Anzeige einer Geburt Entgegennahme

    Geburt Anzeige

    Beschreibung

    Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
    Bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen wird von diesen die Anzeige vorgenommen.

    Für die Anzeige einer Hausgeburt gelten weitere Bestimmungen.

    Hinweise für Dötlingen: Geburt Anzeige

    Allgemeine Informationen

    Hurra! Ein Baby .....

    Die Geburt ist binnen einer Woche bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk das Kind geboren ist. Bei Geburt außerhalb der Gemeinde Dötlingen, z.B. in einem Krankenhaus oder sonstigen Einrichtung, erhält das Standesamt von dort eine Geburtsanzeige. Bei der Geburt zu Hause ist der Vater oder die Mutter zur Anzeige verpflichtet, ansonsten jede Person, die bei der Geburt anwesend war oder aus eigenem Wissen von der Geburt unterrichtet ist.

    Um die Geburt zu beurkunden, werden allerdings weitere Unterlagen benötigt. Welche, hängt davon ab, ob Sie miteinander verheiratet sind oder nicht.

    Bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, ist in jedem Fall eine Vaterschaftsanerkennung erforderlich. Die Vaterschaftsanerkennung kann bereits vor der Geburt Ihres Kindes vom Standesamt oder auch vom Jugendamt aufgenommen werden.



    Allgemeine Informationen

    Hurra! Ein Baby .....

    Die Geburt ist binnen einer Woche bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk das Kind geboren ist. Bei Geburt außerhalb der Gemeinde Dötlingen, z.B. in einem Krankenhaus oder sonstigen Einrichtung, erhält das Standesamt von dort eine Geburtsanzeige. Bei der Geburt zu Hause ist der Vater oder die Mutter zur Anzeige verpflichtet, ansonsten jede Person, die bei der Geburt anwesend war oder aus eigenem Wissen von der Geburt unterrichtet ist.

    Um die Geburt zu beurkunden, werden allerdings weitere Unterlagen benötigt. Welche, hängt davon ab, ob Sie miteinander verheiratet sind oder nicht.

    Bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, ist in jedem Fall eine Vaterschaftsanerkennung erforderlich. Die Vaterschaftsanerkennung kann bereits vor der Geburt Ihres Kindes vom Standesamt oder auch vom Jugendamt aufgenommen werden.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Soziales und Standesamt (50)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 26

    27801 Dötlingen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04432 950

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Sachgebietsleiter: Simon Kosellek

    Version

    Technisch erstellt am 18.07.2022 (von: Webservice, Landkreis Oldenburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Dötlingen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Gemeinde Dötlingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 26

    Postfach 27799

    27801 Dötlingen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. und Di. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr. Mi. geschlossen. Do. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr - 18.00 Uhr. Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04432 950-0

    E-Mail: gemeinde.doetlingen@doetlingen.de

    Version

    Technisch erstellt am 30.01.2008 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 21.08.2024 (von: Meißner, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • bei miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunden
      • Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister,
    • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunde der Mutter
      • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
        • Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
        • Geburtsurkunde des Vaters
        • ggf. die Sorgeerklärungen
    • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
    • eine von einer Ärztin/einem Arzt oder einer Hebamme/einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren.

    Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe bereits aufgelöst ist.

    Hinweise für Dötlingen: Geburt Anzeige


    Fall 1:

    Es gibt (noch) kein Vaterschaftsanerkenntnis; in die Geburtsurkunde soll (zunächst) nur die Mutter eingetragen werden. Sie benötigen

    1. wenn Sie ledig sind, Ihre eigene Original-Geburtsurkunde;
      wenn Sie geschieden oder verwitwet sind, eine aktuelle Eheurkunde mit Eintrag über die Auflösung der Ehe.
      2. eine schriftliche Erklärung der Mutter, dass die Vaterschaft nicht anerkannt worden ist und keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wurde.
      3. eine von Ihnen unterschriebene Erklärung, welche/n Vornamen Ihr Kind führen soll; das Kind erhält automatisch als Familiennamen den Familiennamen der Mutter.

    Hinweis: 
    Wird zunächst nur die Mutter in den Geburtseintrag aufgenommen, kann nachträglich immer noch der Vater in den Geburtseintrag aufgenommen werden, wenn die Vaterschaft anerkannt worden ist. Auch eine nachträgliche Änderung des Geburtsnamens ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

    • die Eltern legen beim Jugendamt fest, dass sie offiziell gemeinsam das Sorgerecht für Ihr Kind ausüben, oder
      • die Eltern des Kindes heiraten und begründen damit das gemeinsame Sorgerecht. Wenn sie keinen gemeinsamen Ehenamen festlegen, können sie innerhalb von drei Monaten den Familiennamen des Kindes noch einmal gemeinsam neu bestimmen.


    Fall 2:

    Es gibt bereits ein Vaterschaftsanerkenntnis; beide Eltern wollen in die Geburtsurkunde aufgenommen werden. Sie benötigen

    1. für einen Vater/eine Mutter, der/die ledig ist, eine Original-Geburtsurkunde, für eine Mutter, die geschieden oder verwitwet ist, eine aktuelle Eheurkunde mit Eintrag über die Auflösung der Ehe.
      2. die Urkunde/n über die Vaterschaftsanerkennung einschließlich der Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung.
      3. falls eine gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt abgegeben worden ist, wird die Sorgeerklärung beim Standesamt vorgelegt; dann legen beide Eltern gemeinsam fest, welchen Vornamen und welchen Familiennamen ihr Kind bekommen soll. Die Festlegung des Familiennamen ist für alle weiteren Kinder dieser Eltern verbindlich.
      4. falls keine gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt abgegeben worden ist, erklärt die Mutter schriftlich, dass sie die alleinige elterliche Sorge hat; sie bestimmt dann allein den Vornamen des Kindes, das Kind erhält regelmäßig ihren Familiennamen. Das Kind kann den Familiennamen des Vaters erhalten, wenn dieser vorher in einer öffentlich beglaubigten Erklärung angibt, dass er damit einverstanden ist.

    In einigen Fällen kann die Beurkundung einer Geburt umfangreicher sein und weitere Unterlagen erforderlich machen:
     
    • z.B. Unterschiedliche Staatsangehörigkeiten (z.B. portugiesisch und deutsch) beeinflussen die Namenswahl für Ihr Kind.

    Treffen einer oder mehrere dieser Fälle auf Sie zu? Dann setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten in Verbindung, damit besprochen werden kann, welche Nachweise Sie genau brauchen. Mit den hier beschriebenen Unterlagen und Erklärungen können die Urkunden für Ihr Kind ausgestellt werden.


    Fall 1:

    Es gibt (noch) kein Vaterschaftsanerkenntnis; in die Geburtsurkunde soll (zunächst) nur die Mutter eingetragen werden. Sie benötigen

    1. wenn Sie ledig sind, Ihre eigene Original-Geburtsurkunde;
      wenn Sie geschieden oder verwitwet sind, eine aktuelle Eheurkunde mit Eintrag über die Auflösung der Ehe.
      2. eine schriftliche Erklärung der Mutter, dass die Vaterschaft nicht anerkannt worden ist und keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wurde.
      3. eine von Ihnen unterschriebene Erklärung, welche/n Vornamen Ihr Kind führen soll; das Kind erhält automatisch als Familiennamen den Familiennamen der Mutter.

    Hinweis:
    Wird zunächst nur die Mutter in den Geburtseintrag aufgenommen, kann nachträglich immer noch der Vater in den Geburtseintrag aufgenommen werden, wenn die Vaterschaft anerkannt worden ist. Auch eine nachträgliche Änderung des Geburtsnamens ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

    • die Eltern legen beim Jugendamt fest, dass sie offiziell gemeinsam das Sorgerecht für Ihr Kind ausüben, oder
      die Eltern des Kindes heiraten und begründen damit das gemeinsame Sorgerecht. Wenn sie keinen gemeinsamen Ehenamen festlegen, können sie innerhalb von drei Monaten den Familiennamen des Kindes noch einmal gemeinsam neu bestimmen.


    Fall 2:

    Es gibt bereits ein Vaterschaftsanerkenntnis; beide Eltern wollen in die Geburtsurkunde aufgenommen werden. Sie benötigen

    1. für einen Vater/eine Mutter, der/die ledig ist, eine Original-Geburtsurkunde, für eine Mutter, die geschieden oder verwitwet ist, eine aktuelle Eheurkunde mit Eintrag über die Auflösung der Ehe.
      2. die Urkunde/n über die Vaterschaftsanerkennung einschließlich der Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung.
      3. falls eine gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt abgegeben worden ist, wird die Sorgeerklärung beim Standesamt vorgelegt; dann legen beide Eltern gemeinsam fest, welchen Vornamen und welchen Familiennamen ihr Kind bekommen soll. Die Festlegung des Familiennamen ist für alle weiteren Kinder dieser Eltern verbindlich.
      4. falls keine gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt abgegeben worden ist, erklärt die Mutter schriftlich, dass sie die alleinige elterliche Sorge hat; sie bestimmt dann allein den Vornamen des Kindes, das Kind erhält regelmäßig ihren Familiennamen. Das Kind kann den Familiennamen des Vaters erhalten, wenn dieser vorher in einer öffentlich beglaubigten Erklärung angibt, dass er damit einverstanden ist.

    In einigen Fällen kann die Beurkundung einer Geburt umfangreicher sein und weitere Unterlagen erforderlich machen:

    z.B. Unterschiedliche Staatsangehörigkeiten (z.B. portugiesisch und deutsch) beeinflussen die Namenswahl für Ihr Kind.

    Treffen einer oder mehrere dieser Fälle auf Sie zu? Dann setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten in Verbindung, damit besprochen werden kann, welche Nachweise Sie genau brauchen. Mit den hier beschriebenen Unterlagen und Erklärungen können die Urkunden für Ihr Kind ausgestellt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.

    Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

    Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Dötlingen: Geburt Anzeige


    Eine Urkunde kostet 15,00 Euro. Jede weitere Urkunde, wenn diese zeitgleich beantragt und ausgestellt wird 7,50 Euro.


    Eine Urkunde kostet 15,00 Euro. Jede weitere Urkunde, wenn diese zeitgleich beantragt und ausgestellt wird 7,50 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 07.09.2023 (von: Heilmann, Dieta)

    Stichwörter

    Geburtsanmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)