Anzeige einer Geburt Entgegennahme

    Geburt Anzeige

    Beschreibung

    Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
    Bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen wird von diesen die Anzeige vorgenommen.

    Für die Anzeige einer Hausgeburt gelten weitere Bestimmungen.

    Hinweise für Stelle: Geburt Anzeige

    Informationen zum Thema

    Anmeldung und Beurkundung einer Hausgeburt 

    Rahmen

    Beurkundung der im Bereich der Gemeinde zu Hause erfolgten Geburten (Hausgeburten)

    Verlauf

    Die Geburten werden bei dem für den Ort der Geburt örtlich zuständigem Standesamt angemeldet

    • Anzeigepflichtig sind (in dieser Reihenfolge):der Vater des Kindes, wenn er Mitinhaber der elterlichen Sorge ist,
    • die Hebamme, die bei der Geburt zugegen war,
    • der Arzt, der zugegen war,
    • Personen, die zugegen waren,
    • die Mutter, sobald sie dazu imstande ist.

    Mitzubringen

    Bei nicht verheirateten Müttern

    • Abstammungsurkunde der Mutter
    • falls Vaterschaftsanerkennung/ Sorgeerklärung vorliegen: diese Unterlagen

    Bei verheirateten Eltern

    • beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Ehe

    Von Allen

    • Geburtsbescheinigung der Hebamme
    • Erklärung zum Vornamen, unterschrieben von beiden Eltern
    • BPA oder Reisepass des Anzeigenden

    Bei ausländischen Staatsangehörigen sind die erforderlichen ausländischen Urkunden von einem vereidigten Dolmetscher zu übersetzen. Reisepass und Bescheinigung über die Staatsangehörigkeit sowie weitere Unterlagen, die in einem persönlichen Gespräch mit der Standesbeamtin zu klären sind, müssen außerdem vorgelegt werden.

    Gebühren

    Nachweis für die Geburt des Kindes

    • Abstammungs-/Geburtsurkunde: 15,00 € für die erste Urkunde, 7,50 € für weitere Urkunden
    • Bescheinigungen f. Mutterschaftshilfe, Erziehungsgeld, Kindergeld, Kirche: kostenfrei

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Stelle - Fachbereich Bürgerservice und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Unter den Linden 18

    21435 Stelle

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.30 - 12.00 Uhr Dienstag: 07.00 - 12.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag: 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr 1. Sonnabend im Monat: 08.30 - 12.00 Uhr (darüber hinaus nach Vereinbarung)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4174 61-0

    Fax: +49 4174 61-60

    E-Mail: post@gemeindestelle.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • bei miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunden
      • Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister,
    • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunde der Mutter
      • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
        • Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
        • Geburtsurkunde des Vaters
        • ggf. die Sorgeerklärungen
    • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
    • eine von einer Ärztin/einem Arzt oder einer Hebamme/einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren.

    Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe bereits aufgelöst ist.

    Hinweise für Stelle: Geburt Anzeige

    Mitzubringen

    Bei nicht verheirateten Müttern

    • Geburtenregisterauszug der Mutter
    • falls Vaterschaftsanerkennung/ Sorgeerklärung vorliegen: diese Unterlagen

    Bei verheirateten Eltern

    • Eheregisterauszug oder Eheurkunde und Geburtsurkunden von beiden Eltern

    Von Allen

    • Geburtsbescheinigung der Hebamme
    • Erklärung zum Vornamen und ggfs. Familiennamen des Kindes, unterschrieben von beiden Eltern
    • BPA oder Reisepass des Anzeigenden

    Bei ausländischen Staatsangehörigen sind die erforderlichen ausländischen Urkunden von einem vereidigten Dolmetscher zu übersetzen. Reisepass und Bescheinigung über die Staatsangehörigkeit sowie weitere Unterlagen, die in einem persönlichen Gespräch mit der Standesbeamtin zu klären sind, müssen außerdem vorgelegt werden.

    Fristen

    Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.

    Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

    Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Stelle: Geburt Anzeige

    Gebühren

    Nachweis für die Geburt des Kindes

    • Geburtsurkunde: 15,00 € für die erste Urkunde, 7,50 € für weitere Urkunden.
    • Bescheinigungen f. Mutterschaftshilfe, Erziehungsgeld, Kindergeld, Kirche: kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 07.09.2023

    Stichwörter

    Geburtsanmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de