Gewerbesteuer Festsetzung

    Gewerbesteuer bezahlen

    Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, sind Sie grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig.

    Beschreibung

    Betreiben Sie ein Unternehmen (Gewerbe) in Deutschland und erzielen im Jahr damit einen Gewerbeertrag von mehr als EUR 24.500?
    Dann sind Sie verpflichtet bei Ihrem Finanzamt eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Darin erklären Sie, wie hoch Ihr Gewerbeertrag im abgelaufenen Kalenderjahr (Erhebungszeitraum) war. Sie geben eine Gewerbesteuererklärung für jeden Erhebungszeitraum ab, in dem Sie Ihr Gewerbe betrieben haben (jährlich). Die Erklärung müssen Sie elektronisch übermitteln, zum Beispiel per www.Elster.de. Dabei erklären Sie ausgehend von Ihrem Gewinn oder Verlust (vereinfacht: Einnahmen abzüglich Ausgaben) weitere Hinzurechnungen oder Kürzungen.
    Außerdem geben Sie an, in welcher Gemeinde Sie Ihr Gewerbe betreiben.

    Das Finanzamt setzt den Gewerbesteuermessbetrag fest und gibt ihn per Bescheid bekannt.
    Den Gewerbesteuermessbetrag ermittelt das Finanzamt indem es den Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Dieser Messbetrag ist die Grundlage für die Höhe der Gewerbesteuer.

    Das Finanzamt informiert die Gemeinde, in der Sie Ihr Gewerbe betreiben, über den Gewerbesteuermessbetrag.

    Die Gemeinde sendet Ihnen einen Bescheid über die von Ihnen zu zahlende oder Ihnen von der Gemeinde zu erstattende Gewerbesteuer zu.
    Die Gemeinde errechnet die Gewerbesteuer aus dem Gewerbesteuermessbetrag des Finanzamtes multipliziert mit dem Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde. Jede Gemeinde bestimmt ihren Hebesatz selbst.

    Die Gemeinde entscheidet mit dem Bescheid über die Gewerbesteuer auch über die in Zukunft von Ihnen zu zahlenden Vorauszahlungen der Gewerbesteuer für den nachfolgenden Erhebungszeitraum. 

    Sie zahlen die im Bescheid über die Gewerbesteuer und/oder Vorauszahlungen für Gewerbesteuer genannten Beträge zum dort angegeben Termin an die Gemeinde.

    Hinweise für Meppen: Gewerbesteuer bezahlen

    Allgemeine Informationen

    Der Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamts ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die zuständige Stelle. Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz der Stadt.



    Allgemeine Informationen

    Der Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamts ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die zuständige Stelle. Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz der Stadt.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Meppen: Gewerbesteuer bezahlen

    Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt.

    Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt.

    Ansprechpartner

    Zentrale Finanzwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 43

    49716 Meppen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05931 153-0

    Fax: 05931 153

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2020 (von: Webservice, Stadt Meppen)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, Stadt Meppen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Gewerbesteuererklärung, elektronisch übermittelt

    Formulare

    -    Formular: Elektronisch übermittelte Gewerbesteuererklärung GewSt 1A
    -    Onlineverfahren: www.Elster.de
    -    Schriftform erforderlich: nein 
    -    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Hinweise für Meppen: Gewerbesteuer bezahlen

    Die zur Erstellung der Gewerbesteuererklärung notwendigen Papierformulare erhalten Sie bei der Zentrale der Stadt Meppen oder auf den Internetseiten der Oberfinanzdirektion Niedersachsen.

    Die zur Erstellung der Gewerbesteuererklärung notwendigen Papierformulare erhalten Sie bei der Zentrale der Stadt Meppen oder auf den Internetseiten der Oberfinanzdirektion Niedersachsen.

    Voraussetzungen

    Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen (nicht für Freiberufler und Land- und Forstwirte) und sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gewerbesteuergesetz (GewStG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/
    Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV)
    https://www.gesetze-im-internet.de/gewstdv_1955/index.html

    -    Gewerbesteuererklärung, Pflicht zur elektronischen Übermittlung § 14a GewStG sowie § 25 GewStDV
    -    Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. Gewerbeertrag § 7 GewStG
    -    Hinzurechnungen § 8 GewStG
    -    Kürzungen § 9 GewStG

    - Gewerbesteuerbefreiungen § 3 GewStG
    -    Gewerbesteuermessbetrag § 11 GewStG

    - Gewerbesteuermessbetrag § 14 GewStG
    -    Gewerbesteuer, Hebesatz § 16 GewStG

    Hinweise für Meppen: Gewerbesteuer bezahlen

    • Gewerbesteuergesetz (GewStG)
    • Abgabenordnung (AO)
    • Gewerbesteuergesetz (GewStG)
    • Abgabenordnung (AO)

    Rechtsbehelf

    Gewerbesteuermessbescheid (als Grundlagenbescheid für den Gewerbesteuerbescheid der Gemeinde):
    - Einspruch beim Finanzamt
    - Klage vor dem Finanzgericht

    Verfahrensablauf

    Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, so ist Folgendes zu tun:
    -    Sie geben Ihre Gewerbesteuererklärung elektronisch ab.
    -    Sie erhalten einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
    -    Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von der Gemeinde.
    -    Zuletzt zahlen Sie (gegebenenfalls) Gewerbesteuer an die Gemeinde.

    Fristen

    - Nicht steuerlich beratene Steuerpflichtige:
      Abgabe der Gewerbesteuererklärung bis zum 31.7. des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres
    - Steuerlich beratene Steuerpflichtige (z. B. Abgabe der Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberater):
      Abgabe der Gewerbesteuererklärung bis zum 28.2. des zweiten auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres
     

    - Verlängerte Fristen wegen der Auswirkungen des Coronavirus:
     

    - Nicht steuerlich beratene Steuerpflichtige:
       Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2020 bis zum 31.10.2021
       Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2021 bis zum 31.10.2022
       Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2022 bis zum 30.09.2023
     

    - Steuerlich beratene Steuerpflichtige (z.B. Abgabe der Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberater):
       Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2020 bis zum 31.08.2022
       Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2021 bis zum 31.08.2023
       Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2022 bis zum 31.07.2024

    Bearbeitungsdauer

    Unterschiedlich - je nach Arbeitslage.
     

    Kosten

    Keine

    Abgabe kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hebesätze der Gemeinden finden Sie zusammengefasst auf der Internetseite statistischen Bundesamtes
     https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Steuereinnahmen/_inhalt.html#sprg236424
     oder auf dem Internetauftritt der Gemeinde, in der Sie ihr Gewerbe betreiben.


     - Formular Gewerbesteuererklärung GewSt 1A auf der Internetseite ELSTER
     https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/gewst

    Hinweise für Meppen: Gewerbesteuer bezahlen

    Der Hebesatz der Stadt Meppen liegt seit dem 01.01.2003 bei 345 v. H.

    Die Fälligkeitstermine für die Zahlung der Vorauszahlungen sind grundsätzlich 15.02., 15.05., 15.08, 15.11. jeden Jahres.

    Der Hebesatz der Stadt Meppen liegt seit dem 01.01.2003 bei 345 v. H.

    Die Fälligkeitstermine für die Zahlung der Vorauszahlungen sind grundsätzlich 15.02., 15.05., 15.08, 15.11. jeden Jahres.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Steuern Niedersachsen am 06.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Gewerbesteuer, Gewerbesteuermessbetrag, Hebesatz, Messbetrag, Gewerbesteuererklärung, Gewerbeertrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)