Einschulung eines Kindes in die Grundschule
Ihr Kind wird ein Schulkind. Mehr als 1 Jahr vor dem 1. Schultag beginnt der Weg dorthin.
Beschreibung
Die Grundschule umfasst in Niedersachsen die Schuljahrgänge 1 bis 4. In Grundschulen mit Eingangsstufe werden Kinder des 1. und 2. Schuljahrgangs in jahrgangsübergreifenden Lerngruppen unterrichtet, die sie ein bis drei Jahre besuchen.
Es besteht für Ihr Kind eine Schulpflicht. In Niedersachsen wird es in der Regel eingeschult, wenn es bis zum 30. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet hat. Dazu zählen auch Kinder, die am 1. Oktober ihren 6. Geburtstag haben.
Auch Kinder, die nach dem 1. Oktober geboren sind (sogenannte Kann-Kinder), können angemeldet werden; einen besonderen Stichtag gibt es hier nicht. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Etwa 15 Monate vor der Einschulung werden Sie zur Anmeldung
in die für Ihr Kind zuständige Grundschule eingeladen. Der Schulträger – das ist die Stadt oder die Gemeinde – oder die Grundschule teilen Ihnen den genauen Anmeldetermin rechtzeitig vorher mit. Der Wohnort entscheidet, welche Schule(n) für Sie zuständig ist. Auskünfte hierzu erhalten Sie beim Schulträger oder einer Grundschule in Ihrer Nähe.
In Niedersachsen werden alle Kinder vor der Einschulung im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung hinsichtlich ihres Entwicklungs- und Gesundheitszustands ärztlich untersucht. Dabei werden schulrelevante Stärken und Schwächen des Kindes ermittelt, Sie werden beraten und ggf. Fördermaßnahmen für Ihr Kind empfohlen. Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist für Ihr Kind Pflicht. Sie erhalten eine Einladung.
Ihr schulpflichtiges Kind kann für ein Jahr zurückgestellt werden, wenn aufgrund seines Entwicklungsstands zu erwarten ist, dass es nicht erfolgreich im ersten Schuljahr der Grundschule oder einer Förderschule mitarbeiten kann. Es kann zum Besuch eines Schulkindergartens verpflichtet werden, wenn es diese Einrichtung im Bereich des Schulträgers gibt. Die Entscheidung über die Einschulung oder Zurückstellung Ihres Kindes trifft die Schulleitung nach Beratung mit Ihnen als Erziehungsberechtigte. In Grundschulen mit Eingangsstufe soll von einer Zurückstellung abgesehen werden.
Wenn Ihr Kind in der Zeit vom 2. Juli bis zum 1. Oktober seinen sechsten Geburtstag hat, können Sie den Schulbesuch durch eine schriftliche Erklärung um ein Jahr hinausschieben. Diese muss nicht begründet werden (Flexibilisierung des Einschulungstermins).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
- zuständige Grundschule
- Schuleingangsuntersuchung: Kinder- und Jugendärztlicher Dienst des Gesundheitsamtes
Zuständigkeit
- Die Zuständigkeit liegt bei der Grundschule, in deren Schuleinzugsbezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Grundschule Diesterwegstraße
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 8:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0531 5803100
Telefon Festnetz: 0531 58031024(Schulleitung)
E-Mail: silke.roessler@braunschweig.de
Internet
Grundschule Heinrichstraße
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo bis Do 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Grund- und Hauptschule Rüningen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag 07.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 02875 0313(Schulleitung)
Telefon Festnetz: 02875 0310(Schulsekratariat)
Fax: 02875 0330
E-Mail: ghsrueningen@braunschweig.de
Internet
Grundschule Mascheroder Holz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag von 08:00 Uhr – 11:30 Uhr Mittwoch und Donnerstag von 08:30 Uhr – 13:00 Uhr
Kontakt
Internet
Grundschule Bültenweg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8 Uhr – 13 Uhr Donnerstag: 13 Uhr – 15 Uhr Freitag: 8 Uhr – 15 Uhr
Kontakt
Internet
Grundschule Lindenberg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Do 7:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 02640 733
Telefon Festnetz: 02640 710(Sekretariat)
Fax: 02640 733
E-Mail: gs.lindenberg@braunschweig.de
Internet
Grundschule Völkenrode/Watenbüttel
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag und Mittwoch von 7.45 Uhr – 12.45 Uhr Freitag von 7.45 Uhr – 11.45 Uhr
Kontakt
Internet
Grundschule Gliesmarode
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do 7:45 - 11:30 Uhr, Fr 7:45 - 10:30 Uhr
Kontakt
Internet
Grundschule Hohestieg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Mi 12:30 - 13:30 Uhr und Di, Do 07:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0281 230
Telefon Festnetz: 0281 2324(Schulleitung)
Telefon Festnetz: 0281 2320(Schulsekretariat)
Fax: 0281 2345
E-Mail: gs.hohestieg@braunschweig.de
Internet
Grundschule Querum
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di - Do 8:00 - 13:00 Uhr Fr 8:00 - 10:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04705 260(Sekratariat)
Telefon Festnetz: 04705 262(Schulleiter)
Fax: 04705 266
E-Mail: gs.querum@braunschweig.de
Internet
Grund- und Hauptschule Pestalozzistraße
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo bis Fr 7:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
Internet
Grundschule Bebelhof
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
montags von 12.00 bis 14.00 Uhr dienstags bis donnerstags von 8.00 bis 11.30 Uhr
Kontakt
Internet
Grundschule Gartenstadt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo., Di., Do. und Fr. jeweils 8:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Internet
Grundschule Comeniusstraße
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 8:00 - 12:30 Uhr Mi 8:00 - 10:00 Uhr
Kontakt
Internet
Grundschule Rautheim
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 7:00 - 11:00 Uhr
Kontakt
Internet
Grundschule Edith Stein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag: 8:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Internet
Grundschule Lehndorf
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo bis Do 8:00 - 12:00 Uhr, Fr 8:00 - 11:00 Uhr
Kontakt
Internet
Grundschule Broitzem
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Do. 08:30 bis 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0531 875710(Grundschule Broitzem)
Telefon Festnetz: 0531 874571(Außenstelle Große Grubestraße)
Fax: 0531 2873097(Grundschule Broitzem)
E-Mail: gs.broitzem@braunschweig.de
Internet
Grundschule Waggum
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 8:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05307 6544
E-Mail: gs.waggum@braunschweig.de
Internet
Grundschule Timmerlah
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Aktuelle Öffnungszeiten finden Sie auf der Webseite der Schule.
Kontakt
Internet
Grundschule Stöckheim
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo., Di., Do. und Fr. jeweils von 8:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0611 568
E-Mail: gs.stoeckheim@braunschweig.de
Internet
Grundschule Schunteraue
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montags und Mittwochs von 08.00 Uhr bis 14.30 Uh
Kontakt
Internet
Grundschule Ilmenaustraße
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo bis Fr 8:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Grundschule Isoldestraße
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo bis Do 8:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Grundschule Heidberg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Grundschule Rühme
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di, Mi, Fr 07:45 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 02362 088(Schulleitung)
Telefon Festnetz: 02362 060(Schulsekratariat)
Fax: 02362 099
E-Mail: gs.ruehme@braunschweig.de
Internet
Grundschule Klint
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. – Fr.: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Grundschule Bürgerstraße
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 7:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0531 5804930
Telefon Festnetz: 0531 58049311(Schulleitung)
Telefon Festnetz: 0531 58049310(Schulsekretariat)
Fax: 0531 577729
Internet
Grundschule Hinter der Masch
Beschreibung
Die ehemalige Grundschule St. Josef ist Außenstelle der Grundschule Hinter der Masch.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mi, Fr 8:30 - 11:45 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Anmeldeformular der zuständigen Grundschule. Das Formular kann man sich in der Schule vorher abholen oder man bekommt es direkt, wenn man zur Anmeldung kommt. Manchmal kann man das Formular auch auf der Homepage der Schule herunterladen.
- Impfpass oder ärztliche Bescheinigung (Masernschutz)
- Geburtsurkunde des Kindes
nach Rücksprache mit der Schule:
- ggf. Passfoto des Kindes für die Schulakte
- ggf. Meldebescheinigung
- ggf. Sorgerechtsbescheinigung
ggf. Vollmacht eines Erziehungsberechtigten für den anderen
Formulare
- Formulare erhalten sie von der zuständigen Grundschule oder dem Schulträger
- Onlineverfahren: nein
- Schriftformerfordernis: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
- Der Wohnort liegt in Niedersachsen
Rechtsgrundlage(n)
- § 56 Untersuchungen Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
- § 64 Beginn der Schulpflicht Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
- § 71 Pflichten der Erziehungsberechtigten und Ausbildenden Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
- Arbeit in der Grundschule
- Niedersächsisches Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (NKiTaG)
- Niedersächsisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD) § 5 Absatz 2
Rechtsbehelf
Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihr Kind etwa 15 Monate vor der Einschulung bei der für Sie zuständigen Grundschule persönlich anmelden. Häufig erhalten Sie hierzu eine Einladung. Erkundigen Sie sich vorher bei der Schule, welche weiteren Formulare sie neben der Geburtsurkunde und dem Impfpass benötigen.
Außerdem findet die Schuleingangsuntersuchung Ihres Kindes durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes statt. Hierfür erhalten Sie eine Einladung.
Fristen
- Der Anmeldetermin wird durch den Schulträger in ortsüblicher Weise in der Regel in der Zeit vom 1. bis 8. Dezember bekanntgegeben. Dieser wird erfahrungsgemäß im Mai/Juni im Jahr, bevor das Kind schulpflichtig wird, liegen.
- Die formlose Erklärung zum Hinausschieben des Schulbesuchs um ein Jahr ist vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben.
Bearbeitungsdauer
- keine Bearbeitungsdauer
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Inklusion/ Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung: In Niedersachsen sind alle Schulen inklusive Schulen. Sie ermöglichen allen Schülerinnen und Schülern einen gleichberechtigten und barrierefreien Zugang. Eltern von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung können entscheiden, ob ihr Kind eine Grundschule oder eine Förderschule besuchen soll. Da der Primarbereich der Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen ausgelaufen ist, gehen alle Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen in die Grundschule. Ansprechpartner sind neben der Grundschule die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB) und die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI).
Sprachförderung: Seit dem Schuljahr 2018/2019 wird die Sprachentwicklung aller Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen, dort durch die sozialpädagogischen Fachkräfte beobachtet, dokumentiert und alltagsintegriert gefördert. Spätestens mit Beginn des Kindergartenjahres, das der Schulpflicht unmittelbar vorausgeht, ist die Sprachkompetenz des Kindes zu erfassen, ein Entwicklungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten darüber zu führen und bei Bedarf eine individuelle und differenzierte Sprachförderung einzuleiten. Bei Kindern, die keine Kindertagesstätte besuchen, stellt die zuständige Grundschule im Rahmen der Schulanmeldung die Sprachkenntnisse fest und richtet für Kinder, die im Schuljahr vor der Einschulung keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben, Sprachfördermaßnahmen ein. Diese Sprachförderung ist im Niedersächsischen Schulgesetz rechtlich verankert und die Teilnahme daran ist für die betreffenden Kinder verpflichtend (vorgezogene Schulpflicht).
Zuständige Grundschule: Wünschen Eltern aus wichtigen Gründen den Besuch einer anderen Grundschule, muss bei der zuständigen Grundschule ein Ausnahmeantrag eingereicht werden. Unabhängig davon erfolgt zunächst die Anmeldung des Kindes an der für den Schuleinzugsbezirk zuständigen Grundschule.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium am 09.04.2021