Grundsteuer Festsetzung für Grundvermögen

    Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten

    Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.

    Beschreibung

    Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
    Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, ist dafür Grundsteuer zu zahlen, die sog. Grundsteuer B. Sie erhalten hierfür von der Gemeinde einen Grundsteuerbescheid.
    Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Grundlage für den Grundsteuerbescheid bildet in den alten Ländern der vom Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz festgestellte Einheitswert nach den Wertverhältnissen von 1964 und in den neuen Ländern der vom Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz ermittelte Einheitswert nach den Wertverhältnissen 1935. Diese Werte stellen wiederum die Grundlage für den Grundsteuermessbetrag dar, den ebenfalls das Finanzamt ermittelt und durch Bescheid festsetzt.
    Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz ergibt dann die zu entrichtende Grundsteuer.
    In den neuen Ländern ist zudem für Mietwohngrundstücke und Einfamilienhäuser, für die am 01.01.1991 kein Einheitswert vorlag und ein solcher auch nicht festzustellen war, die Besteuerung nach der Ersatzbemessungsgrundlage vorzunehmen. Der Jahresbetrag der Grundsteuer bemisst sich hier nach der Wohn- bzw. Nutzfläche. Es handelt sich um ein Steueranmeldungsverfahren bei der Gemeinde.
    Den Hebesatz setzt die Gemeinde durch Satzung fest.
    Änderungen der rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse am Grundstück wirken sich grundsteuerlich erst im Folgejahr aus. Verkaufen Sie bspw. Ihren Grundbesitz, wird der neue Eigentümer erst ab dem darauffolgenden Jahr grundsteuerpflichtig. Auch für die Bebauung Ihres zuvor unbebauten Grundstücks müssen Sie erst im Folgejahr die erhöhte Grundsteuer entrichten.
    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Grundsteuer befreit werden. Dies ist bspw. der Fall, wenn sie eine gemeinnützige Körperschaft sind und das Grundstück ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke benutzt wird. Eine Befreiung kommt jedoch regelmäßig dann nicht in Betracht, wenn das Objekt für land- und forstwirtschaftliche oder Wohnzwecke genutzt wird. Eine Befreiung von der Grundsteuer beantragen Sie beim Finanzamt.
    In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit die Grundsteuer zu erlassen. Verfügen Sie bspw. über Grundbesitz, dessen Erhaltung wegen seiner Bedeutung für Kunst, Geschichte, Wissenschaft oder Naturschutz im öffentlichen Interesse liegt, können Sie ggf. einen Erlass der Steuer bei der Gemeinde beantragen, wenn die erzielten Einnahmen in der Regel unter den jährlichen Kosten liegen.

    Das niedersächsische Amt Neuhaus hat den Status eines neuen  Bundeslandes.

    Hinweise für Uslar: Grundsteuer

    Allgemeine Informationen

    Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für Grundbesitz im Gebiet der Stadt Uslar erhoben wird.
    Sind Sie Eigentümer eines bebauten oder bebaubaren Grundstücks, ist dafür Grundsteuer zu zahlen, die sog. Grundsteuer B. Sie erhalten hierfür von der Gemeinde einen Grundsteuerbescheid.
    Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Grundlage für den Grundsteuerbescheid bildet in Niedersachsen der vom Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz festgestellte Einheitswert. Diese Werte stellen wiederum die Grundlage für den Grundsteuermessbetrag dar, den ebenfalls das Finanzamt ermittelt und durch Bescheid festsetzt. Diesen Bescheid sowie den Einheitswertbescheid bekommen Sie als Eigentümer vom Finanzamt. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz ergibt dann die an die Stadt Uslar zu entrichtende Grundsteuer.
    Den Hebesatz setzt die Stadt Uslar in ihrer Haushaltssatzung fest.
    Änderungen der rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse am Grundstück wirken sich grundsteuerlich erst im Folgejahr aus. Verkaufen Sie bspw. Ihren Grundbesitz, wird der neue Eigentümer erst ab dem darauffolgenden Jahr grundsteuerpflichtig. Auch für die Bebauung Ihres zuvor unbebauten Grundstücks müssen Sie erst im Folgejahr die erhöhte Grundsteuer entrichten.
    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Grundsteuer befreit werden. Dies ist bspw. der Fall, wenn sie eine gemeinnützige Körperschaft sind und das Grundstück ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke benutzt wird.

    Eine Befreiung ist jedoch nicht möglich bei land- und forstwirtschaftlichen Flächen oder Wohngebäuden. Eine Befreiung von der Grundsteuer beantragen Sie beim Finanzamt.
    In besonderen Fällen auch besteht die Möglichkeit, die Grundsteuer zu erlassen.

    Die Hebesätze der Stadt Uslar betragen derzeit:
    Grundsteuer A: 395 %
    Grundsteuer B: 395 %



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    jeweils zuständige hebeberechtigte Kommune

    Ansprechpartner

    Finanzverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Graftstraße 7

    37170 Uslar

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05571 307-120

    Fax: 05571 307-107

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine,
    Die Grundlage für die Steuerfestsetzung und -erhebung wird bei der Bewertung durch das jeweils zuständige Finanzamt gelegt. Notwendige Unterlagen für die Wertfeststellung sind bereits in dem dortigen Wertfeststellungs- und Grundsteuermessbetragsverfahren einzureichen.  
    Sollten Sie ggf. einen Erlassantrag stellen wollen, erfragen Sie bitte in Ihrer Gemeinde, in welcher Form und unter Beifügung welcher Unterlagen dies zu erfolgen hat.

    Hinweise für Uslar: Grundsteuer

    Von Ihnen sind zunächst keine Unterlagen erforderlich.

    Die Grundlage für die Steuerfestsetzung und -erhebung wird bei der Bewertung durch das Finanzamt Northeim gelegt. Notwendige Unterlagen für die Wertfeststellung sind bereits in dem dortigen Wertfeststellungs- und Grundsteuermessbetragsverfahren einzureichen.
    Sollten Sie ggf. einen Erlassantrag stellen wollen, erfragen Sie bitte bei der Finanzverwaltung der Stadt Uslar, in welcher Form und unter Beifügung welcher Unterlagen dies zu erfolgen hat.

    Sollten Sie im Laufe eines Jahres ein Grundstück erworben haben und möchten schon vor Umschreibung des Finanzamtes Northeim die Steuerpflicht übernehmen, erhalten Sie dazu Informationen unter "Grundsteuer - vorzeitige Umschreibung"

    Formulare

    Formulare: grundsätzlich keine; ggf. Einzugsermächtigung für die Gemeinde zur Teilnahme am Lastschriftverfahren
    Onlineverfahren möglich: Erfragen sie dies bitte bei Ihrer Gemeinde.
    Schriftform erforderlich: ja
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Hinweise für Uslar: Grundsteuer

    Voraussetzungen

    Die Steuerpflicht tritt ein, wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 41 ff Grundsteuergesetz (GrStG) (für Stichtage bis zum 01.01.2024)

    §§ 68 bis 94 und § 125, 129 bis 133 Bewertungsgesetz (BewG)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Uslar: Grundsteuer

    Haben Sie Einwände gegen den Grundsteuerbescheid, so können Sie binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (kostenpflichtig) Klage beim Verwaltungsgericht erheben.

    Bevor Sie Klage erheben, sprechen Sie uns an. Meist können Unstimmigkeiten schon vorher dadurch beseitigt werden.

    Verfahrensablauf

    Nachdem das Finanzamt einen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid erlassen hat, erteilt die Gemeinde Ihnen auf dieser Grundlage einen Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer B. Dieser Bescheid kann die Festsetzung der Grundsteuer für ein, ggf. aber auch für mehrere Kalenderjahre enthalten.
    Ist in der Zukunft die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten, kann die Gemeinde die Grundsteuer auch durch öffentliche Bekanntmachung festsetzen.
    Die Grundsteuerzahlung ist nach den festgelegten Zahlungsterminen vorzunehmen.

    Hinweise für Uslar: Grundsteuer

    Nachdem das Finanzamt einen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid erlassen hat, bekommen Sie von der Stadt Uslar auf dieser Grundlage einen Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer. Dieser Bescheid enthält die Festsetzung der Grundsteuer für ein, ggf. aber auch für mehrere Kalenderjahre enthalten.
    Ist in der Zukunft die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten,setzt die Stadt Uslar die Grundsteuer lediglich durch öffentliche Bekanntmachung fest.

    Fristen

    Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
    Die Gemeinden können bestimmen, dass Kleinbeträge davon abweichend im Jahresbetrag oder in hälftigen Jahresbeträgen fällig werden.
    Zudem kann die Steuer auch auf Ihren Antrag hin zum 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.

    Hinweise für Uslar: Grundsteuer

    Die Grundsteuerzahlung ist zu den folgenden Zahlungsterminen fällig:

    Bei vierteljährlicher Zahlung (über 30 Euro/Jahr) sind dies:

    15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November des Jahres

    Bei halbjährlicher Zahlung (15-30 Euro/Jahr):

    15. Februar und 15. August des Jahres

    Bei einmaliger Zahlung (unter 15 Euro/Jahr):

    15. August des Jahres

    Zudem kann die Steuer auch auf Ihren Antrag hin zum 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.

    Kosten

    • keine,
    • Es handelt sich um eine Steuerzahlung; weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (bspw. Säumniszuschläge).

    Zulässige Zahlungsarten erfragen Sie in Ihrer Gemeinde.

    Hinweise für Uslar: Grundsteuer

    • Bei Zahlung zu den Fälligkeiten fallen keine weiteren Gebühren an
    • Es handelt sich um eine Steuerzahlung; weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (Mahngebühren, Säumniszuschläge, später auch Vollstreckungskosten).
    • Auf Antrag können die Zahlungen auch gestundet werden oder es kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Hierfür werden Stundungszinsen berechnet.
    • Um Verzögerungen und damit verbundene Kosten zu vermeiden, können die Beträge abgebucht werden. Den Vordruck für einen Abbuchungsauftrag (SEPA-Lastschriftmandat) finden Sie auf dieser Seite.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, ist dafür eine Grundsteuer B zu zahlen.

    Hinweise für Uslar: Grundsteuer

    Aufgrund der Grundsteuerreform ist jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks verpflichtet, eine Feststellungserklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen.


    Über www.elster.de steht Ihnen ab dem 01.07.2022 die kostenlose Möglichkeit der elektronischen Erklärungsabgabe zur Verfügung. Hierfür benötigen Sie ein Benutzerkonto. Sofern Sie noch kein entsprechendes Benutzerkonto besitzen, können Sie dieses bereits jetzt unter www.elster.de beantragen. Sollten Sie bereits ein Benutzerkonto besitzen, welches Sie z. B. für Ihre Einkommensteuererklärung benutzen, können Sie dieses auch für die Grundsteuer verwenden.

    Die Feststellungserklärung ist bis zum 31.10.2022 beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

    Beachten Sie bitte dazu auch untenstehenden Link

    Weitere Informationen

    Hinweise für Uslar: Grundsteuer

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern am 18.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Hebesatz, Grundstück, Ersatzbemessungsgrundlage, Einheitswert, Grundvermögen, Grundsteuer B, Grundsteuermessbetrag, Grundbesitz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de