Eintragung eines Berechtigten im Grundbuch

    Grundbuch: Eintragung

    Beschreibung

    Das Grundbuch dient dem Rechtsverkehr mit Grundstücken. In den Grundbüchern werden insbesondere die Eigentumsverhältnisse und die privatrechtlichen Belastungen der Grundstücke wie Wegerecht, Hypotheken, Grund- oder Rentenschulden eingetragen.

    Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann das Grundbuch einsehen oder Abschriften (gebührenpflichtig) daraus beantragen.

    Soll beispielsweise das Eigentum an einem Grundstück übertragen, d. h. ein Grundstück gekauft oder verkauft oder ein Grundpfandrecht an einem Grundstück bestellt werden, ist dazu eine Eintragung in das Grundbuch erforderlich.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Hameln

    Adresse

    Hausanschrift

    Zehnthof 1

    31785 Hameln

    Postfachadresse

    Postfach 101313

    31763 Hameln

    Öffnungszeiten

    Montags - Donnerstags 09.00 - 12.30 Uhr Freitags und an Werktagen vor Feiertagen 09.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05151 796-0

    Fax: 05151 796-166

    E-Mail: AGHM-Poststelle@justiz.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amtsgericht Hannover

    Adresse

    Hausanschrift

    Volgersweg 1

    30175 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 347-0

    E-Mail: agh-poststelle@justiz.niedersachsen.de

    Version

    Technisch geändert am 30.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    • Die Antragstellerin/der Antragsteller ist Eigentümer des Grundstücks.
    • Das Recht der Antragstellerin/des Antragstellers ist von dieser Eintragung betroffen.
    • Bei der Übertragung des Eigentums an einem Grundstück muss die Einigung über die Rechtsänderung in notarieller Form nachgewiesen werden.
    • Alle Bewilligung und Erklärungen müssen in Form öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunden vorliegen.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Geschäftswert. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsiches Justizministerium am 29.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Grundbuch: Eintragung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de