Geburt Anzeige
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen wird von diesen die Anzeige vorgenommen.
Für die Anzeige einer Hausgeburt gelten weitere Bestimmungen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Geburt, Unterlagen zur Beurkundung eines Kindes
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Geburt, Unterlagen zur Beurkundung eines Kindes
E-Mail: beurkundungen[at]stadt-oldenburg.de
Christa Brunßen
Telefon: 0441 235-3762
E-Mail: christa.brunssen[at]stadt-oldenburg.de
Stefan Caspers
Telefon: 0441 235-3279
E-Mail: stefan.caspers[at]stadt-oldenburg.de
Monika Eich
Telefon: 0441 235-2114
E-Mail: monika.eich[at]stadt-oldenburg.de
Tanja Hampel
Telefon: 0441 235-2182
E-Mail: tanja.hampel[at]stadt-oldenburg.de
Mario Höpken
Telefon: 0441 235-3278
E-Mail: mario.hoepken[at]stadt-oldenburg.de
Dörte Rowold
Telefon: 0441 235-2453
E-Mail: doerte.rowold[at]stadt-oldenburg.de
E-Mail: beurkundungen[at]stadt-oldenburg.de
Christa Brunßen
Telefon 0441 235-3762
E-Mail christa.brunssen[at]stadt-oldenburg.de
Stefan Caspers
Telefon 0441 235-3279
E-Mail stefan.caspers[at]stadt-oldenburg.de
Tanja Hampel
Telefon 0441 235-2182
E-Mail tanja.hampel[at]stadt-oldenburg.de
Mario Höpken
Telefon 0441 235-3278
E-Mail mario.hoepken[at]stadt-oldenburg.de
Beeke Renke
Telefon 0441 235-4171
E-Mail beeke.renke[at]stadt-oldenburg.de
Dörte Rowold
Telefon 0441 235-2453
E-Mail doerte.rowold[at]stadt-oldenburg.de
Ansprechpartner
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister,
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsurkunde des Vaters
- ggf. die Sorgeerklärungen
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- eine von einer Ärztin/einem Arzt oder einer Hebamme/einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren.
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe bereits aufgelöst ist.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Geburt, Unterlagen zur Beurkundung eines Kindes
- Vornamenszettel zur Vornamensbestimmung (siehe unter Anträge und Formulare, bitte auch die Rückseite für zusätzlich benötigte Unterlagen beachten)
zusätzlich bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden (nicht erforderlich, wenn der Geburtsort Oldenburg (Oldb) ist)
- Eheurkunde beziehungsweise Heiratsurkunde (nicht erforderlich, wenn in Oldenburg (Oldb) geheiratet)
- Kopie oder E-Mail ist ausreichend, wenn in Deutschland geboren beziehungsweise geheiratet
zusätzlich bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter (nicht erforderlich, wenn der Geburtsort Oldenburg (Oldb) ist)
- Kopie oder E-Mail ist ausreichend, wenn in Deutschland geboren
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Vaterschaftsanerkennung (Kopie oder Scan ist ausreichend)
- Geburtsurkunde des Vaters (nur erforderlich, wenn der Kindesvater mit aufgenommen werden soll)
- Kopie oder E-Mail ist ausreichend, wenn in Deutschland geboren
zusätzlich bei ausländischer Staatsangehörigkeit der Eltern
- Reisepässe (im Original)
- Vornamenszettel zur Vornamensbestimmung (siehe unter Anträge und Formulare, bitte auch die Rückseite für zusätzlich benötigte Unterlagen beachten)
zusätzlich bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden (nicht erforderlich, wenn der Geburtsort Oldenburg (Oldb) ist)
- Eheurkunde beziehungsweise Heiratsurkunde (nicht erforderlich, wenn in Oldenburg (Oldb) geheiratet)
- Kopie oder E-Mail ist ausreichend, wenn in Deutschland geboren beziehungsweise geheiratet
zusätzlich bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter (nicht erforderlich, wenn der Geburtsort Oldenburg (Oldb) ist)
- Kopie oder E-Mail ist ausreichend, wenn in Deutschland geboren
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Vaterschaftsanerkennung (Kopie oder Scan ist ausreichend)
- Geburtsurkunde des Vaters (nur erforderlich, wenn der Kindesvater mit aufgenommen werden soll)
- Kopie oder E-Mail ist ausreichend, wenn in Deutschland geboren
zusätzlich bei ausländischer Staatsangehörigkeit der Eltern
- Reisepässe (im Original)
Formulare
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Geburt, Unterlagen zur Beurkundung eines Kindes
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Geburt, Unterlagen zur Beurkundung eines Kindes
Wird das Kind in einem der Krankenhäuser in Oldenburg geboren,
- erhält das Standesamt der Stadt Oldenburg von dort innerhalb einer Woche eine schriftliche Geburtsanzeige. Aus dieser geht hervor, wann und wo das Kind geboren ist und wer die Eltern sind.
Wird das Kind zu Hause geboren,
- stellt die Hebamme, die bei der Geburt zugegen war, eine Geburtsbescheinigung aus. Mit dieser Bescheinigung muss die Geburt von einer Person, die bei der Geburt zugegen war, beim Standesamt der Stadt Oldenburg persönlich angezeigt werden. In den meisten Fällen übernimmt dies der Kindesvater.
Vaterschaftsanerkennung (notwendig für alle nicht miteinander verheirateten Eltern)
Um den Kindesvater in die Geburtsurkunde eintragen zu können, braucht das Standesamt außerdem die Vaterschaftsanerkennung. Diese kann beim Jugendamt und beim Standesamt, nach vorheriger Terminabsprache oder bei einem Notar, auch bereits vor der Geburt, abgegeben werden.
Wenn bereits vor der Geburt eine Vaterschaftsanerkennung (gegebenenfalls auch eine Sorgerechtserklärung) abgegeben wurde, werden die Unterlagen von den Eltern beim Standesamt Oldenburg eingereicht.
Hinweise zum Verfahren
- Das Krankenhaus nimmt die Geburtsanzeige auf. Die unten genannten Unterlagen können gerne im Krankenhaus abgegeben werden. Diese werden innerhalb einer Woche zusammen mit dem Vornamenszettel (siehe Formulare) zum Standesamt geschickt.
- Sollten dennoch Unterlagen für die Beurkundung fehlen, werden die Eltern vom Standesamt angeschrieben.
- Wenn die Geburt beurkundet ist, schickt das Standesamt den Eltern die gebührenfreien Urkunden für Kindergeld, Elterngeld und Mutterschaftshilfe (Krankenkasse) per Post zu.
Wird das Kind in einem der Krankenhäuser in Oldenburg geboren,
- erhält das Standesamt der Stadt Oldenburg von dort innerhalb einer Woche eine schriftliche Geburtsanzeige. Aus dieser geht hervor, wann und wo das Kind geboren ist und wer die Eltern sind.
Wird das Kind zu Hause geboren,
- stellt die Hebamme, die bei der Geburt zugegen war, eine Geburtsbescheinigung aus. Mit dieser Bescheinigung muss die Geburt von einer Person, die bei der Geburt zugegen war, beim Standesamt der Stadt Oldenburg persönlich angezeigt werden. In den meisten Fällen übernimmt dies der Kindesvater.
Vaterschaftsanerkennung (notwendig für alle nicht miteinander verheirateten Eltern)
Um den Kindesvater in die Geburtsurkunde eintragen zu können, braucht das Standesamt außerdem die Vaterschaftsanerkennung. Diese kann beim Jugendamt und beim Standesamt, nach vorheriger Terminabsprache oder bei einem Notar, auch bereits vor der Geburt, abgegeben werden.
Wenn bereits vor der Geburt eine Vaterschaftsanerkennung (gegebenenfalls auch eine Sorgerechtserklärung) abgegeben wurde, werden die Unterlagen von den Eltern beim Standesamt Oldenburg eingereicht.
Hinweise zum Verfahren
- Das Krankenhaus nimmt die Geburtsanzeige auf. Die unten genannten Unterlagen können gerne im Krankenhaus abgegeben werden. Diese werden innerhalb einer Woche zusammen mit dem Vornamenszettel (siehe Formulare) zum Standesamt geschickt.
- Sollten dennoch Unterlagen für die Beurkundung fehlen, werden die Eltern vom Standesamt angeschrieben.
- Wenn die Geburt beurkundet ist, schickt das Standesamt den Eltern die gebührenfreien Urkunden für Kindergeld, Elterngeld und Mutterschaftshilfe (Krankenkasse) per Post zu.
Fristen
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Geburt, Unterlagen zur Beurkundung eines Kindes
Die Bearbeitungszeit kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen. Es wird darum gebeten, in dieser Zeit von Rückfragen abzusehen.
Die Bearbeitungszeit kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen. Es wird darum gebeten, in dieser Zeit von Rückfragen abzusehen.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Geburt, Unterlagen zur Beurkundung eines Kindes
- Die drei zweckgebundenen Urkunden für gesetzliche Zwecke (Kindergeld, Elterngeld und Mutterschaftshilfe (Krankenkasse)) sind gebührenfrei.
- Gebühren entstehen nur dann, wenn darüber hinaus Geburtsurkunden für eigene Zwecke bestellt werden. Eine Urkunde kostet 15 Euro, jede weitere Urkunde kostet 7,50 Euro, wenn diese zeitgleich beantragt werden.
- Die drei zweckgebundenen Urkunden für gesetzliche Zwecke (Kindergeld, Elterngeld und Mutterschaftshilfe (Krankenkasse)) sind gebührenfrei.
- Gebühren entstehen nur dann, wenn darüber hinaus Geburtsurkunden für eigene Zwecke bestellt werden. Eine Urkunde kostet 15 Euro, jede weitere Urkunde kostet 7,50 Euro, wenn diese zeitgleich beantragt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Geburt, Unterlagen zur Beurkundung eines Kindes
Wenn zusätzlich zu den gebührenfreien weitere gebührenpflichtige Urkunden für eigene Zwecke benötigt werden, können diese bequem online bestellt werden. Dies ist möglich, sobald die Eltern die gebührenfreien Urkunden erhalten haben. Zu den Online-Anträgen zur Bestellung von Urkunden gelangen Sie über die jeweilige Internetseite der entsprechenden Urkunde.
Wenn zusätzlich zu den gebührenfreien weitere gebührenpflichtige Urkunden für eigene Zwecke benötigt werden, können diese bequem online bestellt werden. Dies ist möglich, sobald die Eltern die gebührenfreien Urkunden erhalten haben. Zu den Online-Anträgen zur Bestellung von Urkunden gelangen Sie über die jeweilige Internetseite der entsprechenden Urkunde.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Geburtsanmeldung