Gewerbe Ummeldung

    Gewerbe ummelden

    Beschreibung

    Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb des Gebiets der zuständigen Stelle sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen, die für das angemeldete Gewerbe nicht geschäftsüblich sind, erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Hinweise für Sehnde: Gewerbeummeldung

    Zuständig für die Gewerbeummeldung ist die Gemeinde in der die Betriebsstätte liegt und nicht die private Wohnanschrift.

    Zuständig für die Gewerbeummeldung ist die Gemeinde in der die Betriebsstätte liegt und nicht die private Wohnanschrift.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Ordnung und Recht

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordstraße 21

    31319 Sehnde

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontaktperson

    Formulare

    Beiblatt zur Gewerbe An-/Um-/Abmeldung (2seitig)
    Gewerbe-Ummeldung (Kurzfassung)

    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2020

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Einheitlicher Ansprechpartner Region Hannover

    Adresse

    Hausanschrift

    Vahrenwalder Straße 7

    30165 Hannover

    Für das Umland von Hannover Haus der Wirtschaftsförderung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 616-23400

    Fax: +49 511 616-23453

    E-Mail: ea@region-hannover.de

    Formulare

    Beiblatt zur Gewerbe An-/Um-/Abmeldung (2seitig)
    Gewerbe-Ummeldung (Kurzfassung)

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009

    Technisch geändert am 09.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Auszug aus dem Handelsregister
    • ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
    • ggf. Erlaubnisurkunde
    • ggf. Handwerkskarte
    • im Vertretungsfall:
      • Vertretungsvollmacht

    Formulare

    Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.

    Hinweise für Sehnde: Gewerbeummeldung

    Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden. 

    Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Über die Gewerbeummeldung werden unter anderem Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften und das Gewerbeaufsichtsamt informiert.

    Fristen

    Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig mit der Verlegung des Gewerbebetriebes oder des Wechsels bzw. der Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen vorzunehmen.

    Bearbeitungsdauer

    3 Tage (§ 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO))

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.2.1  -  je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch höchstens 43,00 EUR an.

    Hinweise für Sehnde: Gewerbeummeldung

    Die Stadt Sehnde erhebt eine Gebühr von 12 € für die Gewerbeummeldung.

    Die Stadt Sehnde erhebt eine Gebühr von 12 € für die Gewerbeummeldung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Anzeigepflichtig sind auch diejenigen Dienstleisterinnen/Dienstleister, die im Geltungsbereich der Gewerbeordnung (GewO) die Voraussetzung des Artikel 4 Nr. 5 Richtlinie (EG) Nr. 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt erfüllen und daher nicht unter § 4 Abs. 1 Satz 2 GewO fallen, auch wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU eine Niederlassung unterhalten. Ausnahmsweise kann auch die unbefristete Tätigkeit außerhalb einer Niederlassung oder ohne eine solche zu haben anzeigepflichtig sein, wenn sie auf Initiative der Auftraggeberin/des Auftraggebers hin ausgelöst wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 30.01.2025

    Stichwörter

    Gewerbe ummelden, Gewerbeumzug, Umzug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024