Anzeige einer Geburt Entgegennahme

    Geburt Anzeige

    Beschreibung

    Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
    Bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen wird von diesen die Anzeige vorgenommen.

    Für die Anzeige einer Hausgeburt gelten weitere Bestimmungen.

    Hinweise für Stade: Geburten, Geburtsanmeldung

    Allgemeine Informationen

    Liebe Eltern!

    Wir gratulieren Ihnen ganz herzlich zur Geburt Ihres Kindes/Ihrer Kinder in Stade und wünschen Ihnen alles Gute!

    Allgemeine Informationen über die Beantragung der Geburtsbeurkundung hier beim Standesamt können Sie aus dem anliegenden Infoblatt entnehmen. Grundsätzlich kann die schriftliche Geburtsanzeige beim Elbe-Klinikum mit den erforderlichen Unterlagen abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass die schriftliche Geburtsanzeige auf der Vorder- und Rückseite ausgefüllt und von den Eltern zu unterschreiben ist.

    Für nicht miteinander verheiratete Eltern mit Vaterschaftsanerkennung, Sorgerechtserklärung und evtl. Namenserteilung wollen Sie bitte anliegendes Infoblatt beachten.

    Gern stehen wir Ihnen jedoch für Rückfragen telefonisch oder auch per Mail zur Verfügung.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.

    Ansprechpartner

    Hansestadt Stade - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hökerstraße 2

    21682 Stade

    Öffnungszeiten

    Montag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr Mittwoch 08.30 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.30 Uhr - 18.00 Uhr durchgehend Freitag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr Für persönliche Vorsprachen im Standesamt Hansestadt Stade ist eine vorherige Terminvereinbarung unter standesamt@stadt-stade.de oder 04141/401-250 erforderlich!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04141 401-250

    Fax: 04141 401-252

    E-Mail: standesamt@stadt-stade.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Weitere Rufnummern: 04141 401-251 04141 401-253 04141 401-254 Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin!

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • bei miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunden
      • Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister,
    • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunde der Mutter
      • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
        • Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
        • Geburtsurkunde des Vaters
        • ggf. die Sorgeerklärungen
    • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
    • eine von einer Ärztin/einem Arzt oder einer Hebamme/einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren.

    Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe bereits aufgelöst ist.

    Fristen

    Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.

    Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

    Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.

    Hinweise für Stade: Geburten, Geburtsanmeldung

    Die Geburt des Kindes/der Kinder muss binnen einer Woche nach Geburt im Standesamt angezeigt werden. Die Anzeige erfolgt in der Regel durch das Elbe-Klinikum Stade, sofern Sie dort entbunden haben.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 07.09.2023

    Stichwörter

    Geburtsanmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de