Geburt Anzeige
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen wird von diesen die Anzeige vorgenommen.
Für die Anzeige einer Hausgeburt gelten weitere Bestimmungen.
Hinweise für Stade: Geburten, Geburtsanmeldung
Liebe Eltern!
Wir gratulieren Ihnen ganz herzlich zur Geburt Ihres Kindes/Ihrer Kinder in Stade und wünschen Ihnen alles Gute!
Allgemeine Informationen über die Beantragung der Geburtsbeurkundung hier beim Standesamt können Sie aus dem anliegenden Infoblatt entnehmen. Grundsätzlich kann die schriftliche Geburtsanzeige beim Elbe-Klinikum mit den erforderlichen Unterlagen abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass die schriftliche Geburtsanzeige auf der Vorder- und Rückseite ausgefüllt und von den Eltern zu unterschreiben ist.
Für nicht miteinander verheiratete Eltern mit Vaterschaftsanerkennung, Sorgerechtserklärung und evtl. Namenserteilung wollen Sie bitte anliegendes Infoblatt beachten.
Gern stehen wir Ihnen jedoch für Rückfragen telefonisch oder auch per Mail zur Verfügung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.
Ansprechpartner
Hansestadt Stade - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr Mittwoch 08.30 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.30 Uhr - 18.00 Uhr durchgehend Freitag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr Für persönliche Vorsprachen im Standesamt Hansestadt Stade ist eine vorherige Terminvereinbarung unter standesamt@stadt-stade.de oder 04141/401-250 erforderlich!
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ina Sander
Weitere Informationen
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister,
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsurkunde des Vaters
- ggf. die Sorgeerklärungen
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- eine von einer Ärztin/einem Arzt oder einer Hebamme/einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren.
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe bereits aufgelöst ist.
Fristen
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Hinweise für Stade: Geburten, Geburtsanmeldung
Die Geburt des Kindes/der Kinder muss binnen einer Woche nach Geburt im Standesamt angezeigt werden. Die Anzeige erfolgt in der Regel durch das Elbe-Klinikum Stade, sofern Sie dort entbunden haben.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Stade: Geburten, Geburtsanmeldung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Geburtsanmeldung