Geburt Anzeige
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen wird von diesen die Anzeige vorgenommen.
Für die Anzeige einer Hausgeburt gelten weitere Bestimmungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.
Ansprechpartner
Stadt Bad Salzdetfurth
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Heiko Räther
Lukas Kaesler
Swenja Bethmann
Hausanschrift
Fax: 05063 999-111
Telefon Festnetz: 05063 999-187
E-Mail: s.bethmann@bad-salzdetfurth.de
Dominic Borchert
Hausanschrift
Fax: 05063 999-111
Telefon Festnetz: 05063 999-202
E-Mail: d.borchert@bad-salzdetfurth.de
Petra Briehl
Kevin Bütefisch
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05063 999-121
Fax: 05063 999-111
E-Mail: k.buetefisch@bad-salzdetfurth.de
Melanie Gerlach
Stefan Hoffmeister
Sonja Klima
Carola Koch
Pascal Loth
Christoph Oeltze
Tina Otto
Monika Plünnecke
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05063 999-150
Fax: 05063 999-111
E-Mail: m.pluennecke@bad-salzdetfurth.de
Josef Ringe-Krause
Jeniffer Roggatz
Petra Schmette
Hausanschrift
Fax: 05063 999-111
Telefon Festnetz: 05063 999-188
E-Mail: p.schmette@bad-salzdetfurth.de
Monika Socha
Jörg Werner
Andrea Wiese
Birgit Ziemann
Eike Hillebrecht
Lara Hache
Florian Laue
Darleen Mühlke
Tobias Neubauer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05063 999-181
Fax: 05063 999-111
E-Mail: t.neubauer@bad-salzdetfurth.de
Michelle Pape
Internet
Stadt Bad Salzdetfurth
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Monika Plünnecke
Hausanschrift
Fax: 05063 999-111
Telefon Festnetz: 05063 999-150
E-Mail: m.pluennecke@bad-salzdetfurth.de
Stadt Bad Salzdetfurth
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Monika Plünnecke
Hausanschrift
Fax: 05063 999-111
Telefon Festnetz: 05063 999-150
E-Mail: m.pluennecke@bad-salzdetfurth.de
erforderliche Unterlagen
- bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister,
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsurkunde des Vaters
- ggf. die Sorgeerklärungen
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- eine von einer Ärztin/einem Arzt oder einer Hebamme/einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren.
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe bereits aufgelöst ist.
Fristen
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Geburtsanmeldung