• Wangerland (Landkreis Friesland, Niedersachsen)
Eintragung eines Berechtigten im Grundbuch

Grundbuch: Eintragung

Beschreibung

Das Grundbuch dient dem Rechtsverkehr mit Grundstücken. In den Grundbüchern werden insbesondere die Eigentumsverhältnisse und die privatrechtlichen Belastungen der Grundstücke wie Wegerecht, Hypotheken, Grund- oder Rentenschulden eingetragen.

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann das Grundbuch einsehen oder Abschriften (gebührenpflichtig) daraus beantragen.

Soll beispielsweise das Eigentum an einem Grundstück übertragen, d. h. ein Grundstück gekauft oder verkauft oder ein Grundpfandrecht an einem Grundstück bestellt werden, ist dazu eine Eintragung in das Grundbuch erforderlich.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht.

Ansprechpartner

Amtsgericht Jever

Adresse

Postanschrift

Postfach 1340

26437 Jever

Hausanschrift

Schloßstraße 1

26441 Jever

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: 0 44 61 945-0

Fax: 0 44 61 721-39

E-Mail: Poststelle@ag-jev.niedersachsen.de

Version

Technisch erstellt am 04.03.2010

Technisch geändert am 29.12.2022

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

  • Die Antragstellerin/der Antragsteller ist Eigentümer des Grundstücks.
  • Das Recht der Antragstellerin/des Antragstellers ist von dieser Eintragung betroffen.
  • Bei der Übertragung des Eigentums an einem Grundstück muss die Einigung über die Rechtsänderung in notarieller Form nachgewiesen werden.
  • Alle Bewilligung und Erklärungen müssen in Form öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunden vorliegen.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen Gebühren an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Geschäftswert. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hinweise (Besonderheiten)

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsiches Justizministerium am 29.12.2007

Version

Technisch erstellt am 21.05.2007

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Grundbuch: Eintragung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024