Anzeige einer Geburt Entgegennahme

    Geburt Anzeige

    Beschreibung

    Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
    Bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen wird von diesen die Anzeige vorgenommen.

    Für die Anzeige einer Hausgeburt gelten weitere Bestimmungen.

    Hinweise für Verden (Aller): Geburten, Geburtsanmeldung

    Allgemeine Informationen

    In der Regel erhalten Sie die Geburtsanzeige in der Aufnahme der Aller-Weser-Klinik Verden ausgehändigt und füllen diese komplett aus. Bitte beachten Sie, dass Sie als Eltern auf der Rückseite die Geburtsanzeige auch unterschreiben müssen.

    Die Aller-Weser-Klinik hat die Geburt Ihres Kindes dann innerhalb einer Woche bei uns im Standesamt anzuzeigen. Die Aller-Weser-Klinik übermittelt uns via Boten die von Ihnen ausgefüllte Geburtsanzeige und, die für die Geburtsbeurkundung erforderlichen Unterlagen.

    Bei einer Hausgeburt sind Sie als Elternteil, wenn Sie sorgeberechtigt sind, an erster Stelle verpflichtet Ihr Kind innerhalb einer Woche beim Standesamt anzumelden. Meistens steht Ihnen die Hebamme für Fragen zur Verfügung. Daneben kann das Kind auch von jeder anderen Person, die bei der Geburt anwesend war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist, angemeldet werden.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.

    Hinweise für Verden (Aller): Geburten, Geburtsanmeldung

    Wenn Ihr Kind in der Stadt Verden (Aller) geboren ist, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Verden (Aller).

    Ansprechpartner

    Stadt Verden (Aller) - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Ritterstraße 10

    27283 Verden (Aller)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04231 12-385

    Fax: 04231 12-205

    E-Mail: buergerbuero@verden.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Eine Online-Terminvereinbarung oder telefonische Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich! Das Einwohnermeldeamt/Gewerbeamt erreichen Sie unter 04231 12-361. Das Standesamt erreichen Sie unter 04231 12-260 oder -263. ______________________________________ Das Team rund um die Themen Einwohnermeldewesen und Gewerberecht ist zu folgenden Zeiten für Sie da: montags bis mittwochs 08.00 Uhr - 16.00 Uhr donnerstags 08.00 Uhr - 18.00 Uhr freitags 08.00 Uhr - 12.30 Uhr Das Bürgerbüro finden Sie im Rathaus Ritterstraße, Ritterstraße 10, Zimmer R139 Für das Standesamt gelten folgende Öffnungszeiten: Montag und Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Das Standesamt finden Sie im Rathaus Ritterstraße, Ritterstraße 10, Zimmer R128 und R129. Das Bürgerbüro der Stadt Verden (Aller) besteht aus den Bereichen Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt und Standesamt.

    Version

    Technisch geändert am 21.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • bei miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunden
      • Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister,
    • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunde der Mutter
      • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
        • Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
        • Geburtsurkunde des Vaters
        • ggf. die Sorgeerklärungen
    • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
    • eine von einer Ärztin/einem Arzt oder einer Hebamme/einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren.

    Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe bereits aufgelöst ist.

    Hinweise für Verden (Aller): Geburten, Geburtsanmeldung

    Bitte entnehmen Sie die Informationen unserem Info-Blatt.

    Dieses erhalten Sie bei der Aller-Weser-Klinik Verden oder auf Nachfragen auch bei uns im Standesamt.

    Bei Unklarheiten oder Rückfragen setzen Sie sich gerne telefonisch mit dem Standesamt in Verbindung!

    Fristen

    Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.

    Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

    Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.

    Hinweise für Verden (Aller): Geburten, Geburtsanmeldung

    Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.

    Bevor Sie die Geburtsurkunde bei uns abholen, setzen Sie sich unbedingt telefonisch mit uns in Verbindung.
    Dies sollten Sie frühestens 10 Tage nach der Geburt Ihres Kindes tun.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Verden (Aller): Geburten, Geburtsanmeldung

    • 15,00 EUR für die Ausstellung der 1. Urkunde
    • 7,50 EUR für jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
    • Bei der Erstbeurkundung erhalten Sie automatisch drei zweckbestimme Urkunden für Kindergeld, Elterngeld und die Krankenkasse. Diese Urkunden sind gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Hinweise für Verden (Aller): Geburten, Geburtsanmeldung

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 07.09.2023

    Stichwörter

    Geburtsanmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de