Geburt Anzeige
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen wird von diesen die Anzeige vorgenommen.
Für die Anzeige einer Hausgeburt gelten weitere Bestimmungen.
Hinweise für Hanstedt: Geburt Anzeige
Zusatz:
Wenn ein Kind im Ausland geboren wurde, kann die Geburt auf Antrag bei dem deutschen Standesamt des letzten Wohnsitzes in Deutschland nachbeurkundet werden. Vorher muss die Geburt jedoch an dem Ort, wo das Kind geboren ist, beurkundet werden. In diesem Vorgang wird in der Regel auch eine Namenserklärung der Eltern für das Kind abgegeben. Der Antrag auf Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland wird in der Regel über die Deutsche Auslandsvertretung eingereicht. Die erforderlichen Unterlagen erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung bzw. direkt bei dem zuständigen Standesamt.
Zusatz:
Wenn ein Kind im Ausland geboren wurde, kann die Geburt auf Antrag bei dem deutschen Standesamt des letzten Wohnsitzes in Deutschland nachbeurkundet werden. Vorher muss die Geburt jedoch an dem Ort, wo das Kind geboren ist, beurkundet werden. In diesem Vorgang wird in der Regel auch eine Namenserklärung der Eltern für das Kind abgegeben. Der Antrag auf Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland wird in der Regel über die Deutsche Auslandsvertretung eingereicht. Die erforderlichen Unterlagen erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung bzw. direkt bei dem zuständigen Standesamt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.
Ansprechpartner
Team Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch nur mit Termin Sie können auch an den Tagen mit regulären Öffnungszeiten Termine außerhalb dieser Zeiten vereinbaren.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4184 803-0
Fax: +49 4184 803-49
Kontaktperson
Frau Sina Körner
erforderliche Unterlagen
- bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister,
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsurkunde des Vaters
- ggf. die Sorgeerklärungen
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- eine von einer Ärztin/einem Arzt oder einer Hebamme/einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren.
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe bereits aufgelöst ist.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Geburtsanmeldung