Gewerbe Ummeldung
Beschreibung
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb des Gebiets der zuständigen Stelle sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen, die für das angemeldete Gewerbe nicht geschäftsüblich sind, erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Hinweise für Sehnde: Gewerbeummeldung
Zuständig für die Gewerbeummeldung ist die Gemeinde in der die Betriebsstätte liegt und nicht die private Wohnanschrift.
Ansprechpartner
Fachdienst Ordnung und Recht
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Rathaus: Montag bis Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich: 15.00 - 18.00 Uhr Bürgerbüro: Montag und Dienstag: 7:30-12:30 Uhr und 13:30-15.00 Uhr Mittwoch: 7.30-12.30 Uhr Donnerstag: 7.30-12.30 Uhr und 13.30-18.00 Uhr Freitag: 7.30-12.30 Uhr.
Kontakt
Telefon Festnetz: 05138 707-0
Kontaktperson
Frau Melanie Kamm
Formulare
Gewerbe-Ummeldung (Kurzfassung)
Beiblatt zur Gewerbe An-/Um-/Abmeldung (2seitig)
Einheitlicher Ansprechpartner Region Hannover
Adresse
Hausanschrift
Vahrenwalder Straße 7
30165 Hannover
Für das Umland von Hannover Haus der Wirtschaftsförderung
Kontakt
Formulare
Gewerbe-Ummeldung (Kurzfassung)
Beiblatt zur Gewerbe An-/Um-/Abmeldung (2seitig)
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Auszug aus dem Handelsregister
- ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
- ggf. Erlaubnisurkunde
- ggf. Handwerkskarte
- im Vertretungsfall:
- Vertretungsvollmacht
Formulare
Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.
Hinweise für Sehnde: Gewerbeummeldung
Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Über die Gewerbeummeldung werden unter anderem Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften und das Gewerbeaufsichtsamt informiert.
Fristen
Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig mit der Verlegung des Gewerbebetriebes oder des Wechsels bzw. der Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen vorzunehmen.
Bearbeitungsdauer
3 Tage (§ 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO))
Kosten
Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.2.1 - je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch höchstens 43,00 EUR an.
Hinweise für Sehnde: Gewerbeummeldung
Die Stadt Sehnde erhebt eine Gebühr von 12 € für die Gewerbeummeldung.
Hinweise (Besonderheiten)
Anzeigepflichtig sind auch diejenigen Dienstleisterinnen/Dienstleister, die im Geltungsbereich der Gewerbeordnung (GewO) die Voraussetzung des Artikel 4 Nr. 5 Richtlinie (EG) Nr. 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt erfüllen und daher nicht unter § 4 Abs. 1 Satz 2 GewO fallen, auch wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU eine Niederlassung unterhalten. Ausnahmsweise kann auch die unbefristete Tätigkeit außerhalb einer Niederlassung oder ohne eine solche zu haben anzeigepflichtig sein, wenn sie auf Initiative der Auftraggeberin/des Auftraggebers hin ausgelöst wird.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018
Stichwörter
Umzug, Gewerbe ummelden, Gewerbeumzug