Gewerbesteuer bezahlen
Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, sind Sie grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig.
Beschreibung
Betreiben Sie ein Unternehmen (Gewerbe) in Deutschland und erzielen im Jahr damit einen Gewerbeertrag von mehr als EUR 24.500?
Dann sind Sie verpflichtet bei Ihrem Finanzamt eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Darin erklären Sie, wie hoch Ihr Gewerbeertrag im abgelaufenen Kalenderjahr (Erhebungszeitraum) war. Sie geben eine Gewerbesteuererklärung für jeden Erhebungszeitraum ab, in dem Sie Ihr Gewerbe betrieben haben (jährlich). Die Erklärung müssen Sie elektronisch übermitteln, zum Beispiel per www.Elster.de. Dabei erklären Sie ausgehend von Ihrem Gewinn oder Verlust (vereinfacht: Einnahmen abzüglich Ausgaben) weitere Hinzurechnungen oder Kürzungen.
Außerdem geben Sie an, in welcher Gemeinde Sie Ihr Gewerbe betreiben.
Das Finanzamt setzt den Gewerbesteuermessbetrag fest und gibt ihn per Bescheid bekannt.
Den Gewerbesteuermessbetrag ermittelt das Finanzamt indem es den Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Dieser Messbetrag ist die Grundlage für die Höhe der Gewerbesteuer.
Das Finanzamt informiert die Gemeinde, in der Sie Ihr Gewerbe betreiben, über den Gewerbesteuermessbetrag.
Die Gemeinde sendet Ihnen einen Bescheid über die von Ihnen zu zahlende oder Ihnen von der Gemeinde zu erstattende Gewerbesteuer zu.
Die Gemeinde errechnet die Gewerbesteuer aus dem Gewerbesteuermessbetrag des Finanzamtes multipliziert mit dem Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde. Jede Gemeinde bestimmt ihren Hebesatz selbst.
Die Gemeinde entscheidet mit dem Bescheid über die Gewerbesteuer auch über die in Zukunft von Ihnen zu zahlenden Vorauszahlungen der Gewerbesteuer für den nachfolgenden Erhebungszeitraum.
Sie zahlen die im Bescheid über die Gewerbesteuer und/oder Vorauszahlungen für Gewerbesteuer genannten Beträge zum dort angegeben Termin an die Gemeinde.
Hinweise für Helmstedt: Gewerbesteuer bezahlen
Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer und wird von den Gemeinden auf der Grundlage des Gewerbesteuergesetzes erhoben.
Besteuerungsgrundlage ist der festgestellte Gewerbeertrag. Dieser wird aufgrund der eingereichten Steuererklärungen vom für den jeweiligen Gewerbebetrieb zuständigen Finanzamt errechnet und anschließend wird der errechnete Steuermessbetrag der Stadt Helmstedt mitgeteilt.
Dieser Messbetrag wird mit dem Hebesatz der Stadt Helmstedt, der für die Gewerbesteuer ab dem 01.01.2022 420 v.H. beträgt, multipliziert und ergibt die zu entrichtende Gewerbesteuer.
Um hohe Steuernachzahlungen zu vermeiden kann das Finanzamt durch einen entsprechenden Bescheid Vorauszahlungen in Höhe des sich voraussichtlich ergebenden Gewerbesteuermessbetrages festsetzen. Diese Vorauszahlungen werden auf die später festgesetzte Steuer für das jeweilige Erhebungsjahr angerechnet und sind 1/4 jährlich zu folgenden Terminen fällig: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
Um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, besteht die Möglichkeit am Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen.
Da die Stadt Helmstedt an die Inhalte der Gewerbesteuermessbescheide der Finanzämter gebunden ist, können Einwände gegen die hierin gemachten Festsetzungen nur bei den jeweils zuständigen Finanzämtern geltend gemacht werden.
Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer und wird von den Gemeinden auf der Grundlage des Gewerbesteuergesetzes erhoben.
Besteuerungsgrundlage ist der festgestellte Gewerbeertrag. Dieser wird aufgrund der eingereichten Steuererklärungen vom für den jeweiligen Gewerbebetrieb zuständigen Finanzamt errechnet und anschließend wird der errechnete Steuermessbetrag der Stadt Helmstedt mitgeteilt.
Dieser Messbetrag wird mit dem Hebesatz der Stadt Helmstedt, der für die Gewerbesteuer ab dem 01.01.2022 420 v.H. beträgt, multipliziert und ergibt die zu entrichtende Gewerbesteuer.
Um hohe Steuernachzahlungen zu vermeiden kann das Finanzamt durch einen entsprechenden Bescheid Vorauszahlungen in Höhe des sich voraussichtlich ergebenden Gewerbesteuermessbetrages festsetzen. Diese Vorauszahlungen werden auf die später festgesetzte Steuer für das jeweilige Erhebungsjahr angerechnet und sind 1/4 jährlich zu folgenden Terminen fällig: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
Um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, besteht die Möglichkeit am Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen.
Da die Stadt Helmstedt an die Inhalte der Gewerbesteuermessbescheide der Finanzämter gebunden ist, können Einwände gegen die hierin gemachten Festsetzungen nur bei den jeweils zuständigen Finanzämtern geltend gemacht werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
GB1 - FB15 - Kommunale Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Kontaktperson
Frau Bettina Müller
Fax: 05351 17-7001
Telefon Festnetz: 05351 17-1510
Frau Bettina Kninider
Finanzamt Braunschweig-Helmstedt
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr Di.: geschlossen Mi.: 08:00 - 12:00 Uhr Do.: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr * (vor dem 24. und 31.12. und vor gesetzlichen Feiertagen nur bis 12:00 Uhr) Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr * * Während der Öffnungszeiten ist die Entgegennahme von Erklärungen und Unterlagen sowie die Vereinbarung von Terminen jederzeit möglich. Jedoch können donnerstags in der Zeit von 15:00 bis 18:00 Uhr sowie freitags von 12:00 bis 13:00 Uhr nicht in jedem Fall alle Auskünfte erteilt werden.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 531 705-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Gewerbesteuererklärung, elektronisch übermittelt
Formulare
- Formular: Elektronisch übermittelte Gewerbesteuererklärung GewSt 1A
- Onlineverfahren: www.Elster.de
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen (nicht für Freiberufler und Land- und Forstwirte) und sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.
Rechtsgrundlage(n)
Gewerbesteuergesetz (GewStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/
Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewstdv_1955/index.html
- Gewerbesteuererklärung, Pflicht zur elektronischen Übermittlung § 14a GewStG sowie § 25 GewStDV
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. Gewerbeertrag § 7 GewStG
- Hinzurechnungen § 8 GewStG
- Kürzungen § 9 GewStG
- Gewerbesteuerbefreiungen § 3 GewStG
- Gewerbesteuermessbetrag § 11 GewStG
- Gewerbesteuermessbetrag § 14 GewStG
- Gewerbesteuer, Hebesatz § 16 GewStG
Hinweise für Helmstedt: Gewerbesteuer bezahlen
Gewerbesteuergesetz (GewStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/
Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewstdv_1955/index.html
Hebesatzsatzung bzw. Haushaltssatzung der Stadt Helmstedt
Gewerbesteuergesetz (GewStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/
Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewstdv_1955/index.html
Hebesatzsatzung bzw. Haushaltssatzung der Stadt Helmstedt
Rechtsbehelf
Gewerbesteuermessbescheid (als Grundlagenbescheid für den Gewerbesteuerbescheid der Gemeinde):
- Einspruch beim Finanzamt
- Klage vor dem Finanzgericht
Hinweise für Helmstedt: Gewerbesteuer bezahlen
Gewerbesteuermessbescheid:
- Einspruch beim Finanzamt
- Klage vor dem Finanzgericht
Gewerbesteuerbescheid:
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Gewerbesteuermessbescheid:
- Einspruch beim Finanzamt
- Klage vor dem Finanzgericht
Gewerbesteuerbescheid:
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, so ist Folgendes zu tun:
- Sie geben Ihre Gewerbesteuererklärung elektronisch ab.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
- Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von der Gemeinde.
- Zuletzt zahlen Sie (gegebenenfalls) Gewerbesteuer an die Gemeinde.
Hinweise für Helmstedt: Gewerbesteuer bezahlen
Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, so ist Folgendes zu tun:
- Sie geben Ihre Gewerbesteuererklärung beim Finanzamt elektronisch ab.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermess-
betrages von Ihrem Finanzamt.
- Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbe-
steuer von der Gemeinde.
- Zuletzt zahlen Sie (gegebenenfalls) Gewerbesteuer an die Gemeinde.
Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, so ist Folgendes zu tun:
- Sie geben Ihre Gewerbesteuererklärung beim Finanzamt elektronisch ab.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermess-
betrages von Ihrem Finanzamt.
- Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbe-
steuer von der Gemeinde.
- Zuletzt zahlen Sie (gegebenenfalls) Gewerbesteuer an die Gemeinde.
Fristen
- Nicht steuerlich beratene Steuerpflichtige:
Abgabe der Gewerbesteuererklärung bis zum 31.7. des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres
- Steuerlich beratene Steuerpflichtige (z. B. Abgabe der Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberater):
Abgabe der Gewerbesteuererklärung bis zum 28.2. des zweiten auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres
- Verlängerte Fristen wegen der Auswirkungen des Coronavirus:
- Nicht steuerlich beratene Steuerpflichtige:
Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2020 bis zum 31.10.2021
Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2021 bis zum 31.10.2022
Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2022 bis zum 30.09.2023
- Steuerlich beratene Steuerpflichtige (z.B. Abgabe der Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberater):
Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2020 bis zum 31.08.2022
Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2021 bis zum 31.08.2023
Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2022 bis zum 31.07.2024
Bearbeitungsdauer
Unterschiedlich - je nach Arbeitslage.
Kosten
Keine
Abgabe kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Hebesätze der Gemeinden finden Sie zusammengefasst auf der Internetseite statistischen Bundesamtes
https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Steuereinnahmen/_inhalt.html#sprg236424
oder auf dem Internetauftritt der Gemeinde, in der Sie ihr Gewerbe betreiben.
- Formular Gewerbesteuererklärung GewSt 1A auf der Internetseite ELSTER
https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/gewst
Hinweise für Helmstedt: Gewerbesteuer bezahlen
Hebesätze der Gemeinden finden Sie zusammengefasst auf der Internetseite statistischen Bundesamtes
https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Steuereinnahmen/_inhalt.html#sprg236424
oder auf dem Internetauftritt der Gemeinde, in der Sie ihr Gewerbe betreiben.
Hebesätze der Gemeinden finden Sie zusammengefasst auf der Internetseite statistischen Bundesamtes
https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Steuereinnahmen/_inhalt.html#sprg236424
oder auf dem Internetauftritt der Gemeinde, in der Sie ihr Gewerbe betreiben.
Weitere Informationen
Hinweise für Helmstedt: Gewerbesteuer bezahlen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesamt für Steuern Niedersachsen am 06.07.2022
Stichwörter
Gewerbeertrag, Gewerbesteuer, Messbetrag, Hebesatz, Gewerbesteuermessbetrag, Gewerbesteuererklärung