Gewerbesteuer bezahlen
Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, sind Sie grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig.
Beschreibung
Betreiben Sie ein Unternehmen (Gewerbe) in Deutschland und erzielen im Jahr damit einen Gewerbeertrag von mehr als EUR 24.500?
Dann sind Sie verpflichtet bei Ihrem Finanzamt eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Darin erklären Sie, wie hoch Ihr Gewerbeertrag im abgelaufenen Kalenderjahr (Erhebungszeitraum) war. Sie geben eine Gewerbesteuererklärung für jeden Erhebungszeitraum ab, in dem Sie Ihr Gewerbe betrieben haben (jährlich). Die Erklärung müssen Sie elektronisch übermitteln, zum Beispiel per www.Elster.de. Dabei erklären Sie ausgehend von Ihrem Gewinn oder Verlust (vereinfacht: Einnahmen abzüglich Ausgaben) weitere Hinzurechnungen oder Kürzungen.
Außerdem geben Sie an, in welcher Gemeinde Sie Ihr Gewerbe betreiben.
Das Finanzamt setzt den Gewerbesteuermessbetrag fest und gibt ihn per Bescheid bekannt.
Den Gewerbesteuermessbetrag ermittelt das Finanzamt indem es den Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Dieser Messbetrag ist die Grundlage für die Höhe der Gewerbesteuer.
Das Finanzamt informiert die Gemeinde, in der Sie Ihr Gewerbe betreiben, über den Gewerbesteuermessbetrag.
Die Gemeinde sendet Ihnen einen Bescheid über die von Ihnen zu zahlende oder Ihnen von der Gemeinde zu erstattende Gewerbesteuer zu.
Die Gemeinde errechnet die Gewerbesteuer aus dem Gewerbesteuermessbetrag des Finanzamtes multipliziert mit dem Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde. Jede Gemeinde bestimmt ihren Hebesatz selbst.
Die Gemeinde entscheidet mit dem Bescheid über die Gewerbesteuer auch über die in Zukunft von Ihnen zu zahlenden Vorauszahlungen der Gewerbesteuer für den nachfolgenden Erhebungszeitraum.
Sie zahlen die im Bescheid über die Gewerbesteuer und/oder Vorauszahlungen für Gewerbesteuer genannten Beträge zum dort angegeben Termin an die Gemeinde.
Hinweise für Neu Wulmstorf: Gewerbesteuer Festsetzung
Was ist die Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer ist eine sogenannte Real- oder auch Objektsteuer. Sie besteuert den Gewerbeertrag (Gewinn) eines Unternehmens.
Wen betrifft die Gewerbesteuer?
Jeder im Inland liegende Gewerbebetrieb ist gewerbesteuerpflichtig.
Ein Gewerbebetrieb weist folgende Merkmale auf (definiert im Einkommensteuergesetzt):
- Selbständige mit einer nachhaltigen Tätigkeit
- Vorhandensein einer Gewinnerzielungsabsicht
- Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
Dabei sind folgende Tätigkeiten von der Gewerbesteuer ausgenommen:
- Land- und Forstwirte
- Freie Berufe (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG z.B. Ärzte, Hebammen, Notare, Steuerberater usw.)
- "Andere selbständige Tätigkeiten"
Wer darf die Gewerbesteuer erheben?
Das Recht zur Erhebung der Gewerbesteuer obliegt den Gemeinden.
Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?
Über den Gewerbesteuermessbetrag und den Hebesatz.
Der Hebesatz wird von den Gemeinden selbst bestimmt.
Der Gewerbesteuermessbetrag wird vom zuständigen Finanzamt ermittelt und den Gemeinden mitgeteilt.
Gewerbesteuermessbetrag x Hebesatz = Gewerbesteuer
Beispiel: Herr Mustermann ist Gewerbetreibender und gibt seine Steuererklärung beim Finanzamt ab. Das Finanzamt setzt für den Steuerpflichtigen Herr Mustermann einen Gewerbesteuermessbetrag in Höhe von 100,00 EUR fest und teilt dies der Gemeinde mit.
Die Gemeinde hat einen Hebesatz von 420,00 Prozent und berechnet nun die Gewerbesteuer wie folgt:
Gewerbesteuermessbetrag 100,00 EUR x Hebesatz 420,00 % = 420,00 EUR jährlich an Gewerbesteuer.
Sollten Sie in mehreren Gemeinden Betriebsstätten haben oder Ihre Betriebsstätte liegt in zwei Gemeinden, dann wird der Gewerbesteuermessbetrag zerlegt und jeder Gemeinde Anteilsmäßig mitgeteilt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise für Neu Wulmstorf: Gewerbesteuer Festsetzung
Einwände die sich gegen die Steuerpflicht oder die Höhe des Steuermessbetrages richten, können nur bei dem zuständigen Finanzamt eingereicht werden, welches den Grundlagenbescheid (Gewerbesteuermessbetrag) erlassen hat.
Sollten Sie Einspruch gegen den Gewerbesteuermessbetrag einlegen, einen Herabsetzungsantrag der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen oder einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen dann wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Finanzamt.
Stundungsanträge können Sie schriftlich (Bitte mit Begründung) an Steuern@neu-wulmstorf.de stellen.
Sollten Sie eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Gemeindekasse per E-Mail an Zahlungsabwicklung@neu-wulmstorf.de.
Für alle weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner
I.I.2 Sachgebiet Finanzbuchhaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Terminbuchung oder -vereinbarung über die Internetseite der Gemeinde empfohlen Zu folgenden Öffnungszeiten ist das Rathaus Sie geöffnet. Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08.00 - 12.15 Uhr Donnerstag zusätzlich: 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch nur mit Terminvereinbarung, kein allgemeiner Publikumsverkehr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 40 70078-0
E-Mail: finanzen@neu-wulmstorf.de
Finanzamt Buchholz in der Nordheide
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
* Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr * Di.: 08:00 - 12:00 Uhr * Mi.: geschlossen * Do.: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr * Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04181 203-0
Internet
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Gewerbesteuererklärung, elektronisch übermittelt
Formulare
- Formular: Elektronisch übermittelte Gewerbesteuererklärung GewSt 1A
- Onlineverfahren: www.Elster.de
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hinweise für Neu Wulmstorf: Gewerbesteuer Festsetzung
Voraussetzungen
Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen (nicht für Freiberufler und Land- und Forstwirte) und sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.
Rechtsgrundlage(n)
Gewerbesteuergesetz (GewStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/
Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewstdv_1955/index.html
- Gewerbesteuererklärung, Pflicht zur elektronischen Übermittlung § 14a GewStG sowie § 25 GewStDV
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. Gewerbeertrag § 7 GewStG
- Hinzurechnungen § 8 GewStG
- Kürzungen § 9 GewStG
- Gewerbesteuerbefreiungen § 3 GewStG
- Gewerbesteuermessbetrag § 11 GewStG
- Gewerbesteuermessbetrag § 14 GewStG
- Gewerbesteuer, Hebesatz § 16 GewStG
Rechtsbehelf
Gewerbesteuermessbescheid (als Grundlagenbescheid für den Gewerbesteuerbescheid der Gemeinde):
- Einspruch beim Finanzamt
- Klage vor dem Finanzgericht
Verfahrensablauf
Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, so ist Folgendes zu tun:
- Sie geben Ihre Gewerbesteuererklärung elektronisch ab.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
- Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von der Gemeinde.
- Zuletzt zahlen Sie (gegebenenfalls) Gewerbesteuer an die Gemeinde.
Fristen
- Nicht steuerlich beratene Steuerpflichtige:
Abgabe der Gewerbesteuererklärung bis zum 31.7. des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres
- Steuerlich beratene Steuerpflichtige (z. B. Abgabe der Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberater):
Abgabe der Gewerbesteuererklärung bis zum 28.2. des zweiten auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres
- Verlängerte Fristen wegen der Auswirkungen des Coronavirus:
- Nicht steuerlich beratene Steuerpflichtige:
Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2020 bis zum 31.10.2021
Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2021 bis zum 31.10.2022
Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2022 bis zum 30.09.2023
- Steuerlich beratene Steuerpflichtige (z.B. Abgabe der Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberater):
Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2020 bis zum 31.08.2022
Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2021 bis zum 31.08.2023
Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2022 bis zum 31.07.2024
Bearbeitungsdauer
Unterschiedlich - je nach Arbeitslage.
Kosten
Keine
Abgabe kostenfrei
Hinweise für Neu Wulmstorf: Gewerbesteuer Festsetzung
Hebesatz
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer der Gemeinde Neu Wulmstorf liegt bei 420,00% für das Jahr 2024.
Historie der Vorjahre:
- 2023 - 2020: 420,00 %
- 2019 - 2011: 400,00 %
- 2010 - 2000: 350,00 %
Zahlungsmöglichkeiten
Das SEPA-Lastschriftmandat finden Sie am Ende der Seite. Für Überweisungen nutzen Sie bitte die Kontodaten der Gemeinde Neu Wulmstorf. Barzahlungen können zu den Öffnungszeiten bei der Gemeindekasse getätigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Hebesätze der Gemeinden finden Sie zusammengefasst auf der Internetseite statistischen Bundesamtes
https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Steuereinnahmen/_inhalt.html#sprg236424
oder auf dem Internetauftritt der Gemeinde, in der Sie ihr Gewerbe betreiben.
- Formular Gewerbesteuererklärung GewSt 1A auf der Internetseite ELSTER
https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/gewst
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesamt für Steuern Niedersachsen am 06.07.2022
Stichwörter
Messbetrag, Gewerbeertrag, Gewerbesteuererklärung, Gewerbesteuermessbetrag, Hebesatz, Gewerbesteuer