Geburt Anzeige
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen wird von diesen die Anzeige vorgenommen.
Für die Anzeige einer Hausgeburt gelten weitere Bestimmungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.
Ansprechpartner
Gemeinde Bad Laer - Fachbereich III Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 6 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bad Laer, Rathaus
Linie:- Bus: 466, 424, 426, 313
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Körperlich beeinträchtigte Personen melden sich bitte vorab im Bürgerbüro an.
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Daniel Burghard
Telefon Festnetz: 05424 2911-50
E-Mail: burghard@bad-laer.de
Frau Ingeborg Mechelhoff
Telefon Festnetz: 05424 2911-52
E-Mail: mechelhoff@bad-laer.de
Frau Marlies Schowe
Telefon Festnetz: 05424 2911-31
E-Mail: schowe@bad-laer.de
Frau Tanja Lissel
Telefon Festnetz: 05424 2911-51
E-Mail: lissel@bad-laer.de
Herr Berthold Tapke-Jost
Telefon Festnetz: 05424 2911-30
E-Mail: tapke-jost@bad-laer.de
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Bad Laer
Empfänger: Gemeinde Bad Laer
IBAN: DE27 2655 0105 0001 2004 68
BIC: NOLADE22
Bankinstitut: Sparkasse Osnabrück
erforderliche Unterlagen
- bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister,
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsurkunde des Vaters
- ggf. die Sorgeerklärungen
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- eine von einer Ärztin/einem Arzt oder einer Hebamme/einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren.
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe bereits aufgelöst ist.
Fristen
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Geburtsanmeldung