Anzeige einer Geburt Entgegennahme

    Geburt Anzeige

    Beschreibung

    Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
    Bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen wird von diesen die Anzeige vorgenommen.

    Für die Anzeige einer Hausgeburt gelten weitere Bestimmungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.

    Hinweise für Seelze: Geburt

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt des Ortes, in welchem das Kind geboren wurde.

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt des Ortes, in welchem das Kind geboren wurde.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    30926 Seelze

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 21.04.2021 (von: Cholewinski, Irene)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Seelze)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • bei miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunden
      • Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister,
    • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunde der Mutter
      • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
        • Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
        • Geburtsurkunde des Vaters
        • ggf. die Sorgeerklärungen
    • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
    • eine von einer Ärztin/einem Arzt oder einer Hebamme/einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren.

    Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe bereits aufgelöst ist.

    Hinweise für Seelze: Geburt

    • bei miteinander verheirateten Eltern:
      • Eheurkunde

    • bei nicht miteinander verheirateten Eltern:
      • Geburtsurkunde der Mutter
      • Ggf. Eheurkunde der Mutter, auch falls die Ehe bereits aufgelöst ist
      • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
        • Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
        • Geburtsurkunde des Vaters

    • Personalausweise der Eltern

    • Eine Geburtsbescheinigung, die entweder vom Arzt/von der Ärztin einer Hebamme oder einem Geburtshelfer ausgestellt wurde.
    • bei miteinander verheirateten Eltern:
      • Eheurkunde

    • bei nicht miteinander verheirateten Eltern:
      • Geburtsurkunde der Mutter
      • Ggf. Eheurkunde der Mutter, auch falls die Ehe bereits aufgelöst ist
      • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
        • Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
        • Geburtsurkunde des Vaters

    • Personalausweise der Eltern

    • Eine Geburtsbescheinigung, die entweder vom Arzt/von der Ärztin einer Hebamme oder einem Geburtshelfer ausgestellt wurde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.

    Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

    Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.

    Hinweise für Seelze: Geburt

    Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche dem Standesamt am Geburtsort anzuzeigen.

    Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche dem Standesamt am Geburtsort anzuzeigen.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Seelze: Geburt

    Die Beurkundung einer Geburt ist gebührenfrei.

    Für die Ausstellung einer Urkunde fallen Gebühren an (siehe Geburtsurkunde)

    Für die Beantragung von Kindergeld, Mutterschafts- und Elterngeld erhalten Sie 3 gebührenfreie Urkunden.

    Die Beurkundung einer Geburt ist gebührenfrei.

    Für die Ausstellung einer Urkunde fallen Gebühren an (siehe Geburtsurkunde)

    Für die Beantragung von Kindergeld, Mutterschafts- und Elterngeld erhalten Sie 3 gebührenfreie Urkunden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Seelze: Geburt

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 07.09.2023 (von: Heilmann, Dieta)

    Stichwörter

    Geburtsanmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)