Gewerbesteuer bezahlen
Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, sind Sie grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig.
Beschreibung
Betreiben Sie ein Unternehmen (Gewerbe) in Deutschland und erzielen im Jahr damit einen Gewerbeertrag von mehr als EUR 24.500?
Dann sind Sie verpflichtet bei Ihrem Finanzamt eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Darin erklären Sie, wie hoch Ihr Gewerbeertrag im abgelaufenen Kalenderjahr (Erhebungszeitraum) war. Sie geben eine Gewerbesteuererklärung für jeden Erhebungszeitraum ab, in dem Sie Ihr Gewerbe betrieben haben (jährlich). Die Erklärung müssen Sie elektronisch übermitteln, zum Beispiel per www.Elster.de. Dabei erklären Sie ausgehend von Ihrem Gewinn oder Verlust (vereinfacht: Einnahmen abzüglich Ausgaben) weitere Hinzurechnungen oder Kürzungen.
Außerdem geben Sie an, in welcher Gemeinde Sie Ihr Gewerbe betreiben.
Das Finanzamt setzt den Gewerbesteuermessbetrag fest und gibt ihn per Bescheid bekannt.
Den Gewerbesteuermessbetrag ermittelt das Finanzamt indem es den Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Dieser Messbetrag ist die Grundlage für die Höhe der Gewerbesteuer.
Das Finanzamt informiert die Gemeinde, in der Sie Ihr Gewerbe betreiben, über den Gewerbesteuermessbetrag.
Die Gemeinde sendet Ihnen einen Bescheid über die von Ihnen zu zahlende oder Ihnen von der Gemeinde zu erstattende Gewerbesteuer zu.
Die Gemeinde errechnet die Gewerbesteuer aus dem Gewerbesteuermessbetrag des Finanzamtes multipliziert mit dem Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde. Jede Gemeinde bestimmt ihren Hebesatz selbst.
Die Gemeinde entscheidet mit dem Bescheid über die Gewerbesteuer auch über die in Zukunft von Ihnen zu zahlenden Vorauszahlungen der Gewerbesteuer für den nachfolgenden Erhebungszeitraum.
Sie zahlen die im Bescheid über die Gewerbesteuer und/oder Vorauszahlungen für Gewerbesteuer genannten Beträge zum dort angegeben Termin an die Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Bad Rothenfelde
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Gesundheutstherme/Freibad
Anzahl: 100 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Kurmittelhaus
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bad Rothenfelde, Gesundheitstherme
Linie:- Bus: 466
- Haltestelle: Bad Rothenfelde, ZOB
Linie:- Bus: 466, 467, 475
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Marita Bartholomé
Herr Jan Prövestmann (Abteilungsleitung)
Frau Iris Behmerburg-Olbricht
Hausanschrift
Postanschrift
Frankfurter Straße 3
49214 Bad Rothenfelde
Telefon Festnetz: +49 5424 293835
E-Mail: familien@bad-rothenfelde.de
Herr Stephan Breitzke
Frau Nadine Dreß
Frau Gabriele Eckelkamp
Frau Charline Focken
Herr Matthias Gruben
Frau Katja Kriete-Daniel
Hausanschrift
Postanschrift
Frankfurter Straße 3
49214 Bad Rothenfelde
Telefon Festnetz: +49 5424 293835
E-Mail: jugendzentrum@bad-rothenfelde.de
Frau Sabine Leclercq-Fröbel
Postanschrift
Frankfurter Straße 3
49214 Bad Rothenfelde
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 5424 2218-113
Fax: +49 5424 2218-129
E-Mail: froebel@bad-rothenfelde.de
Herr Stefan Lönker
Herr Ulrich Lytze
Herr Stephan Nielsen
Frau Dr. Imke Panajotow-Pilz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 5424 4759
Herr Axel Pfeiffer
Frau Marianne Poppenga
Herr Ulrich Priewe
Postanschrift
Frankfurter Straße 3
49214 Bad Rothenfelde
Telefon Festnetz: +49 5424 399091
Herr Günter Rolf (Abteilungsleitung)
Hausanschrift
Fax: +49 5424 223-196
Telefon Festnetz: +49 5424 223-162
E-Mail: rolf@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Herr Muharrem Sert
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 5424 223-189
Fax: +49 5424 223-194
E-Mail: sert@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Herr Uwe Spriewald
Frau Cynthia Steenken
Hausanschrift
Postanschrift
Frankfurter Straße 3
49214 Bad Rothenfelde
Telefon Festnetz: +49 5424 293856
Frau Sandra Warnecke
Frau Petra Warning-Schröder
Frau Carolin Wiemeyer
Frau Denise Windmann
Frau Anja Wolf
Hausanschrift
Fax: +49 5424 223-197
Telefon Festnetz: +49 5424 223-179
E-Mail: wolf@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Gewerbesteuererklärung, elektronisch übermittelt
Formulare
- Formular: Elektronisch übermittelte Gewerbesteuererklärung GewSt 1A
- Onlineverfahren: www.Elster.de
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen (nicht für Freiberufler und Land- und Forstwirte) und sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.
Rechtsgrundlage(n)
Gewerbesteuergesetz (GewStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/
Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewstdv_1955/index.html
- Gewerbesteuererklärung, Pflicht zur elektronischen Übermittlung § 14a GewStG sowie § 25 GewStDV
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. Gewerbeertrag § 7 GewStG
- Hinzurechnungen § 8 GewStG
- Kürzungen § 9 GewStG
- Gewerbesteuerbefreiungen § 3 GewStG
- Gewerbesteuermessbetrag § 11 GewStG
- Gewerbesteuermessbetrag § 14 GewStG
- Gewerbesteuer, Hebesatz § 16 GewStG
Rechtsbehelf
Gewerbesteuermessbescheid (als Grundlagenbescheid für den Gewerbesteuerbescheid der Gemeinde):
- Einspruch beim Finanzamt
- Klage vor dem Finanzgericht
Verfahrensablauf
Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, so ist Folgendes zu tun:
- Sie geben Ihre Gewerbesteuererklärung elektronisch ab.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
- Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von der Gemeinde.
- Zuletzt zahlen Sie (gegebenenfalls) Gewerbesteuer an die Gemeinde.
Fristen
- Nicht steuerlich beratene Steuerpflichtige:
Abgabe der Gewerbesteuererklärung bis zum 31.7. des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres
- Steuerlich beratene Steuerpflichtige (z. B. Abgabe der Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberater):
Abgabe der Gewerbesteuererklärung bis zum 28.2. des zweiten auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres
- Verlängerte Fristen wegen der Auswirkungen des Coronavirus:
- Nicht steuerlich beratene Steuerpflichtige:
Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2020 bis zum 31.10.2021
Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2021 bis zum 31.10.2022
Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2022 bis zum 30.09.2023
- Steuerlich beratene Steuerpflichtige (z.B. Abgabe der Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberater):
Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2020 bis zum 31.08.2022
Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2021 bis zum 31.08.2023
Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2022 bis zum 31.07.2024
Bearbeitungsdauer
Unterschiedlich - je nach Arbeitslage.
Kosten
Keine
Abgabe kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Hebesätze der Gemeinden finden Sie zusammengefasst auf der Internetseite statistischen Bundesamtes
https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Steuereinnahmen/_inhalt.html#sprg236424
oder auf dem Internetauftritt der Gemeinde, in der Sie ihr Gewerbe betreiben.
- Formular Gewerbesteuererklärung GewSt 1A auf der Internetseite ELSTER
https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/gewst
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesamt für Steuern Niedersachsen am 06.07.2022
Stichwörter
Messbetrag, Gewerbesteuermessbetrag, Gewerbesteuer, Gewerbesteuererklärung, Hebesatz, Gewerbeertrag