Gewässer Überwachung

    Gewässeraufsicht

    Beschreibung

    Die Gewässeraufsicht umfasst die Durchsetzung und Überwachung notwendiger Maßnahmen

    • zur Verbesserung der Situation der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes,
    • zur Verringerung des Stoffeintrages in Gewässer,
    • zur Beseitigung von Gewässerverunreinigungen und
    • zur Vorbeugung gegen zukünftige mögliche Belastungen.  

    Die Handlungsbefugnisse der zuständigen Stelle sind normiert in den §§ 100 und 101 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) sowie in § 128  Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen selbständigen Stadt.

    In besonderen Fällen, die in der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts (ZustVO-Wasser) geregelt sind, liegt die Zuständigkeit bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt bzw. dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG).

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Heemsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 4

    31627 Rohrsen

    Öffnungszeiten

    montags bis freitags 08.00 - 12.00 Uhr außerdem donnerstags 14.00 - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 05024 9805-55

    Telefon Festnetz: 05024 9805-0

    E-Mail: info@heemsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Samtgemeinde Heemsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 4

    31627 Rohrsen

    Öffnungszeiten

    montags bis freitags 08.00 - 12.00 Uhr außerdem donnerstags 14.00 - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05024 9805

    Fax: 05024 9805-55

    E-Mail: info@heemsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 22.02.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English