Geburt Anzeige
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen wird von diesen die Anzeige vorgenommen.
Für die Anzeige einer Hausgeburt gelten weitere Bestimmungen.
Hinweise für Verden (Aller): Geburten, Geburtsanmeldung
In der Regel erhalten Sie die Geburtsanzeige in der Aufnahme der Aller-Weser-Klinik Verden ausgehändigt und füllen diese komplett aus. Bitte beachten Sie, dass Sie als Eltern auf der Rückseite die Geburtsanzeige auch unterschreiben müssen.
Die Aller-Weser-Klinik hat die Geburt Ihres Kindes dann innerhalb einer Woche bei uns im Standesamt anzuzeigen. Die Aller-Weser-Klinik übermittelt uns via Boten die von Ihnen ausgefüllte Geburtsanzeige und, die für die Geburtsbeurkundung erforderlichen Unterlagen.
Bei einer Hausgeburt sind Sie als Elternteil, wenn Sie sorgeberechtigt sind, an erster Stelle verpflichtet Ihr Kind innerhalb einer Woche beim Standesamt anzumelden. Meistens steht Ihnen die Hebamme für Fragen zur Verfügung. Daneben kann das Kind auch von jeder anderen Person, die bei der Geburt anwesend war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist, angemeldet werden.
In der Regel erhalten Sie die Geburtsanzeige in der Aufnahme der Aller-Weser-Klinik Verden ausgehändigt und füllen diese komplett aus. Bitte beachten Sie, dass Sie als Eltern auf der Rückseite die Geburtsanzeige auch unterschreiben müssen.
Die Aller-Weser-Klinik hat die Geburt Ihres Kindes dann innerhalb einer Woche bei uns im Standesamt anzuzeigen. Die Aller-Weser-Klinik übermittelt uns via Boten die von Ihnen ausgefüllte Geburtsanzeige und, die für die Geburtsbeurkundung erforderlichen Unterlagen.
Bei einer Hausgeburt sind Sie als Elternteil, wenn Sie sorgeberechtigt sind, an erster Stelle verpflichtet Ihr Kind innerhalb einer Woche beim Standesamt anzumelden. Meistens steht Ihnen die Hebamme für Fragen zur Verfügung. Daneben kann das Kind auch von jeder anderen Person, die bei der Geburt anwesend war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist, angemeldet werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.
Hinweise für Verden (Aller): Geburten, Geburtsanmeldung
Wenn Ihr Kind in der Stadt Verden (Aller) geboren ist, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Verden (Aller).
Wenn Ihr Kind in der Stadt Verden (Aller) geboren ist, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Verden (Aller).
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kirschner
Frau Schwenke
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister,
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsurkunde des Vaters
- ggf. die Sorgeerklärungen
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- eine von einer Ärztin/einem Arzt oder einer Hebamme/einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren.
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe bereits aufgelöst ist.
Hinweise für Verden (Aller): Geburten, Geburtsanmeldung
Bitte entnehmen Sie die Informationen unserem Info-Blatt.
Dieses erhalten Sie bei der Aller-Weser-Klinik Verden oder auf Nachfragen auch bei uns im Standesamt.
Bei Unklarheiten oder Rückfragen setzen Sie sich gerne telefonisch mit dem Standesamt in Verbindung!
Bitte entnehmen Sie die Informationen unserem Info-Blatt.
Dieses erhalten Sie bei der Aller-Weser-Klinik Verden oder auf Nachfragen auch bei uns im Standesamt.
Bei Unklarheiten oder Rückfragen setzen Sie sich gerne telefonisch mit dem Standesamt in Verbindung!
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Hinweise für Verden (Aller): Geburten, Geburtsanmeldung
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Bevor Sie die Geburtsurkunde bei uns abholen, setzen Sie sich unbedingt telefonisch mit uns in Verbindung.
Dies sollten Sie frühestens 10 Tage nach der Geburt Ihres Kindes tun.
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Bevor Sie die Geburtsurkunde bei uns abholen, setzen Sie sich unbedingt telefonisch mit uns in Verbindung.
Dies sollten Sie frühestens 10 Tage nach der Geburt Ihres Kindes tun.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Verden (Aller): Geburten, Geburtsanmeldung
- 15,00 EUR für die Ausstellung der 1. Urkunde
- 7,50 EUR für jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
- Bei der Erstbeurkundung erhalten Sie automatisch drei zweckbestimme Urkunden für Kindergeld, Elterngeld und die Krankenkasse. Diese Urkunden sind gebührenfrei.
- 15,00 EUR für die Ausstellung der 1. Urkunde
- 7,50 EUR für jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
- Bei der Erstbeurkundung erhalten Sie automatisch drei zweckbestimme Urkunden für Kindergeld, Elterngeld und die Krankenkasse. Diese Urkunden sind gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Hinweise für Verden (Aller): Geburten, Geburtsanmeldung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Geburtsanmeldung