Geburt Anzeige
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen wird von diesen die Anzeige vorgenommen.
Für die Anzeige einer Hausgeburt gelten weitere Bestimmungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.
Hinweise für Buxtehude: Geburten, Geburtsanmeldung
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt des Geburtsortes.
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt des Geburtsortes.
Ansprechpartner
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: geschlossen Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr & 13:30 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Beugel
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben Q-Z
Fax: 04161 501-73249
Telefon Festnetz: 04161 501-3242
E-Mail: standesamt@stadt.buxtehude.de
Frau Quast
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben H-K
E-Mail: standesamt@stadt.buxtehude.de
Telefon Festnetz: 04161 501-3240
Fax: 04161 501-73249
Frau Shaw
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben L-P
Fax: 04161 501-73249
Telefon Festnetz: 04161 501-3241
E-Mail: standesamt@stadt.buxtehude.de
Frau Siebrecht
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben A-G/T
Telefon Festnetz: 04161 501-3245
E-Mail: standesamt@stadt.buxtehude.de
Fax: 04161 501-73249
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister,
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsurkunde des Vaters
- ggf. die Sorgeerklärungen
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- eine von einer Ärztin/einem Arzt oder einer Hebamme/einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren.
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe bereits aufgelöst ist.
Hinweise für Buxtehude: Geburten, Geburtsanmeldung
- bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden
- Eheurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister,
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsurkunde des Vaters
- ggf. die Sorgeerklärungen
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Personalausweis, Reisepass und ggfs. einen Aufenthaltstitel der Eltern
- eine von einer Ärztin/einem Arzt oder einer Hebamme/einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren (Hausgeburt)
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe bereits aufgelöst ist.
- bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden
- Eheurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister,
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsurkunde des Vaters
- ggf. die Sorgeerklärungen
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Personalausweis, Reisepass und ggfs. einen Aufenthaltstitel der Eltern
- eine von einer Ärztin/einem Arzt oder einer Hebamme/einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren (Hausgeburt)
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe bereits aufgelöst ist.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Hinweise für Buxtehude: Geburten, Geburtsanmeldung
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche dem Standesamt anzuzeigen.
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche dem Standesamt anzuzeigen.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Buxtehude: Geburten, Geburtsanmeldung
Es fallen Gebühren in Höhe von 15,-- € für die Ausstellung der Geburtsurkunden an.
Es fallen Gebühren in Höhe von 15,-- € für die Ausstellung der Geburtsurkunden an.
Hinweise (Besonderheiten)
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Geburtsanmeldung