Eintragung eines Berechtigten im Grundbuch

    Grundbuch: Eintragung

    Beschreibung

    Das Grundbuch dient dem Rechtsverkehr mit Grundstücken. In den Grundbüchern werden insbesondere die Eigentumsverhältnisse und die privatrechtlichen Belastungen der Grundstücke wie Wegerecht, Hypotheken, Grund- oder Rentenschulden eingetragen.

    Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann das Grundbuch einsehen oder Abschriften (gebührenpflichtig) daraus beantragen.

    Soll beispielsweise das Eigentum an einem Grundstück übertragen, d. h. ein Grundstück gekauft oder verkauft oder ein Grundpfandrecht an einem Grundstück bestellt werden, ist dazu eine Eintragung in das Grundbuch erforderlich.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Nordhorn

    Adresse

    Hausanschrift

    Seilerbahn 15

    48529 Nordhorn

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 05921 701-117

    Telefon Festnetz: 05921 701-0

    E-Mail: poststelle@ag-noh.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amtsgericht Osnabrück

    Adresse

    Hausanschrift

    Kollegienwall 29-31

    49074 Osnabrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0541 315-0

    E-Mail: agos-poststelle@justiz.niedersachsen.de

    Version

    Technisch geändert am 30.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    • Die Antragstellerin/der Antragsteller ist Eigentümer des Grundstücks.
    • Das Recht der Antragstellerin/des Antragstellers ist von dieser Eintragung betroffen.
    • Bei der Übertragung des Eigentums an einem Grundstück muss die Einigung über die Rechtsänderung in notarieller Form nachgewiesen werden.
    • Alle Bewilligung und Erklärungen müssen in Form öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunden vorliegen.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Geschäftswert. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsiches Justizministerium am 29.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Grundbuch: Eintragung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de