Gewerbesteuer Festsetzung

    Gewerbesteuer bezahlen

    Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, sind Sie grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig.

    Beschreibung

    Betreiben Sie ein Unternehmen (Gewerbe) in Deutschland und erzielen im Jahr damit einen Gewerbeertrag von mehr als EUR 24.500?
    Dann sind Sie verpflichtet bei Ihrem Finanzamt eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Darin erklären Sie, wie hoch Ihr Gewerbeertrag im abgelaufenen Kalenderjahr (Erhebungszeitraum) war. Sie geben eine Gewerbesteuererklärung für jeden Erhebungszeitraum ab, in dem Sie Ihr Gewerbe betrieben haben (jährlich). Die Erklärung müssen Sie elektronisch übermitteln, zum Beispiel per www.Elster.de. Dabei erklären Sie ausgehend von Ihrem Gewinn oder Verlust (vereinfacht: Einnahmen abzüglich Ausgaben) weitere Hinzurechnungen oder Kürzungen.
    Außerdem geben Sie an, in welcher Gemeinde Sie Ihr Gewerbe betreiben.

    Das Finanzamt setzt den Gewerbesteuermessbetrag fest und gibt ihn per Bescheid bekannt.
    Den Gewerbesteuermessbetrag ermittelt das Finanzamt indem es den Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Dieser Messbetrag ist die Grundlage für die Höhe der Gewerbesteuer.

    Das Finanzamt informiert die Gemeinde, in der Sie Ihr Gewerbe betreiben, über den Gewerbesteuermessbetrag.

    Die Gemeinde sendet Ihnen einen Bescheid über die von Ihnen zu zahlende oder Ihnen von der Gemeinde zu erstattende Gewerbesteuer zu.
    Die Gemeinde errechnet die Gewerbesteuer aus dem Gewerbesteuermessbetrag des Finanzamtes multipliziert mit dem Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde. Jede Gemeinde bestimmt ihren Hebesatz selbst.

    Die Gemeinde entscheidet mit dem Bescheid über die Gewerbesteuer auch über die in Zukunft von Ihnen zu zahlenden Vorauszahlungen der Gewerbesteuer für den nachfolgenden Erhebungszeitraum. 

    Sie zahlen die im Bescheid über die Gewerbesteuer und/oder Vorauszahlungen für Gewerbesteuer genannten Beträge zum dort angegeben Termin an die Gemeinde.

    Hinweise für Helmstedt: Gewerbesteuer bezahlen

    Allgemeine Informationen

    Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer und wird von den Gemeinden auf der Grundlage des Gewerbesteuergesetzes erhoben.

    Besteuerungsgrundlage ist der festgestellte Gewerbeertrag. Dieser wird aufgrund der eingereichten Steuererklärungen vom für den jeweiligen Gewerbebetrieb zuständigen Finanzamt errechnet und anschließend wird der errechnete Steuermessbetrag der Stadt Helmstedt mitgeteilt.

    Dieser Messbetrag wird mit dem Hebesatz der Stadt Helmstedt, der für die Gewerbesteuer ab dem 01.01.2022 420 v.H. beträgt, multipliziert und ergibt die zu entrichtende Gewerbesteuer.

    Um hohe Steuernachzahlungen zu vermeiden kann das Finanzamt durch einen entsprechenden Bescheid Vorauszahlungen in Höhe des sich voraussichtlich ergebenden Gewerbesteuermessbetrages festsetzen. Diese Vorauszahlungen werden auf die später festgesetzte Steuer für das jeweilige Erhebungsjahr angerechnet und sind 1/4 jährlich zu folgenden Terminen fällig: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.  

    Um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, besteht die Möglichkeit am Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen.

    Da die Stadt Helmstedt an die Inhalte der Gewerbesteuermessbescheide der Finanzämter gebunden ist, können Einwände gegen die hierin gemachten Festsetzungen nur bei den jeweils zuständigen Finanzämtern geltend gemacht werden.



    Allgemeine Informationen

    Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer und wird von den Gemeinden auf der Grundlage des Gewerbesteuergesetzes erhoben.

    Besteuerungsgrundlage ist der festgestellte Gewerbeertrag. Dieser wird aufgrund der eingereichten Steuererklärungen vom für den jeweiligen Gewerbebetrieb zuständigen Finanzamt errechnet und anschließend wird der errechnete Steuermessbetrag der Stadt Helmstedt mitgeteilt.

    Dieser Messbetrag wird mit dem Hebesatz der Stadt Helmstedt, der für die Gewerbesteuer ab dem 01.01.2022 420 v.H. beträgt, multipliziert und ergibt die zu entrichtende Gewerbesteuer.

    Um hohe Steuernachzahlungen zu vermeiden kann das Finanzamt durch einen entsprechenden Bescheid Vorauszahlungen in Höhe des sich voraussichtlich ergebenden Gewerbesteuermessbetrages festsetzen. Diese Vorauszahlungen werden auf die später festgesetzte Steuer für das jeweilige Erhebungsjahr angerechnet und sind 1/4 jährlich zu folgenden Terminen fällig: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

    Um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, besteht die Möglichkeit am Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen.

    Da die Stadt Helmstedt an die Inhalte der Gewerbesteuermessbescheide der Finanzämter gebunden ist, können Einwände gegen die hierin gemachten Festsetzungen nur bei den jeweils zuständigen Finanzämtern geltend gemacht werden.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    GB1 - FB15 - Kommunale Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    38350 Helmstedt

    Aufzug vorhanden

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 06.02.2012

    Technisch geändert am 23.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Finanzamt Braunschweig-Helmstedt

    Adresse

    Hausanschrift

    Altewiekring 20

    38102 Braunschweig

    Hausanschrift

    Ernst-Koch-Straße 3

    38350 Helmstedt

    Öffnungszeiten

    Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr Di.: geschlossen Mi.: 08:00 - 12:00 Uhr Do.: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr * (vor dem 24. und 31.12. und vor gesetzlichen Feiertagen nur bis 12:00 Uhr) Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr * * Während der Öffnungszeiten ist die Entgegennahme von Erklärungen und Unterlagen sowie die Vereinbarung von Terminen jederzeit möglich. Jedoch können donnerstags in der Zeit von 15:00 bis 18:00 Uhr sowie freitags von 12:00 bis 13:00 Uhr nicht in jedem Fall alle Auskünfte erteilt werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 705-0

    E-Mail: Poststelle@fa-bs-he.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2020

    Technisch geändert am 03.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Gewerbesteuererklärung, elektronisch übermittelt

    Formulare

    -    Formular: Elektronisch übermittelte Gewerbesteuererklärung GewSt 1A
    -    Onlineverfahren: www.Elster.de
    -    Schriftform erforderlich: nein 
    -    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen (nicht für Freiberufler und Land- und Forstwirte) und sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gewerbesteuergesetz (GewStG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/
    Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV)
    https://www.gesetze-im-internet.de/gewstdv_1955/index.html

    -    Gewerbesteuererklärung, Pflicht zur elektronischen Übermittlung § 14a GewStG sowie § 25 GewStDV
    -    Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. Gewerbeertrag § 7 GewStG
    -    Hinzurechnungen § 8 GewStG
    -    Kürzungen § 9 GewStG

    - Gewerbesteuerbefreiungen § 3 GewStG
    -    Gewerbesteuermessbetrag § 11 GewStG

    - Gewerbesteuermessbetrag § 14 GewStG
    -    Gewerbesteuer, Hebesatz § 16 GewStG

    Hinweise für Helmstedt: Gewerbesteuer bezahlen

    Gewerbesteuergesetz (GewStG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/

    Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV)
    https://www.gesetze-im-internet.de/gewstdv_1955/index.html

    Hebesatzsatzung bzw. Haushaltssatzung der Stadt Helmstedt

    Gewerbesteuergesetz (GewStG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/

    Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV)
    https://www.gesetze-im-internet.de/gewstdv_1955/index.html

    Hebesatzsatzung bzw. Haushaltssatzung der Stadt Helmstedt

    Rechtsbehelf

    Gewerbesteuermessbescheid (als Grundlagenbescheid für den Gewerbesteuerbescheid der Gemeinde):
    - Einspruch beim Finanzamt
    - Klage vor dem Finanzgericht

    Hinweise für Helmstedt: Gewerbesteuer bezahlen

    Gewerbesteuermessbescheid:
     - Einspruch beim Finanzamt
     - Klage vor dem Finanzgericht

    Gewerbesteuerbescheid:
    - Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Gewerbesteuermessbescheid:
    - Einspruch beim Finanzamt
    - Klage vor dem Finanzgericht

    Gewerbesteuerbescheid:
    - Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, so ist Folgendes zu tun:
    -    Sie geben Ihre Gewerbesteuererklärung elektronisch ab.
    -    Sie erhalten einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
    -    Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von der Gemeinde.
    -    Zuletzt zahlen Sie (gegebenenfalls) Gewerbesteuer an die Gemeinde.

    Hinweise für Helmstedt: Gewerbesteuer bezahlen

    Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, so ist Folgendes zu tun:
    -    Sie geben Ihre Gewerbesteuererklärung beim Finanzamt elektronisch ab.
    -    Sie erhalten einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermess-
         betrages von Ihrem Finanzamt.
    -    Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbe-
         steuer von der Gemeinde.
    -    Zuletzt zahlen Sie (gegebenenfalls) Gewerbesteuer an die Gemeinde.

    Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, so ist Folgendes zu tun:
    - Sie geben Ihre Gewerbesteuererklärung beim Finanzamt elektronisch ab.
    - Sie erhalten einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermess-
    betrages von Ihrem Finanzamt.
    - Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbe-
    steuer von der Gemeinde.
    - Zuletzt zahlen Sie (gegebenenfalls) Gewerbesteuer an die Gemeinde.

    Fristen

    - Nicht steuerlich beratene Steuerpflichtige:
      Abgabe der Gewerbesteuererklärung bis zum 31.7. des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres
    - Steuerlich beratene Steuerpflichtige (z. B. Abgabe der Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberater):
      Abgabe der Gewerbesteuererklärung bis zum 28.2. des zweiten auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres
     

    - Verlängerte Fristen wegen der Auswirkungen des Coronavirus:
     

    - Nicht steuerlich beratene Steuerpflichtige:
       Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2020 bis zum 31.10.2021
       Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2021 bis zum 31.10.2022
       Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2022 bis zum 30.09.2023
     

    - Steuerlich beratene Steuerpflichtige (z.B. Abgabe der Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberater):
       Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2020 bis zum 31.08.2022
       Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2021 bis zum 31.08.2023
       Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2022 bis zum 31.07.2024

    Bearbeitungsdauer

    Unterschiedlich - je nach Arbeitslage.
     

    Kosten

    Keine

    Abgabe kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hebesätze der Gemeinden finden Sie zusammengefasst auf der Internetseite statistischen Bundesamtes
     https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Steuereinnahmen/_inhalt.html#sprg236424
     oder auf dem Internetauftritt der Gemeinde, in der Sie ihr Gewerbe betreiben.


     - Formular Gewerbesteuererklärung GewSt 1A auf der Internetseite ELSTER
     https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/gewst

    Hinweise für Helmstedt: Gewerbesteuer bezahlen

    Hebesätze der Gemeinden finden Sie zusammengefasst auf der Internetseite statistischen Bundesamtes
     https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Steuereinnahmen/_inhalt.html#sprg236424
     oder auf dem Internetauftritt der Gemeinde, in der Sie ihr Gewerbe betreiben.

    Hebesätze der Gemeinden finden Sie zusammengefasst auf der Internetseite statistischen Bundesamtes
    https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Steuereinnahmen/_inhalt.html#sprg236424
    oder auf dem Internetauftritt der Gemeinde, in der Sie ihr Gewerbe betreiben.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Helmstedt: Gewerbesteuer bezahlen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Steuern Niedersachsen am 06.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gewerbeertrag, Gewerbesteuer, Messbetrag, Hebesatz, Gewerbesteuermessbetrag, Gewerbesteuererklärung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024