Anzeige einer Geburt Entgegennahme

    Geburt Anzeige

    Beschreibung

    Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
    Bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen wird von diesen die Anzeige vorgenommen.

    Für die Anzeige einer Hausgeburt gelten weitere Bestimmungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.

    Hinweise für Buxtehude: Geburten, Geburtsanmeldung

    Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt des Geburtsortes.

    Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt des Geburtsortes.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 7

    21614 Buxtehude

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: geschlossen Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr & 13:30 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04161 501-2222

    Fax: 04161 501-73249

    E-Mail: standesamt@stadt.buxtehude.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Besucherparkplätze stehen im Bereich des Stadthauses zur Verfügung. Die Trauzimmer finden Sie im Rathaus, Breite Str. 2, Buxtehude. Die Ovelgönner Wassermühle befindet sich im Ortsteil Ovelgönne, zwischen B3 und B 73, Hemberg.

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Stade)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, Hansestadt Buxtehude)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • bei miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunden
      • Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister,
    • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunde der Mutter
      • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
        • Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
        • Geburtsurkunde des Vaters
        • ggf. die Sorgeerklärungen
    • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
    • eine von einer Ärztin/einem Arzt oder einer Hebamme/einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren.

    Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe bereits aufgelöst ist.

    Hinweise für Buxtehude: Geburten, Geburtsanmeldung

    • bei miteinander verheirateten Eltern

        • Geburtsurkunden

        • Eheurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister,


    • bei nicht miteinander verheirateten Eltern

        • Geburtsurkunde der Mutter

        • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:

            • Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung

            • Geburtsurkunde des Vaters

            • ggf. die Sorgeerklärungen




    • Personalausweis, Reisepass und ggfs. einen Aufenthaltstitel der Eltern
    • eine von einer Ärztin/einem Arzt oder einer Hebamme/einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren (Hausgeburt)

    Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe bereits aufgelöst ist.

    • bei miteinander verheirateten Eltern

        • Geburtsurkunden

        • Eheurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister,


    • bei nicht miteinander verheirateten Eltern

        • Geburtsurkunde der Mutter

        • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:

            • Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung

            • Geburtsurkunde des Vaters

            • ggf. die Sorgeerklärungen




    • Personalausweis, Reisepass und ggfs. einen Aufenthaltstitel der Eltern
    • eine von einer Ärztin/einem Arzt oder einer Hebamme/einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren (Hausgeburt)

    Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe bereits aufgelöst ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.

    Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

    Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.

    Hinweise für Buxtehude: Geburten, Geburtsanmeldung

    Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche dem Standesamt anzuzeigen.

    Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche dem Standesamt anzuzeigen.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Buxtehude: Geburten, Geburtsanmeldung

    Es fallen Gebühren in Höhe von 15,-- € für die Ausstellung der Geburtsurkunden an.

    Es fallen Gebühren in Höhe von 15,-- € für die Ausstellung der Geburtsurkunden an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 07.09.2023 (von: Heilmann, Dieta)

    Stichwörter

    Geburtsanmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)