Eintragung eines Berechtigten im Grundbuch
    99043001000000

    Grundbuch: Eintragung

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Beschreibung

    Das Grundbuch dient dem Rechtsverkehr mit Grundstücken. In den Grundbüchern werden insbesondere die Eigentumsverhältnisse und die privatrechtlichen Belastungen der Grundstücke wie Wegerecht, Hypotheken, Grund- oder Rentenschulden eingetragen.

    Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann das Grundbuch einsehen oder Abschriften (gebührenpflichtig) daraus beantragen.

    Soll beispielsweise das Eigentum an einem Grundstück übertragen, d. h. ein Grundstück gekauft oder verkauft oder ein Grundpfandrecht an einem Grundstück bestellt werden, ist dazu eine Eintragung in das Grundbuch erforderlich.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Wennigsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hülsebrinkstraße 1

    30974 Wennigsen (Deister)

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    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag, 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr ; Montag bis Donnerstag, 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 08.03.2010

    Technisch geändert am 29.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Amtsgericht Hannover

    Adresse

    Hausanschrift

    Volgersweg 1

    30175 Hannover

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    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2009

    Technisch geändert am 27.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    • Die Antragstellerin/der Antragsteller ist Eigentümer des Grundstücks.
    • Das Recht der Antragstellerin/des Antragstellers ist von dieser Eintragung betroffen.
    • Bei der Übertragung des Eigentums an einem Grundstück muss die Einigung über die Rechtsänderung in notarieller Form nachgewiesen werden.
    • Alle Bewilligung und Erklärungen müssen in Form öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunden vorliegen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Geschäftswert. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsiches Justizministerium am 29.12.2007

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Grundbuch: Eintragung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024