Gewerbesteuer Festsetzung

    Gewerbesteuer bezahlen

    Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, sind Sie grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig.

    Beschreibung

    Betreiben Sie ein Unternehmen (Gewerbe) in Deutschland und erzielen im Jahr damit einen Gewerbeertrag von mehr als EUR 24.500?
    Dann sind Sie verpflichtet bei Ihrem Finanzamt eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Darin erklären Sie, wie hoch Ihr Gewerbeertrag im abgelaufenen Kalenderjahr (Erhebungszeitraum) war. Sie geben eine Gewerbesteuererklärung für jeden Erhebungszeitraum ab, in dem Sie Ihr Gewerbe betrieben haben (jährlich). Die Erklärung müssen Sie elektronisch übermitteln, zum Beispiel per www.Elster.de. Dabei erklären Sie ausgehend von Ihrem Gewinn oder Verlust (vereinfacht: Einnahmen abzüglich Ausgaben) weitere Hinzurechnungen oder Kürzungen.
    Außerdem geben Sie an, in welcher Gemeinde Sie Ihr Gewerbe betreiben.

    Das Finanzamt setzt den Gewerbesteuermessbetrag fest und gibt ihn per Bescheid bekannt.
    Den Gewerbesteuermessbetrag ermittelt das Finanzamt indem es den Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Dieser Messbetrag ist die Grundlage für die Höhe der Gewerbesteuer.

    Das Finanzamt informiert die Gemeinde, in der Sie Ihr Gewerbe betreiben, über den Gewerbesteuermessbetrag.

    Die Gemeinde sendet Ihnen einen Bescheid über die von Ihnen zu zahlende oder Ihnen von der Gemeinde zu erstattende Gewerbesteuer zu.
    Die Gemeinde errechnet die Gewerbesteuer aus dem Gewerbesteuermessbetrag des Finanzamtes multipliziert mit dem Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde. Jede Gemeinde bestimmt ihren Hebesatz selbst.

    Die Gemeinde entscheidet mit dem Bescheid über die Gewerbesteuer auch über die in Zukunft von Ihnen zu zahlenden Vorauszahlungen der Gewerbesteuer für den nachfolgenden Erhebungszeitraum. 

    Sie zahlen die im Bescheid über die Gewerbesteuer und/oder Vorauszahlungen für Gewerbesteuer genannten Beträge zum dort angegeben Termin an die Gemeinde.

    Hinweise für Westerstede: Gewerbesteuer

    Allgemeine Informationen

    Grundsätzlich unterliegen alle Gewerbebetriebe im Sinne des § 15 Absatz 2 Einkommensteuergesetz der Gewerbesteuer ("Eine selbstständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbstständige Arbeit anzusehen ist.").

    Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) hingegen gelten immer als Gewerbebetrieb und sind daher stets gewerbesteuerpflichtig.

      • Nicht unter die Gewerbesteuerpflicht fallen demnach Freiberuflerinnen und Freiberufler, zu denen zum Beispiel Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder Ärztinnen und Ärzte gehören.

    Besteuert wird der im Unternehmen erwirtschaftete Ertrag. Dieser Gewerbeertrag ist der nach dem Einkommensteuerrecht beziehungsweise Körperschaftssteuerrecht zu bestimmende Gewinn, der im Einzelfall um bestimmte Beträge vermehrt (Hinzurechnungen gemäß § 8 Gewerbesteuergesetz) oder vermindert (Kürzungen gemäß § 9 Gewerbesteuergesetz) wird.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Westerstede: Gewerbesteuer

    E-Mail: gewerbesteuer@westerstede.de

    Bitte beachten Sie:

    • Für Auskünfte und Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Bitte das Gewerbesteuerkassenzeichen oder die Steuernummer des Finanzamtes bereithalten.
    • Anträge, zum Beispiel auf Stundung oder Aussetzung der Vollziehung sind in jedem Einzelfall gesondert zu beurteilen. Einen Antrag können Sie hier online stellen. Bitte senden Sie die erforderlichen Nachweise und Unterlagen mit.
    • Sollte eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt werden, wenden Sie sich bitte an die Stadtkasse.
    • Für Auszüge aus dem Gewerbezentralregister wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Stadt Westerstede.
    • Für Gewerbeanzeigen (An-, Um- und Abmeldungen) wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Stadt Westerstede: ordnungswesen@westerstede.de
    • Für Fragen im Rahmen von Unternehmensgründungen steht das Amt für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing gerne zu Verfügung: jnappe@westerstede.de

    Ansprechpartner

    Amt für Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 2

    26655 Westerstede

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Finanzamt Westerstede

    Adresse

    Hausanschrift

    Ammerlandallee 14

    26655 Westerstede

    Öffnungszeiten

    * Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr * Di.: 08:00 - 12:00 Uhr * Mi.: geschlossen * Do.: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr * Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 471 183-0

    E-Mail: Poststelle@fa-wst.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Zum Stadtpark 2

    26655 Westerstede

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Gewerbesteuererklärung, elektronisch übermittelt

    Formulare

    -    Formular: Elektronisch übermittelte Gewerbesteuererklärung GewSt 1A
    -    Onlineverfahren: www.Elster.de
    -    Schriftform erforderlich: nein 
    -    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Hinweise für Westerstede: Gewerbesteuer

    Voraussetzungen

    Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen (nicht für Freiberufler und Land- und Forstwirte) und sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gewerbesteuergesetz (GewStG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/
    Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV)
    https://www.gesetze-im-internet.de/gewstdv_1955/index.html

    -    Gewerbesteuererklärung, Pflicht zur elektronischen Übermittlung § 14a GewStG sowie § 25 GewStDV
    -    Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. Gewerbeertrag § 7 GewStG
    -    Hinzurechnungen § 8 GewStG
    -    Kürzungen § 9 GewStG

    - Gewerbesteuerbefreiungen § 3 GewStG
    -    Gewerbesteuermessbetrag § 11 GewStG

    - Gewerbesteuermessbetrag § 14 GewStG
    -    Gewerbesteuer, Hebesatz § 16 GewStG

    Hinweise für Westerstede: Gewerbesteuer

    • Einkommensteuergesetz der Gewerbesteuer (EStG)
    • Gewerbesteuergesetz (GewStG)

    Rechtsbehelf

    Gewerbesteuermessbescheid (als Grundlagenbescheid für den Gewerbesteuerbescheid der Gemeinde):
    - Einspruch beim Finanzamt
    - Klage vor dem Finanzgericht

    Verfahrensablauf

    Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, so ist Folgendes zu tun:
    -    Sie geben Ihre Gewerbesteuererklärung elektronisch ab.
    -    Sie erhalten einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
    -    Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von der Gemeinde.
    -    Zuletzt zahlen Sie (gegebenenfalls) Gewerbesteuer an die Gemeinde.

    Hinweise für Westerstede: Gewerbesteuer

    Das Besteuerungsverfahren wird von den Finanzämtern und den Gemeinden durchgeführt.

    • Das Finanzamt ermittelt die Besteuerungsgrundlagen und setzt diese durch einen Gewerbesteuermessbescheid fest.
    • Wurden in mehreren Gemeinden Betriebsstätten unterhalten, wird der Messbetrag zerlegt.
    • Dieser Messbescheid beziehungsweise Zerlegungsbescheid wird sowohl der oder dem Steuerpflichtigen als auch der hebeberechtigten Gemeinde, hier der Stadt Westerstede, bekannt gegeben.
    • Die Gewerbesteuer selbst wird dann von der Stadt Westerstede festgesetzt und erhoben, indem sie auf den Gewerbesteuermessbetrag oder den Zerlegungsanteil einen Hebesatz anwendet.
    • Dieser Hebesatz beträgt 340 von Hundert und wird jährlich per Ratsbeschluss im Rahmen der Haushaltssatzung festgelegt.
    • Die Steuerbescheide werden den Steuerpflichtigen oder deren Bevollmächtigten bekannt gegeben.

    Fristen

    - Nicht steuerlich beratene Steuerpflichtige:
      Abgabe der Gewerbesteuererklärung bis zum 31.7. des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres
    - Steuerlich beratene Steuerpflichtige (z. B. Abgabe der Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberater):
      Abgabe der Gewerbesteuererklärung bis zum 28.2. des zweiten auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres
     

    - Verlängerte Fristen wegen der Auswirkungen des Coronavirus:
     

    - Nicht steuerlich beratene Steuerpflichtige:
       Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2020 bis zum 31.10.2021
       Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2021 bis zum 31.10.2022
       Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2022 bis zum 30.09.2023
     

    - Steuerlich beratene Steuerpflichtige (z.B. Abgabe der Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberater):
       Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2020 bis zum 31.08.2022
       Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2021 bis zum 31.08.2023
       Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2022 bis zum 31.07.2024

    Bearbeitungsdauer

    Unterschiedlich - je nach Arbeitslage.
     

    Kosten

    Keine

    Abgabe kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hebesätze der Gemeinden finden Sie zusammengefasst auf der Internetseite statistischen Bundesamtes
     https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Steuereinnahmen/_inhalt.html#sprg236424
     oder auf dem Internetauftritt der Gemeinde, in der Sie ihr Gewerbe betreiben.


     - Formular Gewerbesteuererklärung GewSt 1A auf der Internetseite ELSTER
     https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/gewst

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Steuern Niedersachsen am 06.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gewerbesteuer, Messbetrag, Hebesatz, Gewerbesteuererklärung, Gewerbeertrag, Gewerbesteuermessbetrag

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de