Anzeige einer Geburt Entgegennahme

    Geburt Anzeige

    Beschreibung

    Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
    Bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen wird von diesen die Anzeige vorgenommen.

    Für die Anzeige einer Hausgeburt gelten weitere Bestimmungen.

    Hinweise für Hannover: Geburt Anzeige

    Allgemeine Informationen

    Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche beim Standesamt anzuzeigen.

    Wenn das Kind in einer Klinik geboren ist, übernimmt dies die Entbindungsklinik oder das Geburtshaus durch eine schriftliche Anzeige.

    Wurde das Kind zuhause geboren, sind in der Regel die sorgeberechtigten Eltern zur Anzeige verpflichtet. Wenden Sie sich dafür bitte unverzüglich telefonisch oder per e-mail an das zuständige Standesamt, um einen Termin für die persönliche Anmeldung zu vereinbaren.



    Allgemeine Informationen

    Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche beim Standesamt anzuzeigen.

    Wenn das Kind in einer Klinik geboren ist, übernimmt dies die Entbindungsklinik oder das Geburtshaus durch eine schriftliche Anzeige.

    Wurde das Kind zuhause geboren, sind in der Regel die sorgeberechtigten Eltern zur Anzeige verpflichtet. Wenden Sie sich dafür bitte unverzüglich telefonisch oder per e-mail an das zuständige Standesamt, um einen Termin für die persönliche Anmeldung zu vereinbaren.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.

    Hinweise für Hannover: Geburt Anzeige

    Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Geburt erfolgt ist.

    Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Geburt erfolgt ist.

    Ansprechpartner

    32.31.3 - Beurkundung Geburten und Sterbefälle

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenplatz 1

    30169 Hannover

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 10:30 bis 12:30 Uhr Dienstag: 10:30 bis 12:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 10:30 bis 12:30 Uhr & 15:00 bis 16:30 Uhr Freitag: geschlossen Telefonische Erreichbarkeit Montag, Mittwoch, Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag, Donnerstag 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr Hinweis zu den Öffnungszeiten Die genannten Öffnungszeiten gelten für Spontankund*innen am Info-Schalter des Standesamtes. Hier können Sie insbesondere Urkunden bestellen oder Unterlagen abgeben. Individuelle Beratungen und auch die Abgabe von Erklärungen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Bitte informieren Sie sich auf den entsprechenden Seiten über die jeweiligen Ansprechpartner*innen und nutzen auch unser Online-Angebot, insbesondere die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation und die Online-Bestellung von Urkunden. Sofern möglich, empfehlen wir auch, z. B. Unterlagen per Post oder direkt über unseren Hausbriefkasten einzureichen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-41295

    Fax: +49 511 168-49396

    E-Mail: 32.31.3@hannover-stadt.de

    Weitere Informationen

    Anreise Bahn: 3,7,9 (U-Bahn-Station: Waterloo) 3,7,17 (U-Bahn-Station: Allerweg) Bus: 100, 200 (HDI-Arena) 120 (Waterlooplatz)

    Version

    Technisch erstellt am 13.02.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Hannover)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Hannover)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • bei miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunden
      • Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister,
    • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunde der Mutter
      • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
        • Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
        • Geburtsurkunde des Vaters
        • ggf. die Sorgeerklärungen
    • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
    • eine von einer Ärztin/einem Arzt oder einer Hebamme/einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren.

    Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe bereits aufgelöst ist.

    Hinweise für Hannover: Geburt Anzeige

    Alle Dokumente werden, sofern nicht ausdrücklich eine Kopie gefordert ist, Im Original benötigt.

    1. Anlage zur Geburtsanzeige (Anlage zur Geburtsanzeige, ausgefüllt, keine Streichungen, unterschrieben)
    2. Namenserklärung nach ausländischem Recht
    3. Kopie der Personalausweise oder Reisepässe (mit Aufenthaltstitel) der Eltern; bei Reiseausweisen bitte auch die auf die Seite mit dem Lichtbild folgende Seite kopieren)
    4. Geburtsurkunde der Mutter (mit deutscher Übersetzung [ISO-Norm])
    5. Geburtsurkunde des Vaters (mit deutscher Übersetzung [ISO-Norm])
    6. Heiratsurkunde bzw. Familienbuch der Mutter (mit deutscher Übersetzung [ISO-Norm])
    7. Scheidungsurteil der Mutter mit Rechtskraftvermerk (mit deutscher Übersetzung)
    8. ODER Vaterschaftsanerkennung, wenn die Eltern nicht verheiratet sind
    9. Namenserklärungen/Namensänderungsurkunden der Eltern
    10. Spätaussiedlerbescheinigung/Vertriebenenausweis mit Registrierschein der Eltern
    11. Einbürgerungsurkunde(n) der Eltern
    12. Geburtsurkunde(n) des/der älteren Kindes/Kinder (mit deutscher Übersetzung [ISO-Norm])
    13. Ggf. Sorgerechtserklärung

    Wenn weitere Unterlagen benötigt werden, erhalten Sie vom Standesamt eine entsprechende Mitteilung.

    Alle Dokumente werden, sofern nicht ausdrücklich eine Kopie gefordert ist, Im Original benötigt.

    1. Anlage zur Geburtsanzeige (Anlage zur Geburtsanzeige, ausgefüllt, keine Streichungen, unterschrieben)
    2. Namenserklärung nach ausländischem Recht
    3. Kopie der Personalausweise oder Reisepässe (mit Aufenthaltstitel) der Eltern; bei Reiseausweisen bitte auch die auf die Seite mit dem Lichtbild folgende Seite kopieren)
    4. Geburtsurkunde der Mutter (mit deutscher Übersetzung [ISO-Norm])
    5. Geburtsurkunde des Vaters (mit deutscher Übersetzung [ISO-Norm])
    6. Heiratsurkunde bzw. Familienbuch der Mutter (mit deutscher Übersetzung [ISO-Norm])
    7. Scheidungsurteil der Mutter mit Rechtskraftvermerk (mit deutscher Übersetzung)
    8. ODER Vaterschaftsanerkennung, wenn die Eltern nicht verheiratet sind
    9. Namenserklärungen/Namensänderungsurkunden der Eltern
    10. Spätaussiedlerbescheinigung/Vertriebenenausweis mit Registrierschein der Eltern
    11. Einbürgerungsurkunde(n) der Eltern
    12. Geburtsurkunde(n) des/der älteren Kindes/Kinder (mit deutscher Übersetzung [ISO-Norm])
    13. Ggf. Sorgerechtserklärung

    Wenn weitere Unterlagen benötigt werden, erhalten Sie vom Standesamt eine entsprechende Mitteilung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hannover: Geburt Anzeige

    Ein persönlicher Termin im Standesamt ist im Regelfall nicht erforderlich; ggf. wird sich das Standesamt mit den Kindeseltern in Verbindung setzen.

    Einzureichende Unterlagen können per Post vorgelegt werden; bei Bedarf können sie auch am Informationsschalter des Standesamtes abgegeben werden.

    Originale werden nach Abschluss des Verfahrens zurückgegeben.

    Ein persönlicher Termin im Standesamt ist im Regelfall nicht erforderlich; ggf. wird sich das Standesamt mit den Kindeseltern in Verbindung setzen.

    Einzureichende Unterlagen können per Post vorgelegt werden; bei Bedarf können sie auch am Informationsschalter des Standesamtes abgegeben werden.

    Originale werden nach Abschluss des Verfahrens zurückgegeben.

    Fristen

    Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.

    Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

    Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Hannover: Geburt Anzeige

    Über die Geburt werden einmalig gebührenfreie Urkunden für die Beantragung von Mutterschaftshilfe, Kindergeld und Elterngeld ausgestellt.

    Die Ausstellung weiterer Urkunden kann mit der Geburtsanzeige beantragt werden. Sie sind gebührenpflichtig.

    Über die Geburt werden einmalig gebührenfreie Urkunden für die Beantragung von Mutterschaftshilfe, Kindergeld und Elterngeld ausgestellt.

    Die Ausstellung weiterer Urkunden kann mit der Geburtsanzeige beantragt werden. Sie sind gebührenpflichtig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hannover: Geburt Anzeige

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 07.09.2023 (von: Heilmann, Dieta)

    Stichwörter

    Geburtsanmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)