Geburt Anzeige
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen wird von diesen die Anzeige vorgenommen.
Für die Anzeige einer Hausgeburt gelten weitere Bestimmungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.
Hinweise für Seelze: Geburt
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt des Ortes, in welchem das Kind geboren wurde.
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt des Ortes, in welchem das Kind geboren wurde.
Ansprechpartner
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: standesamt@stadt-seelze.de
Kontaktperson
Herr Torsten Müller
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben: H - N
Telefon Festnetz: 05137 828-243
E-Mail: torsten.mueller@stadt-seelze.de
Frau Gabriele Schmitz
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben: O - W
Telefon Festnetz: 05137 828-246
E-Mail: gabriele.schmitz@stadt-seelze.de
Frau Yvonne Walny
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben A-G, X-Z
E-Mail: yvonne.walny@stadt-seelze.de
Telefon Festnetz: 05137 828-247
erforderliche Unterlagen
- bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister,
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsurkunde des Vaters
- ggf. die Sorgeerklärungen
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- eine von einer Ärztin/einem Arzt oder einer Hebamme/einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren.
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe bereits aufgelöst ist.
Hinweise für Seelze: Geburt
- bei miteinander verheirateten Eltern:
- Eheurkunde
- Eheurkunde
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern:
- Geburtsurkunde der Mutter
- Ggf. Eheurkunde der Mutter, auch falls die Ehe bereits aufgelöst ist
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsurkunde des Vaters
- Personalausweise der Eltern
- Eine Geburtsbescheinigung, die entweder vom Arzt/von der Ärztin einer Hebamme oder einem Geburtshelfer ausgestellt wurde.
- bei miteinander verheirateten Eltern:
- Eheurkunde
- Eheurkunde
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern:
- Geburtsurkunde der Mutter
- Ggf. Eheurkunde der Mutter, auch falls die Ehe bereits aufgelöst ist
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsurkunde des Vaters
- Personalausweise der Eltern
- Eine Geburtsbescheinigung, die entweder vom Arzt/von der Ärztin einer Hebamme oder einem Geburtshelfer ausgestellt wurde.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Hinweise für Seelze: Geburt
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche dem Standesamt am Geburtsort anzuzeigen.
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche dem Standesamt am Geburtsort anzuzeigen.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Seelze: Geburt
Die Beurkundung einer Geburt ist gebührenfrei.
Für die Ausstellung einer Urkunde fallen Gebühren an (siehe Geburtsurkunde)
Für die Beantragung von Kindergeld, Mutterschafts- und Elterngeld erhalten Sie 3 gebührenfreie Urkunden.
Die Beurkundung einer Geburt ist gebührenfrei.
Für die Ausstellung einer Urkunde fallen Gebühren an (siehe Geburtsurkunde)
Für die Beantragung von Kindergeld, Mutterschafts- und Elterngeld erhalten Sie 3 gebührenfreie Urkunden.
Hinweise (Besonderheiten)
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Geburtsanmeldung