Eintragung eines Berechtigten im Grundbuch

    Grundbuch: Eintragung

    Beschreibung

    Das Grundbuch dient dem Rechtsverkehr mit Grundstücken. In den Grundbüchern werden insbesondere die Eigentumsverhältnisse und die privatrechtlichen Belastungen der Grundstücke wie Wegerecht, Hypotheken, Grund- oder Rentenschulden eingetragen.

    Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann das Grundbuch einsehen oder Abschriften (gebührenpflichtig) daraus beantragen.

    Soll beispielsweise das Eigentum an einem Grundstück übertragen, d. h. ein Grundstück gekauft oder verkauft oder ein Grundpfandrecht an einem Grundstück bestellt werden, ist dazu eine Eintragung in das Grundbuch erforderlich.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Goslar

    Adresse

    Hausanschrift

    Hoher Weg 9

    38640 Goslar

    Öffnungszeiten

    montags bis donnerstags von 9.00 - 15.30 Uhr und freitags von 9.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 05321 705-110

    Telefon Festnetz: 05321 705-0

    E-Mail: aggs-poststelle@justiz.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amtsgericht Braunschweig

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Martinikirche 8

    38100 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 488-0

    E-Mail: agbs-poststelle@justiz.niedersachsen.de

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    • Die Antragstellerin/der Antragsteller ist Eigentümer des Grundstücks.
    • Das Recht der Antragstellerin/des Antragstellers ist von dieser Eintragung betroffen.
    • Bei der Übertragung des Eigentums an einem Grundstück muss die Einigung über die Rechtsänderung in notarieller Form nachgewiesen werden.
    • Alle Bewilligung und Erklärungen müssen in Form öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunden vorliegen.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Geschäftswert. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsiches Justizministerium am 29.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Grundbuch: Eintragung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de