Gewerbesteuer bezahlen
Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, sind Sie grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig.
Beschreibung
Betreiben Sie ein Unternehmen (Gewerbe) in Deutschland und erzielen im Jahr damit einen Gewerbeertrag von mehr als EUR 24.500?
Dann sind Sie verpflichtet bei Ihrem Finanzamt eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Darin erklären Sie, wie hoch Ihr Gewerbeertrag im abgelaufenen Kalenderjahr (Erhebungszeitraum) war. Sie geben eine Gewerbesteuererklärung für jeden Erhebungszeitraum ab, in dem Sie Ihr Gewerbe betrieben haben (jährlich). Die Erklärung müssen Sie elektronisch übermitteln, zum Beispiel per www.Elster.de. Dabei erklären Sie ausgehend von Ihrem Gewinn oder Verlust (vereinfacht: Einnahmen abzüglich Ausgaben) weitere Hinzurechnungen oder Kürzungen.
Außerdem geben Sie an, in welcher Gemeinde Sie Ihr Gewerbe betreiben.
Das Finanzamt setzt den Gewerbesteuermessbetrag fest und gibt ihn per Bescheid bekannt.
Den Gewerbesteuermessbetrag ermittelt das Finanzamt indem es den Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Dieser Messbetrag ist die Grundlage für die Höhe der Gewerbesteuer.
Das Finanzamt informiert die Gemeinde, in der Sie Ihr Gewerbe betreiben, über den Gewerbesteuermessbetrag.
Die Gemeinde sendet Ihnen einen Bescheid über die von Ihnen zu zahlende oder Ihnen von der Gemeinde zu erstattende Gewerbesteuer zu.
Die Gemeinde errechnet die Gewerbesteuer aus dem Gewerbesteuermessbetrag des Finanzamtes multipliziert mit dem Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde. Jede Gemeinde bestimmt ihren Hebesatz selbst.
Die Gemeinde entscheidet mit dem Bescheid über die Gewerbesteuer auch über die in Zukunft von Ihnen zu zahlenden Vorauszahlungen der Gewerbesteuer für den nachfolgenden Erhebungszeitraum.
Sie zahlen die im Bescheid über die Gewerbesteuer und/oder Vorauszahlungen für Gewerbesteuer genannten Beträge zum dort angegeben Termin an die Gemeinde.
Hinweise für Sehnde: Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer gehört zu den sogenannten Realsteuern und ist eine der wichtigsten Einnahmequellen einer Kommune. Die gesetzliche Grundlage bildet das Gewerbesteuergesetz (GewStG).
Grundsätzlich handelt es sich um eine Steuer, die sich auf die objektive Ertragskraft eines Betriebes bezieht. Der ermittelte Gewinn eines Unternehmens (nach dem Körperschaftssteuerrecht oder dem Einkommenssteuerrecht) bildet somit den Ausgangspunkt für die Berechnung der Höhe der Gewerbesteuer.
Der Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamts ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die Stadt Sehnde. Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der von der Stadt Sehnde festgelegt wird.
Die Gewerbesteuer gehört zu den sogenannten Realsteuern und ist eine der wichtigsten Einnahmequellen einer Kommune. Die gesetzliche Grundlage bildet das Gewerbesteuergesetz (GewStG).
Grundsätzlich handelt es sich um eine Steuer, die sich auf die objektive Ertragskraft eines Betriebes bezieht. Der ermittelte Gewinn eines Unternehmens (nach dem Körperschaftssteuerrecht oder dem Einkommenssteuerrecht) bildet somit den Ausgangspunkt für die Berechnung der Höhe der Gewerbesteuer.
Der Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamts ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die Stadt Sehnde. Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der von der Stadt Sehnde festgelegt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise für Sehnde: Gewerbesteuer
Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Sehnde.
Hebeberechtigt ist die Kommune, in der sich eine Betriebsstätte des Gewerbebetriebes befindet. Gewerbebetriebe sind daher in der Kommune an-, um- oder abzumelden. In der Stadt Sehnde ist hierfür der Bereich Gewerbe im Fachdienst Ordnung und Recht zuständig.
Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Sehnde
Bis 1994 = 345 %
1995 bis 2001 = 370 %
2002 bis 2004 = 385 %
2005 bis 2010 = 410 %
2011 bis 2013 = 430 %
ab 2014 => 440 %
Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Sehnde.
Hebeberechtigt ist die Kommune, in der sich eine Betriebsstätte des Gewerbebetriebes befindet. Gewerbebetriebe sind daher in der Kommune an-, um- oder abzumelden. In der Stadt Sehnde ist hierfür der Bereich Gewerbe im Fachdienst Ordnung und Recht zuständig.
Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Sehnde
Bis 1994 = 345 %
1995 bis 2001 = 370 %
2002 bis 2004 = 385 %
2005 bis 2010 = 410 %
2011 bis 2013 = 430 %
ab 2014 => 440 %
Ansprechpartner
Finanzamt Burgdorf
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr Di.: 08:00 - 12:00 Uhr Mi.: Für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen Do.: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5136 806-0
Team Kasse und Steuern
Adresse
Hausanschrift
31319 Sehnde
Kontaktperson
Frau Bianca Frey
Herr Maximilian Wirries
erforderliche Unterlagen
Gewerbesteuererklärung, elektronisch übermittelt
Hinweise für Sehnde: Gewerbesteuer
Es wird der Gewerbesteuermessbescheid des zuständigen Finanzamts benötigt.
Es wird der Gewerbesteuermessbescheid des zuständigen Finanzamts benötigt.
Formulare
- Formular: Elektronisch übermittelte Gewerbesteuererklärung GewSt 1A
- Onlineverfahren: www.Elster.de
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hinweise für Sehnde: Gewerbesteuer
Voraussetzungen
Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen (nicht für Freiberufler und Land- und Forstwirte) und sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.
Rechtsgrundlage(n)
Gewerbesteuergesetz (GewStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/
Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewstdv_1955/index.html
- Gewerbesteuererklärung, Pflicht zur elektronischen Übermittlung § 14a GewStG sowie § 25 GewStDV
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. Gewerbeertrag § 7 GewStG
- Hinzurechnungen § 8 GewStG
- Kürzungen § 9 GewStG
- Gewerbesteuerbefreiungen § 3 GewStG
- Gewerbesteuermessbetrag § 11 GewStG
- Gewerbesteuermessbetrag § 14 GewStG
- Gewerbesteuer, Hebesatz § 16 GewStG
Rechtsbehelf
Gewerbesteuermessbescheid (als Grundlagenbescheid für den Gewerbesteuerbescheid der Gemeinde):
- Einspruch beim Finanzamt
- Klage vor dem Finanzgericht
Verfahrensablauf
Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, so ist Folgendes zu tun:
- Sie geben Ihre Gewerbesteuererklärung elektronisch ab.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
- Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von der Gemeinde.
- Zuletzt zahlen Sie (gegebenenfalls) Gewerbesteuer an die Gemeinde.
Fristen
- Nicht steuerlich beratene Steuerpflichtige:
Abgabe der Gewerbesteuererklärung bis zum 31.7. des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres
- Steuerlich beratene Steuerpflichtige (z. B. Abgabe der Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberater):
Abgabe der Gewerbesteuererklärung bis zum 28.2. des zweiten auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres
- Verlängerte Fristen wegen der Auswirkungen des Coronavirus:
- Nicht steuerlich beratene Steuerpflichtige:
Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2020 bis zum 31.10.2021
Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2021 bis zum 31.10.2022
Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2022 bis zum 30.09.2023
- Steuerlich beratene Steuerpflichtige (z.B. Abgabe der Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberater):
Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2020 bis zum 31.08.2022
Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2021 bis zum 31.08.2023
Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2022 bis zum 31.07.2024
Hinweise für Sehnde: Gewerbesteuer
Es müssen ggf. Fristen gegenüber dem Finanzamt beachtet werden.
Es müssen ggf. Fristen gegenüber dem Finanzamt beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
Unterschiedlich - je nach Arbeitslage.
Kosten
Keine
Abgabe kostenfrei
Hinweise für Sehnde: Gewerbesteuer
Für die Festsetzung der Gewerbesteuer fallen keine Gebühren an.
Für die Festsetzung der Gewerbesteuer fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hebesätze der Gemeinden finden Sie zusammengefasst auf der Internetseite statistischen Bundesamtes
https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Steuereinnahmen/_inhalt.html#sprg236424
oder auf dem Internetauftritt der Gemeinde, in der Sie ihr Gewerbe betreiben.
- Formular Gewerbesteuererklärung GewSt 1A auf der Internetseite ELSTER
https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/gewst
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesamt für Steuern Niedersachsen am 06.07.2022
Stichwörter
Gewerbeertrag, Gewerbesteuer, Messbetrag, Hebesatz, Gewerbesteuermessbetrag, Gewerbesteuererklärung