Anzeige einer Geburt Entgegennahme

    Geburt Anzeige

    Beschreibung

    Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
    Bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen wird von diesen die Anzeige vorgenommen.

    Für die Anzeige einer Hausgeburt gelten weitere Bestimmungen.

    Hinweise für Rosengarten: Geburt Anzeige

    Allgemeine Informationen

    Informationen zum Thema

    Anmeldung und Beurkundung einer Hausgeburt

    Rahmen

    Beurkundung der im Bereich der Gemeinde zu Hause erfolgten Geburten (Hausgeburten)



    Allgemeine Informationen

    Informationen zum Thema

    Anmeldung und Beurkundung einer Hausgeburt

    Rahmen

    Beurkundung der im Bereich der Gemeinde zu Hause erfolgten Geburten (Hausgeburten)



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    21224 Rosengarten

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Rosengarten)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • bei miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunden
      • Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister,
    • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunde der Mutter
      • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
        • Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
        • Geburtsurkunde des Vaters
        • ggf. die Sorgeerklärungen
    • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
    • eine von einer Ärztin/einem Arzt oder einer Hebamme/einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren.

    Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe bereits aufgelöst ist.

    Hinweise für Rosengarten: Geburt Anzeige

    Bei nicht verheirateten Müttern

    • Geburtsurkunde der Mutter
    • falls Vaterschaftsanerkennung/ Sorgeerklärung vorliegen: diese Unterlagen
    • Geburtsbescheinigung der Hebamme
    • Erklärung zum Vornamen, unterschrieben von beiden Eltern
    • BPA oder Reisepass des Anzeigenden
    • Geburtsurkunde des Vorkindes

    Bei verheirateten Eltern

    • Eheschließung nach 2009: Eheurkunde
    • Eheschließung vor 2009: Familienbuchabschrift
    • Geburtsbescheinigung der Hebamme
    • Erklärung zum Vornamen, unterschrieben von beiden Eltern
    • BPA oder Reisepass des Anzeigenden
    • Geburtsurkunde des Vorkindes

    Bei ausländischen Staatsangehörigen sind die erforderlichen ausländischen Urkunden von einem vereidigten Dolmetscher zu übersetzen. Reisepass und Bescheinigung über die Staatsangehörigkeit sowie weitere Unterlagen, die in einem persönlichen Gespräch mit der Standesbeamtin zu klären sind, müssen außerdem vorgelegt werden.

    Bei nicht verheirateten Müttern

    • Geburtsurkunde der Mutter
    • falls Vaterschaftsanerkennung/ Sorgeerklärung vorliegen: diese Unterlagen
    • Geburtsbescheinigung der Hebamme
    • Erklärung zum Vornamen, unterschrieben von beiden Eltern
    • BPA oder Reisepass des Anzeigenden
    • Geburtsurkunde des Vorkindes

    Bei verheirateten Eltern

    • Eheschließung nach 2009: Eheurkunde
    • Eheschließung vor 2009: Familienbuchabschrift
    • Geburtsbescheinigung der Hebamme
    • Erklärung zum Vornamen, unterschrieben von beiden Eltern
    • BPA oder Reisepass des Anzeigenden
    • Geburtsurkunde des Vorkindes

    Bei ausländischen Staatsangehörigen sind die erforderlichen ausländischen Urkunden von einem vereidigten Dolmetscher zu übersetzen. Reisepass und Bescheinigung über die Staatsangehörigkeit sowie weitere Unterlagen, die in einem persönlichen Gespräch mit der Standesbeamtin zu klären sind, müssen außerdem vorgelegt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rosengarten: Geburt Anzeige

    Die Geburten werden bei dem für den Ort der Geburt örtlich zuständigem Standesamt angemeldet

    • Anzeigepflichtig sind (in dieser Reihenfolge):der Vater des Kindes, wenn er Mitinhaber der elterlichen Sorge ist,
    • die Hebamme, die bei der Geburt zugegen war,
    • der Arzt, der zugegen war,
    • Personen, die zugegen waren,
    • die Mutter, sobald sie dazu imstande ist.

    Die Geburten werden bei dem für den Ort der Geburt örtlich zuständigem Standesamt angemeldet

    • Anzeigepflichtig sind (in dieser Reihenfolge):der Vater des Kindes, wenn er Mitinhaber der elterlichen Sorge ist,
    • die Hebamme, die bei der Geburt zugegen war,
    • der Arzt, der zugegen war,
    • Personen, die zugegen waren,
    • die Mutter, sobald sie dazu imstande ist.

    Fristen

    Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.

    Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

    Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Rosengarten: Geburt Anzeige

    Nachweis für die Geburt des Kindes

    • Abstammungs-/Geburtsurkunde: 15,00 €, jede weitere 7,50€
    • Bescheinigungen f. Mutterschaftshilfe, Erziehungsgeld, Kindergeld, Kirche: kostenfrei

    Nachweis für die Geburt des Kindes

    • Abstammungs-/Geburtsurkunde: 15,00 €, jede weitere 7,50€
    • Bescheinigungen f. Mutterschaftshilfe, Erziehungsgeld, Kindergeld, Kirche: kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 07.09.2023 (von: Heilmann, Dieta)

    Stichwörter

    Geburtsanmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)