Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
Beschreibung
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, ist dafür Grundsteuer zu zahlen, die sog. Grundsteuer B. Sie erhalten hierfür von der Gemeinde einen Grundsteuerbescheid.
Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Grundlage für den Grundsteuerbescheid bildet in den alten Ländern der vom Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz festgestellte Einheitswert nach den Wertverhältnissen von 1964 und in den neuen Ländern der vom Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz ermittelte Einheitswert nach den Wertverhältnissen 1935. Diese Werte stellen wiederum die Grundlage für den Grundsteuermessbetrag dar, den ebenfalls das Finanzamt ermittelt und durch Bescheid festsetzt.
Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz ergibt dann die zu entrichtende Grundsteuer.
In den neuen Ländern ist zudem für Mietwohngrundstücke und Einfamilienhäuser, für die am 01.01.1991 kein Einheitswert vorlag und ein solcher auch nicht festzustellen war, die Besteuerung nach der Ersatzbemessungsgrundlage vorzunehmen. Der Jahresbetrag der Grundsteuer bemisst sich hier nach der Wohn- bzw. Nutzfläche. Es handelt sich um ein Steueranmeldungsverfahren bei der Gemeinde.
Den Hebesatz setzt die Gemeinde durch Satzung fest.
Änderungen der rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse am Grundstück wirken sich grundsteuerlich erst im Folgejahr aus. Verkaufen Sie bspw. Ihren Grundbesitz, wird der neue Eigentümer erst ab dem darauffolgenden Jahr grundsteuerpflichtig. Auch für die Bebauung Ihres zuvor unbebauten Grundstücks müssen Sie erst im Folgejahr die erhöhte Grundsteuer entrichten.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Grundsteuer befreit werden. Dies ist bspw. der Fall, wenn sie eine gemeinnützige Körperschaft sind und das Grundstück ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke benutzt wird. Eine Befreiung kommt jedoch regelmäßig dann nicht in Betracht, wenn das Objekt für land- und forstwirtschaftliche oder Wohnzwecke genutzt wird. Eine Befreiung von der Grundsteuer beantragen Sie beim Finanzamt.
In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit die Grundsteuer zu erlassen. Verfügen Sie bspw. über Grundbesitz, dessen Erhaltung wegen seiner Bedeutung für Kunst, Geschichte, Wissenschaft oder Naturschutz im öffentlichen Interesse liegt, können Sie ggf. einen Erlass der Steuer bei der Gemeinde beantragen, wenn die erzielten Einnahmen in der Regel unter den jährlichen Kosten liegen.
Das niedersächsische Amt Neuhaus hat den Status eines neuen Bundeslandes.
Hinweise für Niedersachsen: Grundsteuer Festsetzung für Grundvermögen
Das niedersächsische Amt Neuhaus hat den Status eines neuen Bundeslandes.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
jeweils zuständige hebeberechtigte Kommune
Ansprechpartner
Finanzverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05571 307-120
Fax: 05571 307-107
Kontaktperson
Herr Harenkamp (Abteilungsleiter)
Frau Rackwitz
Frau Römermann
erforderliche Unterlagen
keine,
Die Grundlage für die Steuerfestsetzung und -erhebung wird bei der Bewertung durch das jeweils zuständige Finanzamt gelegt. Notwendige Unterlagen für die Wertfeststellung sind bereits in dem dortigen Wertfeststellungs- und Grundsteuermessbetragsverfahren einzureichen.
Sollten Sie ggf. einen Erlassantrag stellen wollen, erfragen Sie bitte in Ihrer Gemeinde, in welcher Form und unter Beifügung welcher Unterlagen dies zu erfolgen hat.
Hinweise für Uslar: Grundsteuer
Von Ihnen sind zunächst keine Unterlagen erforderlich.
Die Grundlage für die Steuerfestsetzung und -erhebung wird bei der Bewertung durch das Finanzamt Northeim gelegt. Notwendige Unterlagen für die Wertfeststellung sind bereits in dem dortigen Wertfeststellungs- und Grundsteuermessbetragsverfahren einzureichen.
Sollten Sie ggf. einen Erlassantrag stellen wollen, erfragen Sie bitte bei der Finanzverwaltung der Stadt Uslar, in welcher Form und unter Beifügung welcher Unterlagen dies zu erfolgen hat.
Sollten Sie im Laufe eines Jahres ein Grundstück erworben haben und möchten schon vor Umschreibung des Finanzamtes Northeim die Steuerpflicht übernehmen, erhalten Sie dazu Informationen unter "Grundsteuer - vorzeitige Umschreibung"
Von Ihnen sind zunächst keine Unterlagen erforderlich.
Die Grundlage für die Steuerfestsetzung und -erhebung wird bei der Bewertung durch das Finanzamt Northeim gelegt. Notwendige Unterlagen für die Wertfeststellung sind bereits in dem dortigen Wertfeststellungs- und Grundsteuermessbetragsverfahren einzureichen.
Sollten Sie ggf. einen Erlassantrag stellen wollen, erfragen Sie bitte bei der Finanzverwaltung der Stadt Uslar, in welcher Form und unter Beifügung welcher Unterlagen dies zu erfolgen hat.
Sollten Sie im Laufe eines Jahres ein Grundstück erworben haben und möchten schon vor Umschreibung des Finanzamtes Northeim die Steuerpflicht übernehmen, erhalten Sie dazu Informationen unter "Grundsteuer - vorzeitige Umschreibung"
Formulare
Formulare: grundsätzlich keine; ggf. Einzugsermächtigung für die Gemeinde zur Teilnahme am Lastschriftverfahren
Onlineverfahren möglich: Erfragen sie dies bitte bei Ihrer Gemeinde.
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hinweise für Uslar: Grundsteuer
Voraussetzungen
Die Steuerpflicht tritt ein, wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind.
Rechtsgrundlage(n)
§ 41 ff Grundsteuergesetz (GrStG) (für Stichtage bis zum 01.01.2024)
§§ 68 bis 94 und § 125, 129 bis 133 Bewertungsgesetz (BewG)
Rechtsbehelf
Hinweise für Uslar: Grundsteuer
Haben Sie Einwände gegen den Grundsteuerbescheid, so können Sie binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (kostenpflichtig) Klage beim Verwaltungsgericht erheben.
Bevor Sie Klage erheben, sprechen Sie uns an. Meist können Unstimmigkeiten schon vorher dadurch beseitigt werden.
Haben Sie Einwände gegen den Grundsteuerbescheid, so können Sie binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (kostenpflichtig) Klage beim Verwaltungsgericht erheben.
Bevor Sie Klage erheben, sprechen Sie uns an. Meist können Unstimmigkeiten schon vorher dadurch beseitigt werden.
Verfahrensablauf
Nachdem das Finanzamt einen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid erlassen hat, erteilt die Gemeinde Ihnen auf dieser Grundlage einen Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer B. Dieser Bescheid kann die Festsetzung der Grundsteuer für ein, ggf. aber auch für mehrere Kalenderjahre enthalten.
Ist in der Zukunft die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten, kann die Gemeinde die Grundsteuer auch durch öffentliche Bekanntmachung festsetzen.
Die Grundsteuerzahlung ist nach den festgelegten Zahlungsterminen vorzunehmen.
Hinweise für Uslar: Grundsteuer
Nachdem das Finanzamt einen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid erlassen hat, bekommen Sie von der Stadt Uslar auf dieser Grundlage einen Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer. Dieser Bescheid enthält die Festsetzung der Grundsteuer für ein, ggf. aber auch für mehrere Kalenderjahre enthalten.
Ist in der Zukunft die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten,setzt die Stadt Uslar die Grundsteuer lediglich durch öffentliche Bekanntmachung fest.
Nachdem das Finanzamt einen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid erlassen hat, bekommen Sie von der Stadt Uslar auf dieser Grundlage einen Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer. Dieser Bescheid enthält die Festsetzung der Grundsteuer für ein, ggf. aber auch für mehrere Kalenderjahre enthalten.
Ist in der Zukunft die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten,setzt die Stadt Uslar die Grundsteuer lediglich durch öffentliche Bekanntmachung fest.
Fristen
Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
Die Gemeinden können bestimmen, dass Kleinbeträge davon abweichend im Jahresbetrag oder in hälftigen Jahresbeträgen fällig werden.
Zudem kann die Steuer auch auf Ihren Antrag hin zum 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.
Hinweise für Uslar: Grundsteuer
Die Grundsteuerzahlung ist zu den folgenden Zahlungsterminen fällig:
Bei vierteljährlicher Zahlung (über 30 Euro/Jahr) sind dies:
15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November des Jahres
Bei halbjährlicher Zahlung (15-30 Euro/Jahr):
15. Februar und 15. August des Jahres
Bei einmaliger Zahlung (unter 15 Euro/Jahr):
15. August des Jahres
Zudem kann die Steuer auch auf Ihren Antrag hin zum 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.
Die Grundsteuerzahlung ist zu den folgenden Zahlungsterminen fällig:
Bei vierteljährlicher Zahlung (über 30 Euro/Jahr) sind dies:
15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November des Jahres
Bei halbjährlicher Zahlung (15-30 Euro/Jahr):
15. Februar und 15. August des Jahres
Bei einmaliger Zahlung (unter 15 Euro/Jahr):
15. August des Jahres
Zudem kann die Steuer auch auf Ihren Antrag hin zum 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.
Kosten
- keine,
- Es handelt sich um eine Steuerzahlung; weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (bspw. Säumniszuschläge).
Zulässige Zahlungsarten erfragen Sie in Ihrer Gemeinde.
Hinweise für Uslar: Grundsteuer
- Bei Zahlung zu den Fälligkeiten fallen keine weiteren Gebühren an
- Es handelt sich um eine Steuerzahlung; weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (Mahngebühren, Säumniszuschläge, später auch Vollstreckungskosten).
- Auf Antrag können die Zahlungen auch gestundet werden oder es kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Hierfür werden Stundungszinsen berechnet.
- Um Verzögerungen und damit verbundene Kosten zu vermeiden, können die Beträge abgebucht werden. Den Vordruck für einen Abbuchungsauftrag (SEPA-Lastschriftmandat) finden Sie auf dieser Seite.
- Bei Zahlung zu den Fälligkeiten fallen keine weiteren Gebühren an
- Es handelt sich um eine Steuerzahlung; weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (Mahngebühren, Säumniszuschläge, später auch Vollstreckungskosten).
- Auf Antrag können die Zahlungen auch gestundet werden oder es kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Hierfür werden Stundungszinsen berechnet.
- Um Verzögerungen und damit verbundene Kosten zu vermeiden, können die Beträge abgebucht werden. Den Vordruck für einen Abbuchungsauftrag (SEPA-Lastschriftmandat) finden Sie auf dieser Seite.
Hinweise (Besonderheiten)
Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, ist dafür eine Grundsteuer B zu zahlen.
Hinweise für Uslar: Grundsteuer
Aufgrund der Grundsteuerreform ist jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks verpflichtet, eine Feststellungserklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen.
Über www.elster.de steht Ihnen ab dem 01.07.2022 die kostenlose Möglichkeit der elektronischen Erklärungsabgabe zur Verfügung. Hierfür benötigen Sie ein Benutzerkonto. Sofern Sie noch kein entsprechendes Benutzerkonto besitzen, können Sie dieses bereits jetzt unter www.elster.de beantragen. Sollten Sie bereits ein Benutzerkonto besitzen, welches Sie z. B. für Ihre Einkommensteuererklärung benutzen, können Sie dieses auch für die Grundsteuer verwenden.
Die Feststellungserklärung ist bis zum 31.10.2022 beim zuständigen Finanzamt einzureichen.
Beachten Sie bitte dazu auch untenstehenden Link
Aufgrund der Grundsteuerreform ist jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks verpflichtet, eine Feststellungserklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen.
Über www.elster.de steht Ihnen ab dem 01.07.2022 die kostenlose Möglichkeit der elektronischen Erklärungsabgabe zur Verfügung. Hierfür benötigen Sie ein Benutzerkonto. Sofern Sie noch kein entsprechendes Benutzerkonto besitzen, können Sie dieses bereits jetzt unter www.elster.de beantragen. Sollten Sie bereits ein Benutzerkonto besitzen, welches Sie z. B. für Ihre Einkommensteuererklärung benutzen, können Sie dieses auch für die Grundsteuer verwenden.
Die Feststellungserklärung ist bis zum 31.10.2022 beim zuständigen Finanzamt einzureichen.
Beachten Sie bitte dazu auch untenstehenden Link
Weitere Informationen
Hinweise für Uslar: Grundsteuer
- Hebesatzsatzung ab 01.01.2025.pdf
- Hinweise zur Grundsteuer ab 2025.pdf
- Informationen zur GrundsteuerreformAktuelle Informationen für Sie als Grundstückseigentümer
- Grundsteuer Viewer
- Informationen zur GrundsteuerreformAktuelle Informationen für Sie als Grundstückseigentümer
- Grundsteuer Viewer
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern am 18.08.2020
Stichwörter
Hebesatz, Ersatzbemessungsgrundlage, Grundvermögen, Grundstück, Grundsteuer B, Grundbesitz, Grundsteuermessbetrag, Einheitswert