Gewerbe Ummeldung

    Gewerbe ummelden

    Beschreibung

    Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb des Gebiets der zuständigen Stelle sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen, die für das angemeldete Gewerbe nicht geschäftsüblich sind, erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Hinweise für Seevetal: Gewerbe ummelden

    Ordnungsabteilung der Gemeinde Seevetal

    Hinweise für Seevetal: Gewerbe Ummeldung

    Ordnungsabteilung der Gemeinde Seevetal

    Ansprechpartner

    Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 11

    21218 Seevetal

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag: 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 8.00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Zahlungsarten: bar, EC-Kartenzahlung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4105 55-2324

    E-Mail: m.barlag@seevetal.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Beiblatt zur Gewerbe An-/Um-/Abmeldung (2seitig)
    Gewerbe-Ummeldung (Kurzfassung)

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020

    Technisch geändert am 17.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Auszug aus dem Handelsregister
    • ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
    • ggf. Erlaubnisurkunde
    • ggf. Handwerkskarte
    • im Vertretungsfall:
      • Vertretungsvollmacht

    Hinweise für Seevetal: Gewerbe ummelden

    Wenn noch kein Handelsregisterauszug vorliegt, wird der Notarvertrag benötigt.

    Hinweise für Seevetal: Gewerbe Ummeldung

    Wenn noch kein Handelsregisterauszug vorliegt, wird der Notarvertrag benötigt.

    Formulare

    Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.

    Hinweise für Seevetal: Gewerbe ummelden

    Sie haben auch die Möglichkeit, die Gewerbeummeldung in Ihrer Ortsverwaltung anhand des Formulars vorzunehmen. Das Formular zur Gewerbeummeldung liegt bei Ihrer zuständigen Ortsverwaltung für Sie bereit. Das Formular wird von der Ortsverwaltung an den zuständigen Sachbearbeiter im Rathaus Hittfeld weitergeleitet. Dort wird die Gewerbeummeldung bearbeitet. Die Bestätigung wird Ihnen zugeschickt.

    Hinweise für Seevetal: Gewerbe Ummeldung

    Sie haben auch die Möglichkeit, die Gewerbeummeldung in Ihrer Ortsverwaltung anhand des Formulars vorzunehmen. Das Formular zur Gewerbeummeldung liegt bei Ihrer zuständigen Ortsverwaltung für Sie bereit. Das Formular wird von der Ortsverwaltung an den zuständigen Sachbearbeiter im Rathaus Hittfeld weitergeleitet. Dort wird die Gewerbeummeldung bearbeitet. Die Bestätigung wird Ihnen zugeschickt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Über die Gewerbeummeldung werden unter anderem Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften und das Gewerbeaufsichtsamt informiert.

    Fristen

    Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig mit der Verlegung des Gewerbebetriebes oder des Wechsels bzw. der Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen vorzunehmen.

    Hinweise für Seevetal: Gewerbe ummelden

    Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig mit der Verlegung des Gewerbebetriebes oder des Wechsels bzw. der Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen vorzunehmen.

    Bearbeitungsdauer: 1 Woche

    Hinweise für Seevetal: Gewerbe Ummeldung

    Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig mit der Verlegung des Gewerbebetriebes oder des Wechsels bzw. der Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen vorzunehmen.

    Bearbeitungsdauer: 1 Woche

    Bearbeitungsdauer

    3 Tage (§ 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO))

    Hinweise für Seevetal: Gewerbe ummelden

    1 Woche

    Hinweise für Seevetal: Gewerbe Ummeldung

    1 Woche

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.2.1  -  je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch höchstens 43,00 EUR an.

    Hinweise für Seevetal: Gewerbe ummelden

    Die Gebühr hängt vom Zeitaufwand ab, mindestens jedoch 28,50 Euro.

    Hinweise für Seevetal: Gewerbe Ummeldung

    Die Gebühr hängt vom Zeitaufwand ab, mindestens jedoch 28,50 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Anzeigepflichtig sind auch diejenigen Dienstleisterinnen/Dienstleister, die im Geltungsbereich der Gewerbeordnung (GewO) die Voraussetzung des Artikel 4 Nr. 5 Richtlinie (EG) Nr. 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt erfüllen und daher nicht unter § 4 Abs. 1 Satz 2 GewO fallen, auch wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU eine Niederlassung unterhalten. Ausnahmsweise kann auch die unbefristete Tätigkeit außerhalb einer Niederlassung oder ohne eine solche zu haben anzeigepflichtig sein, wenn sie auf Initiative der Auftraggeberin/des Auftraggebers hin ausgelöst wird.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 30.01.2025

    Stichwörter

    Gewerbe ummelden, Gewerbeumzug, Umzug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024