundlage für den Grundsteuerbescheid bildet in den alten Ländern der vom Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz festgestellte Einheitswert nach den Wertverhältnissen von 1964 und in den neuen Ländern der vom Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz ermittelte Einheitswert nach den Wertverhältnissen 1935. Diese Werte stellen wiederum die Grundlage für den Grundsteuermessbetrag dar, den ebenfalls das Finanzamt ermittelt und durch Bescheid festsetzt.
    Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz ergibt dann die zu entrichtende Grundsteuer.
    In den neuen Ländern ist zudem für Mietwohngrundstücke und Einfamilienhäuser, für die am 01.01.1991 kein Einheitswert vorlag und ein solcher auch nicht festzustellen war, die Besteuerung nach der Ersatzbemessungsgrundlage vorzunehmen. Der Jahresbetrag der Grundsteuer bemisst sich hier nach der Wohn- bzw. Nutzfläche. Es handelt sich um ein Steueranmeldungsverfahren bei der Gemeinde.
    Den Hebesatz setzt die Gemeinde durch Satzung fest.
    Änderungen der rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse am Grundstück wirken sich grundsteuerlich erst im Folgejahr aus. Verkaufen Sie bspw. Ihren Grundbesitz, wird der neue Eigentümer erst ab dem darauffolgenden Jahr grundsteuerpflichtig. Auch für die Bebauung Ihres zuvor unbebauten Grundstücks müssen Sie erst im Folgejahr die erhöhte Grundsteuer entrichten.
    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Grundsteuer befreit werden. Dies ist bspw. der Fall, wenn sie eine gemeinnützige Körperschaft sind und das Grundstück ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke benutzt wird. Eine Befreiung kommt jedoch regelmäßig dann nicht in Betracht, wenn das Objekt für land- und forstwirtschaftliche oder Wohnzwecke genutzt wird. Eine Befreiung von der Grundsteuer beantragen Sie beim Finanzamt.
    In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit die Grundsteuer zu erlassen. Verfügen Sie bspw. über Grundbesitz, dessen Erhaltung wegen seiner Bedeutung für Kunst, Geschichte, Wissenschaft oder Naturschutz im öffentlichen Interesse liegt, können Sie ggf. einen Erlass der Steuer bei der Gemeinde beantragen, wenn die erzielten Einnahmen in der Regel unter den jährlichen Kosten liegen.

    Das niedersächsische Amt Neuhaus hat den Status eines neuen  Bundeslandes.

    Hinweise für Garbsen: Grundsteuer

    Allgemeine Informationen

    Die Grundsteuer ist eine ertragsunabhängige Realsteuer (auch Objektsteuer genannt) und mit eine der ältesten Formen der direkten Besteuerung für Grundstücke und Immobilien. Mit der Grundsteuer wird inländischer Grundbesitz besteuert. Hierzu gehören Grundstücke einschließlich der Gebäude sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe fällt Grundsteuer A an; Grundsteuer B zahlen dagegen die Eigentümer/innen von bebauten und unbebauten Grundstücken. Erhoben wird die Grundsteuer von der Gemeinde, auf deren Gebiet der Grundbesitz liegt.

    Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.

    Grundlage für den Grundsteuerbescheid bildet in Niedersachsen der vom Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz festgestellte Einheitswert. Der Einheitswert wird durch das Finanzamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich das Grundstück bzw. der Betrieb befindet, festgestellt. Für den in der Stadt Garbsen liegenden Grundbesitz ist dies das Finanzamt Hannover Land II, Vahrenwalder Str. 208, 30165 Hannover.

    Die festgestellten Einheitswerte stellen wiederum die Grundlage für den Grundsteuermessbetrag dar, den ebenfalls das dafür verantwortliche Finanzamt ermittelt und durch Bescheid festsetzt. Diesen Bescheid sowie den Einheitswertbescheid bekommen die Eigentümer/innen vom Finanzamt. Im Anschluss daran berechnet die Gemeinde, in diesem Fall ist dies die Stadt Garbsen, die Höhe der Grundsteuer. Dazu multipliziert sie den Grundsteuermessbetrag mit dem geltenden Hebesatz. Den Hebesatz setzt die Gemeinde durch Satzung fest. Die Stadt Garbsen unterrichtet die Eigentümer/innen dann durch einen Grundsteuerbescheid über die Höhe der Grundsteuer.

    Die Grundsteuerfestsetzung kann nur durch Anfechtung der Messbescheide (Einheitswert-bescheid, Grundsteuermessbescheid) beim zuständigen Finanzamt, nicht aber durch Anfechtung des kommunalen Steuerbescheides angegriffen werden.

    Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer durch die Gemeinden nach neuen Regeln erhoben (Grundsteuerreform 2025).
    Das dreistufige Verfahren (Bewertung, Steuermessbetrag, Hebesatz der Gemeinde) bleibt aber auch nach der Reform erhalten. Der bisherige Begriff "Einheitswert" wird in Niedersachsen durch den Begriff "Äquivalenzbetrag" ersetzt.

    Änderungen der rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse am Grundstück wirken sich grundsteuerlich erst im Folgejahr aus. Verkaufen Sie bspw. Ihren Grundbesitz, wird der neue Eigentümer nach den gesetzlichen Bestimmungen erst ab dem darauffolgenden Jahr
    grundsteuerpflichtig. Auch für die Bebauung Ihres zuvor unbebauten Grundstücks müssen Sie erst im Folgejahr die erhöhte Grundsteuer entrichten.

    Im Falle eines Grundstücksverkaufes bietet die Stadt Garbsen aber an, die Grundsteuer (zusammen mit den zugehörigen Gebühren, wie Straßenreinigung und Niederschlagswasser-beseitigung) bereits zum 01. des Folgemonats nach dem Zeitpunkt des Lastenüberganges auf den Erwerber zu übertragen. Ein solcher "vorgezogener" Eigentumswechsel ist aber nur möglich, wenn beide Vertragsparteien (Käufer und Verkäufer) damit einverstanden sind und der verkaufte Grundbesitz (bzw. die wirtschaftliche Einheit) insgesamt an einen Erwerber übereignet wurde.

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Grundsteuer befreit werden. Dies ist bspw. der Fall, wenn sie eine gemeinnützige Körperschaft sind und das Grundstück ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke benutzt wird. Eine Befreiung kommt jedoch regelmäßig dann nicht in Betracht, wenn das Objekt für land- und
    forstwirtschaftliche oder Wohnzwecke genutzt wird. Eine Befreiung von der Grundsteuer beantragen Sie beim Finanzamt. In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit die Grundsteuer zu erlassen. Verfügen Sie
    bspw. über Grundbesitz, dessen Erhaltung wegen seiner Bedeutung für Kunst, Geschichte, Wissenschaft oder Naturschutz im öffentlichen Interesse liegt, können Sie ggf. einen Erlass der Steuer bei der Gemeinde beantragen, wenn die erzielten Einnahmen in der Regel unter den jährlichen Kosten liegen.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    jeweils zuständige hebeberechtigte Kommune

    Hinweise für Garbsen: Grundsteuer

    jeweils zuständige hebeberechtigte Gemeinde

    Ansprechpartner

    Haushalt und Steuern -23.1-

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    30823 Garbsen

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 05131 707-323

    Telefon Festnetz: 05131 707-340

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    A-Trakt / 2. OG

    Version

    Technisch geändert am 21.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine,
    Die Grundlage für die Steuerfestsetzung und -erhebung wird bei der Bewertung durch das jeweils zuständige Finanzamt gelegt. Notwendige Unterlagen für die Wertfeststellung sind bereits in dem dortigen Wertfeststellungs- und Grundsteuermessbetragsverfahren einzureichen.  
    Sollten Sie ggf. einen Erlassantrag stellen wollen, erfragen Sie bitte in Ihrer Gemeinde, in welcher Form und unter Beifügung welcher Unterlagen dies zu erfolgen hat.

    Formulare

    Formulare: grundsätzlich keine; ggf. Einzugsermächtigung für die Gemeinde zur Teilnahme am Lastschriftverfahren
    Onlineverfahren möglich: Erfragen sie dies bitte bei Ihrer Gemeinde.
    Schriftform erforderlich: ja
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die Steuerpflicht tritt ein, wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 41 ff Grundsteuergesetz (GrStG) (für Stichtage bis zum 01.01.2024)

    §§ 68 bis 94 und § 125, 129 bis 133 Bewertungsgesetz (BewG)

    Hinweise für Garbsen: Grundsteuer

    Rechtsgrundlage für die Erhebung der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz

    Rechtsgrundlage für die Bewertung des Grundeigentums ist das Bewertungsgesetz

    Verfahrensablauf

    Nachdem das Finanzamt einen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid erlassen hat, erteilt die Gemeinde Ihnen auf dieser Grundlage einen Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer B. Dieser Bescheid kann die Festsetzung der Grundsteuer für ein, ggf. aber auch für mehrere Kalenderjahre enthalten.
    Ist in der Zukunft die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten, kann die Gemeinde die Grundsteuer auch durch öffentliche Bekanntmachung festsetzen.
    Die Grundsteuerzahlung ist nach den festgelegten Zahlungsterminen vorzunehmen.

    Fristen

    Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
    Die Gemeinden können bestimmen, dass Kleinbeträge davon abweichend im Jahresbetrag oder in hälftigen Jahresbeträgen fällig werden.
    Zudem kann die Steuer auch auf Ihren Antrag hin zum 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.

    Kosten

    • keine,
    • Es handelt sich um eine Steuerzahlung; weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (bspw. Säumniszuschläge).

    Zulässige Zahlungsarten erfragen Sie in Ihrer Gemeinde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, ist dafür eine Grundsteuer B zu zahlen.

    Hinweise für Garbsen: Grundsteuer

    Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform in Niedersachsen finden Sie auf dieser Homepage unter dem Stichwort "Grundsteuerreform in Niedersachsen".

    Weitere Informationen

    Hinweise für Garbsen: Grundsteuer

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern am 18.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Grundbesitz, Grundstück, Grundsteuermessbetrag, Hebesatz, Grundsteuer B, Einheitswert, Grundvermögen, Ersatzbemessungsgrundlage

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de