Gewerbe Ummeldung
Beschreibung
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb des Gebiets der zuständigen Stelle sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen, die für das angemeldete Gewerbe nicht geschäftsüblich sind, erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.
Online-Dienste
- Achim
- Bad Fallingbostel
- Beverstedt
- Bispingen
- Bremervörde
- Buchholz in der Nordheide
- Buxtehude
- Celle
- Cuxhaven
- Geestland
- Gemeindeverband Amelinghausen (Kreis Lüneburg, Niedersachsen)
- Gemeindeverband Aue (Kreis Uelzen, Niedersachsen)
- Gemeindeverband Bardowick (Kreis Lüneburg, Niedersachsen)
- Gemeindeverband Bevensen-Ebstorf (Kreis Uelzen, Niedersachsen)
- Gemeindeverband Börde Lamstedt (Kreis Cuxhaven, Niedersachsen)
- Gemeindeverband Fintel (Kreis Rotenburg (Wümme), Niedersachsen)
- Gemeindeverband Flotwedel (Kreis Celle, Niedersachsen)
- Gemeindeverband Fredenbeck (Kreis Stade, Niedersachsen)
- Gemeindeverband Gartow (Kreis Lüchow-Dannenberg, Niedersachsen)
- Gemeindeverband Gellersen (Kreis Lüneburg, Niedersachsen)
- Gemeindeverband Hanstedt (Kreis Harburg, Niedersachsen)
- Gemeindeverband Harsefeld (Kreis Stade, Niedersachsen)
- Gemeindeverband Lühe (Kreis Stade, Niedersachsen)
- Gemeindeverband Nordkehdingen (Kreis Stade, Niedersachsen)
- Gemeindeverband Oldendorf-Himmelpforten (Kreis Stade, Niedersachsen)
- Gemeindeverband Selsingen (Kreis Rotenburg (Wümme), Niedersachsen)
- Gemeindeverband Sittensen (Kreis Rotenburg (Wümme), Niedersachsen)
- Gemeindeverband Suderburg (Kreis Uelzen, Niedersachsen)
- Gemeindeverband Tarmstedt (Kreis Rotenburg (Wümme), Niedersachsen)
- Gemeindeverband Thedinghausen (Kreis Verden, Niedersachsen)
- Gemeindeverband Wathlingen (Kreis Celle, Niedersachsen)
- Gemeindeverband Zeven (Kreis Rotenburg (Wümme), Niedersachsen)
- Gnarrenburg
- Jork
- Kirchlinteln
- Langwedel
- Lilienthal
- Munster
- Neu Wulmstorf
- Neuenkirchen
- Osterheide
- Osterholz-Scharmbeck
- Ottersberg
- Oyten
- Ritterhude
- Rosengarten
- Rotenburg (Wümme)
- Schiffdorf
- Schneverdingen
- Schwanewede
- Soltau
- Stade
- Stelle
- Südheide
- Uelzen
- Visselhövede
- Wietze
- Winsen (Luhe)
- Wurster Nordseeküste
- Zeven
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Ansprechpartner
Für Statistische Region Lüneburg (Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Auszug aus dem Handelsregister
- ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
- ggf. Erlaubnisurkunde
- ggf. Handwerkskarte
- im Vertretungsfall:
- Vertretungsvollmacht
Formulare
Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Über die Gewerbeummeldung werden unter anderem Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften und das Gewerbeaufsichtsamt informiert.
Fristen
Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig mit der Verlegung des Gewerbebetriebes oder des Wechsels bzw. der Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen vorzunehmen.
Bearbeitungsdauer
3 Tage (§ 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO))
Kosten
Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.2.1 - je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch höchstens 43,00 EUR an.
Hinweise (Besonderheiten)
Anzeigepflichtig sind auch diejenigen Dienstleisterinnen/Dienstleister, die im Geltungsbereich der Gewerbeordnung (GewO) die Voraussetzung des Artikel 4 Nr. 5 Richtlinie (EG) Nr. 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt erfüllen und daher nicht unter § 4 Abs. 1 Satz 2 GewO fallen, auch wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU eine Niederlassung unterhalten. Ausnahmsweise kann auch die unbefristete Tätigkeit außerhalb einer Niederlassung oder ohne eine solche zu haben anzeigepflichtig sein, wenn sie auf Initiative der Auftraggeberin/des Auftraggebers hin ausgelöst wird.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018
Stichwörter
Gewerbeumzug, Umzug, Gewerbe ummelden