Gewässeraufsicht
Beschreibung
Die Gewässeraufsicht umfasst die Durchsetzung und Überwachung notwendiger Maßnahmen
- zur Verbesserung der Situation der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes,
- zur Verringerung des Stoffeintrages in Gewässer,
- zur Beseitigung von Gewässerverunreinigungen und
- zur Vorbeugung gegen zukünftige mögliche Belastungen.
Die Handlungsbefugnisse der zuständigen Stelle sind normiert in den §§ 100 und 101 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) sowie in § 128 Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG).
Hinweise für Wesermarsch: Gewässerunterhaltung
Die Gewässerunterhaltung umfasst insbesondere die Reinigung, die Räumung, die Freihaltung und den Schutz des Gewässerbetts einschließlich seiner Ufer.
Darunter ist die Beseitigung von Schlamm und Laub sowie anderer Abflusshindernisse, das Entkrauten und Entfernen abgetrennter Pflanzen sowie das Mähen der Ufer zur Erhaltung einer festen Grasnarbe zu verstehen. Ziel dieser Maßnahmen ist vorrangig die Gewährleistung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses. Den Belangen des Naturschutzes ist jedoch unbedingt Rechnung zu tragen, da die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes eine wichtige Funktion erfüllen.
Die Gewässerunterhaltung umfasst insbesondere die Reinigung, die Räumung, die Freihaltung und den Schutz des Gewässerbetts einschließlich seiner Ufer.
Darunter ist die Beseitigung von Schlamm und Laub sowie anderer Abflusshindernisse, das Entkrauten und Entfernen abgetrennter Pflanzen sowie das Mähen der Ufer zur Erhaltung einer festen Grasnarbe zu verstehen. Ziel dieser Maßnahmen ist vorrangig die Gewährleistung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses. Den Belangen des Naturschutzes ist jedoch unbedingt Rechnung zu tragen, da die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes eine wichtige Funktion erfüllen.
Hinweise für Wesermarsch: Aufsicht für Wasser- und Bodenverbände
Die Wasser- und Bodenverbände unterliegen gemäß § 72 Abs. 1 Wasserverbandsgesetz der Rechtsaufsicht durch die zuständige Aufsichtsbehörde.
Der Landkreis Wesermarsch übt die Rechtsaufsicht über die Wasser- und Bodenverbände im Landkreis Wesermarsch aus, damit die ehrenamtlich geführten Verbände ihre gesetzlichen Aufgaben rechtlich einwandfrei erfüllen.
Die Rechtsaufsicht erstreckt sich darauf, dass die Wasser- und Bodenverbände die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllen und bei der Aufgabenwahrnehmung Gesetze und Satzungen beachten.
Zu den Aufgaben der Aufsichtsbehörde gehören u.a.:
- Durchführung von Errichtungsverfahren von Wasser- und Bodenverbänden
- Genehmigung von Satzungen und Satzungsänderungen der Verbände
- allgemeine Rechtsaufsicht
Im Rahmen der Rechtsaufsicht kann sich die Aufsichtsbehörde über alle Angelegenheiten der Wasser- und Bodenverbände unterrichten. Sie kann hierzu mündliche und schriftliche Berichte sowie Akten anfordern. Daneben kann sie auch Prüfungen vor Ort durchführen sowie an den Vorstands- und Ausschusssitzungen der Wasser- und Bodenverbände teilnehmen. Weiterhin kann die Aufsichtsbehörde im Einzelfall aufsichtsrechtliche Weisungen erteilen.
Der Schwerpunkt der aufsichtsbehördlichen Tätigkeit liegt aber in der Beratung der Wasser- und Bodenverbände.
Die Wasser- und Bodenverbände unterliegen gemäß § 72 Abs. 1 Wasserverbandsgesetz der Rechtsaufsicht durch die zuständige Aufsichtsbehörde.
Der Landkreis Wesermarsch übt die Rechtsaufsicht über die Wasser- und Bodenverbände im Landkreis Wesermarsch aus, damit die ehrenamtlich geführten Verbände ihre gesetzlichen Aufgaben rechtlich einwandfrei erfüllen.
Die Rechtsaufsicht erstreckt sich darauf, dass die Wasser- und Bodenverbände die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllen und bei der Aufgabenwahrnehmung Gesetze und Satzungen beachten.
Zu den Aufgaben der Aufsichtsbehörde gehören u.a.:
- Durchführung von Errichtungsverfahren von Wasser- und Bodenverbänden
- Genehmigung von Satzungen und Satzungsänderungen der Verbände
- allgemeine Rechtsaufsicht
Im Rahmen der Rechtsaufsicht kann sich die Aufsichtsbehörde über alle Angelegenheiten der Wasser- und Bodenverbände unterrichten. Sie kann hierzu mündliche und schriftliche Berichte sowie Akten anfordern. Daneben kann sie auch Prüfungen vor Ort durchführen sowie an den Vorstands- und Ausschusssitzungen der Wasser- und Bodenverbände teilnehmen. Weiterhin kann die Aufsichtsbehörde im Einzelfall aufsichtsrechtliche Weisungen erteilen.
Der Schwerpunkt der aufsichtsbehördlichen Tätigkeit liegt aber in der Beratung der Wasser- und Bodenverbände.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen selbständigen Stadt.
In besonderen Fällen, die in der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts (ZustVO-Wasser) geregelt sind, liegt die Zuständigkeit bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt bzw. dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG).
Ansprechpartner
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 68 - Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Fr   08:30-12:00 Uhr Mo - Do  14:00-15:30 Uhr und nach  Vereinbarung
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 100 und 101 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)
- § 128 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)
Hinweise für Wesermarsch: Aufsicht für Wasser- und Bodenverbände
§ 72 Wasserverbandsgesetz
§ 72 Wasserverbandsgesetz
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Wesermarsch: Gewässerunterhaltung
Für die Gewässerunterhaltung sind die Gewässereigentümer zuständig.
Für die Gewässerunterhaltung sind die Gewässereigentümer zuständig.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 22.02.2013
Hinweise für Wesermarsch: Aufsicht für Wasser- und Bodenverbände
Fachlich freigegeben durch Aufsicht für Wasser- und Bodenverbände
Metainformation
- Ursprungsportal: Gewässeraufsicht
- Ursprungsportal: Gewässerunterhaltung in Wesermarsch
- Ursprungsportal: Gewässerunterhaltung in Brake (Unterweser)
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- Ursprungsportal: Aufsicht für Wasser- und Bodenverbände in Wesermarsch
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