Gewerbe Ummeldung
Beschreibung
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb des Gebiets der zuständigen Stelle sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen, die für das angemeldete Gewerbe nicht geschäftsüblich sind, erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Brome - Fachbereich Ordnungswesen, ServiceCenter
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Mutter- und Kindparkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Brome, Schule
Bus: 151, 153, 160, 161, 164, 165
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 18:00 Uhr Dienstag 07:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:00 - 12:00 Uhr  Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bankverbindung
Samtgemeinde Brome
Empfänger: Samtgemeinde Brome
IBAN: DE39 2579 1635 0007 1307 00
BIC: GENODEF1HMN
Bankinstitut: Volksbank eG Südheide-Isenhagener Land - Altmark
Samtgemeinde Brome
Empfänger: Samtgemeinde Brome
IBAN: DE53 2695 1311 0014 1517 24
BIC: NOLADE21GFW
Bankinstitut: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg
Samtgemeinde Brome
Empfänger: Samtgemeinde Brome
IBAN: DE26 2699 1066 2015 4390 00
BIC: GENODEF1WOB
Bankinstitut: Volksbank Wolfsburg
Samtgemeinde Brome
Empfänger: Samtgemeinde Brome
IBAN: DE30 2501 0030 0049 5003 06
BIC: PBNKDEFF
Bankinstitut: Postbank Hannover
Formulare
Beiblatt zur Gewerbe An-/Um-/Abmeldung (2seitig)
Gewerbe-Ummeldung (Kurzfassung)
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Gifhorn
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05371 82-0
E-Mail: ea@gifhorn.de
Formulare
Beiblatt zur Gewerbe An-/Um-/Abmeldung (2seitig)
Gewerbe-Ummeldung (Kurzfassung)
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Auszug aus dem Handelsregister
- ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
- ggf. Erlaubnisurkunde
- ggf. Handwerkskarte
- im Vertretungsfall:
- Vertretungsvollmacht
Formulare
Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Über die Gewerbeummeldung werden unter anderem Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften und das Gewerbeaufsichtsamt informiert.
Fristen
Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig mit der Verlegung des Gewerbebetriebes oder des Wechsels bzw. der Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen vorzunehmen.
Bearbeitungsdauer
3 Tage (§ 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO))
Kosten
Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.2.1 - je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch höchstens 43,00 EUR an.
Hinweise (Besonderheiten)
Anzeigepflichtig sind auch diejenigen Dienstleisterinnen/Dienstleister, die im Geltungsbereich der Gewerbeordnung (GewO) die Voraussetzung des Artikel 4 Nr. 5 Richtlinie (EG) Nr. 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt erfüllen und daher nicht unter § 4 Abs. 1 Satz 2 GewO fallen, auch wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU eine Niederlassung unterhalten. Ausnahmsweise kann auch die unbefristete Tätigkeit außerhalb einer Niederlassung oder ohne eine solche zu haben anzeigepflichtig sein, wenn sie auf Initiative der Auftraggeberin/des Auftraggebers hin ausgelöst wird.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018
Stichwörter
Gewerbeumzug, Umzug, Gewerbe ummelden