Grundschule Aufnahme

    Einschulung eines Kindes in die Grundschule

    Ihr Kind wird ein Schulkind. Mehr als 1 Jahr vor dem 1. Schultag beginnt der Weg dorthin.

    Beschreibung

    Die Grundschule umfasst in Niedersachsen die Schuljahrgänge 1 bis 4. In Grundschulen mit Eingangsstufe werden Kinder des 1. und 2. Schuljahrgangs in jahrgangsübergreifenden Lerngruppen unterrichtet, die sie ein bis drei Jahre besuchen.

    Es besteht für Ihr Kind eine Schulpflicht. In Niedersachsen wird es in der Regel eingeschult, wenn es bis zum 30. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet hat. Dazu zählen auch Kinder, die am 1. Oktober ihren 6. Geburtstag haben.

    Auch Kinder, die nach dem 1. Oktober geboren sind (sogenannte Kann-Kinder), können angemeldet werden; einen besonderen Stichtag gibt es hier nicht. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

    Etwa 15 Monate vor der Einschulung werden Sie zur Anmeldung

    in die für Ihr Kind zuständige Grundschule eingeladen. Der Schulträger - das ist die Stadt oder die Gemeinde - oder die Grundschule teilen Ihnen den genauen Anmeldetermin rechtzeitig vorher mit. Der Wohnort entscheidet, welche Schule(n) für Sie zuständig ist. Auskünfte hierzu erhalten Sie beim Schulträger oder einer Grundschule in Ihrer Nähe.

    In Niedersachsen werden alle Kinder vor der Einschulung im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung hinsichtlich ihres Entwicklungs- und Gesundheitszustands ärztlich untersucht. Dabei werden schulrelevante Stärken und Schwächen des Kindes ermittelt, Sie werden beraten und ggf. Fördermaßnahmen für Ihr Kind empfohlen. Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist für Ihr Kind Pflicht. Sie erhalten eine Einladung.

    Ihr schulpflichtiges Kind kann für ein Jahr zurückgestellt werden, wenn aufgrund seines Entwicklungsstands zu erwarten ist, dass es nicht erfolgreich im ersten Schuljahr der Grundschule oder einer Förderschule mitarbeiten kann. Es kann zum Besuch eines Schulkindergartens verpflichtet werden, wenn es diese Einrichtung im Bereich des Schulträgers gibt. Die Entscheidung über die Einschulung oder Zurückstellung Ihres Kindes trifft die Schulleitung nach Beratung mit Ihnen als Erziehungsberechtigte. In Grundschulen mit Eingangsstufe soll von einer Zurückstellung abgesehen werden.

    Wenn Ihr Kind in der Zeit vom 2. Juli bis zum 1. Oktober seinen sechsten Geburtstag hat, können Sie den Schulbesuch durch eine schriftliche Erklärung um ein Jahr hinausschieben. Diese muss nicht begründet werden (Flexibilisierung des Einschulungstermins).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    • zuständige Grundschule
    • Schuleingangsuntersuchung: Kinder- und Jugendärztlicher Dienst des Gesundheitsamtes

    Zuständigkeit

    • Die Zuständigkeit liegt bei der Grundschule, in deren Schuleinzugsbezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Landkreis Celle - Grundschule Katholische Schule

    Adresse

    Hausanschrift

    Kanonenstraße 7

    29221 Celle

    Kontakt

    Fax: 05141 550044

    Telefon Festnetz: 05141 550040-41

    E-Mail: lehrerzimmer@katholische-grundschule.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2012

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Celle - Grundschule Waldweg

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldweg 59

    29221 Celle

    mit Schulkindergarten

    Kontakt

    Fax: 05141 880455

    Telefon Festnetz: 05141 82670

    E-Mail: Waldwegschule@t-online.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2012

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Celle - Grund- und Hauptschule Neustadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Neustadt 13a

    29225 Celle

    mit Schulkindergarten, Förderklasse Ganztagsangebot

    Kontakt

    Fax: 05141 43053

    Telefon Festnetz: 05141 44848

    E-Mail: ghs_neustadt@web.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2012

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Celle - Grundschule Nadelberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 6

    29227 Celle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05141 8869830

    Fax: 05141 8869859

    E-Mail: gs-nadelberg@t-online.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2012

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Celle - Grundschule Bruchhagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Bruchhagen 2

    29227 Celle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05141 81330

    E-Mail: Grundschule-Bruchhagen@t-online.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2012

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Faßberg - Fachdienst I.1 - Zentrale Dienste & Schulen

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Horststraße 40-44

    29328 Faßberg

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Rathausplatz
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Rathausplatz
      Anzahl: 40  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Faßberg Ortsmitte
      Linie:
      • Bus: Linie 220 und 261

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5055 597-18

    Telefon Festnetz: +49 5055 597-15

    Telefon Festnetz: +49 5055 597-16(Fachdienstleitung)

    Fax: +49 5055 597-19

    E-Mail: zentraledienste@fassberg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Anmeldeformular der zuständigen Grundschule. Das Formular kann man sich in der Schule vorher abholen oder man bekommt es direkt, wenn man zur Anmeldung kommt. Manchmal kann man das Formular auch auf der Homepage der Schule herunterladen.
    • Impfpass oder ärztliche Bescheinigung (Masernschutz)
    • Geburtsurkunde des Kindes

    nach Rücksprache mit der Schule:

    • ggf. Passfoto des Kindes für die Schulakte
    • ggf. Meldebescheinigung
    • ggf. Sorgerechtsbescheinigung

    ggf. Vollmacht eines Erziehungsberechtigten für den anderen

    Formulare

    • Formulare erhalten sie von der zuständigen Grundschule oder dem Schulträger
    • Onlineverfahren: nein
    • Schriftformerfordernis: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    • Der Wohnort liegt in Niedersachsen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen Ihr Kind etwa 15 Monate vor der Einschulung bei der für Sie zuständigen Grundschule persönlich anmelden. Häufig erhalten Sie hierzu eine Einladung. Erkundigen Sie sich vorher bei der Schule, welche weiteren Formulare sie neben der Geburtsurkunde und dem Impfpass benötigen.

    Außerdem findet die Schuleingangsuntersuchung Ihres Kindes durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes statt. Hierfür erhalten Sie eine Einladung.

    Fristen

    • Der Anmeldetermin wird durch den Schulträger in ortsüblicher Weise in der Regel in der Zeit vom 1. bis 8. Dezember bekanntgegeben. Dieser wird erfahrungsgemäß im Mai/Juni im Jahr, bevor das Kind schulpflichtig wird, liegen.
    • Die formlose Erklärung zum Hinausschieben des Schulbesuchs um ein Jahr ist vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben.

    Bearbeitungsdauer

    • keine Bearbeitungsdauer

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Inklusion/ Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung: In Niedersachsen sind alle Schulen inklusive Schulen. Sie ermöglichen allen Schülerinnen und Schülern einen gleichberechtigten und barrierefreien Zugang. Eltern von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung können entscheiden, ob ihr Kind eine Grundschule oder eine Förderschule besuchen soll. Da der Primarbereich der Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen ausgelaufen ist, gehen alle Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen in die Grundschule. Ansprechpartner sind neben der Grundschule die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB) und die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI).

    Sprachförderung: Seit dem Schuljahr 2018/2019 wird die Sprachentwicklung aller Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen, dort durch die sozialpädagogischen Fachkräfte beobachtet, dokumentiert und alltagsintegriert gefördert. Spätestens mit Beginn des Kindergartenjahres, das der Schulpflicht unmittelbar vorausgeht, ist die Sprachkompetenz des Kindes zu erfassen, ein Entwicklungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten darüber zu führen und bei Bedarf eine individuelle und differenzierte Sprachförderung einzuleiten. Bei Kindern, die keine Kindertagesstätte besuchen, stellt die zuständige Grundschule im Rahmen der Schulanmeldung die Sprachkenntnisse fest und richtet für Kinder, die im Schuljahr vor der Einschulung keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben, Sprachfördermaßnahmen ein. Diese Sprachförderung ist im Niedersächsischen Schulgesetz rechtlich verankert und die Teilnahme daran ist für die betreffenden Kinder verpflichtend (vorgezogene Schulpflicht).

    Zuständige Grundschule: Wünschen Eltern aus wichtigen Gründen den Besuch einer anderen Grundschule, muss bei der zuständigen Grundschule ein Ausnahmeantrag eingereicht werden. Unabhängig davon erfolgt zunächst die Anmeldung des Kindes an der für den Schuleinzugsbezirk zuständigen Grundschule.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium am 09.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English