Geburt Anzeige
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen wird von diesen die Anzeige vorgenommen.
Für die Anzeige einer Hausgeburt gelten weitere Bestimmungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.
Ansprechpartner
Standesamt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 14 44
29614 Soltau
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Ausnahme: Der Freitag soll vormittags für Trauungen vorbehalten sein. Sprechen Sie deshalb bitte Termine vorher telefonisch ab. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich: www.soltau.de/termine
Kontakt
Kontaktperson
Mitarbeiter/in (Standesamt)
Mitarbeiter/in (Standesamt)
Frau Eva Hannemann (Standesamt)
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister,
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsurkunde des Vaters
- ggf. die Sorgeerklärungen
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- eine von einer Ärztin/einem Arzt oder einer Hebamme/einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren.
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe bereits aufgelöst ist.
Fristen
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Soltau: Geburten, Geburtsanmeldung
1 Tag (Sofern alle Unterlagen vorliegen.)
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Soltau: Geburten, Geburtsanmeldung
Die Beurkundung einer Geburt ist kostenfrei. Allerdings werden für die Ausstellung von Abstammungsurkunden Gebühren erhoben: erste Urkunde 10,00 EUR, jede weitere Urkunde 5,00 EUR.: Verwaltungsgebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Hinweise für Soltau: Geburten, Geburtsanmeldung
Schriftliche Anzeige bei Geburt in einer Klinik:
Bei Geburt eines Kindes in einer Klinik ist diese zur Anzeige der Geburt verpflichtet. Zu diesem Zweck wird die Verwaltung der Klinik die Daten der Eltern erheben. Auch kann bei einer schriftlichen Anzeige die Bestimmung der Vornamen des Kindes vorgenommen werden. Trotzdem ist es nicht auszuschließen, dass die Eltern beim Standesamt vorsprechen müssen. Dies wird vor allem dann notwendig, wenn z.B. eine Erklärung über die Bestimmung des Familiennamens des Kindes erforderlich ist oder wenn bei unverheirateten Müttern der Vater das Kind anerkennen möchte. Die Urkunden müssen von den Eltern persönlich beim Standesamt abgeholt werden.
Mündliche Anzeige:
Ist keine schriftliche Anzeige möglich, muss die Geburt des Kindes beim Standesamt mündlich angezeigt werden. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn es sich um eine Hausgeburt handelt.
Zur mündlichen Anzeige sind (in folgender Reihenfolge) verpflichtetet:
der Vater des Kindes, wenn er auch Mitinhaber der elterlichen Sorge ist
die Hebamme
der Arzt
jede andere Person, die bei der Geburt anwesend war und
die Mutter, sobald sie dazu in der Lage ist.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Geburtsanmeldung