Gewässeraufsicht
Beschreibung
Die Gewässeraufsicht umfasst die Durchsetzung und Überwachung notwendiger Maßnahmen
- zur Verbesserung der Situation der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes,
- zur Verringerung des Stoffeintrages in Gewässer,
- zur Beseitigung von Gewässerverunreinigungen und
- zur Vorbeugung gegen zukünftige mögliche Belastungen.
Die Handlungsbefugnisse der zuständigen Stelle sind normiert in den §§ 100 und 101 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) sowie in § 128 Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen selbständigen Stadt.
In besonderen Fällen, die in der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts (ZustVO-Wasser) geregelt sind, liegt die Zuständigkeit bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt bzw. dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG).
Ansprechpartner
Landkreis Vechta - Amt für Umwelt und Tiefbau
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1353
49375 Vechta
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Tiefgarage Kreishaus
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Außenbereich Haupteingang
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Mutter- und Kindparkplatz: Außenbereich Eingang Straßenverkehrsamt
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Außenbereich Eingang Straßenverkehrsamt
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis: Und nach Vereinbarung.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Stuntebeck
Telefon Festnetz: 04441 898-2500
E-Mail: 2500@landkreis-vechta.de
Herr Espelage
Telefon Festnetz: 04441 898-2522
E-Mail: 2522@landkreis-vechta.de
Internet
Stichwörter
Naturschutzbehörde, Tiefbauamt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 22.02.2013