Geburt Anzeige
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen wird von diesen die Anzeige vorgenommen.
Für die Anzeige einer Hausgeburt gelten weitere Bestimmungen.
Hinweise für Hannover: Geburt Anzeige
Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche beim Standesamt anzuzeigen.
Wenn das Kind in einer Klinik geboren ist, übernimmt dies die Entbindungsklinik oder das Geburtshaus durch eine schriftliche Anzeige.
Wurde das Kind zuhause geboren, sind in der Regel die sorgeberechtigten Eltern zur Anzeige verpflichtet. Wenden Sie sich dafür bitte unverzüglich telefonisch oder per e-mail an das zuständige Standesamt, um einen Termin für die persönliche Anmeldung zu vereinbaren.
Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche beim Standesamt anzuzeigen.
Wenn das Kind in einer Klinik geboren ist, übernimmt dies die Entbindungsklinik oder das Geburtshaus durch eine schriftliche Anzeige.
Wurde das Kind zuhause geboren, sind in der Regel die sorgeberechtigten Eltern zur Anzeige verpflichtet. Wenden Sie sich dafür bitte unverzüglich telefonisch oder per e-mail an das zuständige Standesamt, um einen Termin für die persönliche Anmeldung zu vereinbaren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.
Hinweise für Hannover: Geburt Anzeige
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Geburt erfolgt ist.
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Geburt erfolgt ist.
Ansprechpartner
32.31.3 - Beurkundung Geburten und Sterbefälle
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 10:30 bis 12:30 Uhr Dienstag: 10:30 bis 12:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 10:30 bis 12:30 Uhr & 15:00 bis 16:30 Uhr Freitag: geschlossen Telefonische Erreichbarkeit Montag, Mittwoch, Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag, Donnerstag 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr Hinweis zu den Öffnungszeiten Die genannten Öffnungszeiten gelten für Spontankund*innen am Info-Schalter des Standesamtes. Hier können Sie insbesondere Urkunden bestellen oder Unterlagen abgeben. Individuelle Beratungen und auch die Abgabe von Erklärungen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Bitte informieren Sie sich auf den entsprechenden Seiten über die jeweiligen Ansprechpartner*innen und nutzen auch unser Online-Angebot, insbesondere die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation und die Online-Bestellung von Urkunden. Sofern möglich, empfehlen wir auch, z. B. Unterlagen per Post oder direkt über unseren Hausbriefkasten einzureichen.
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister,
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsurkunde des Vaters
- ggf. die Sorgeerklärungen
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- eine von einer Ärztin/einem Arzt oder einer Hebamme/einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren.
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe bereits aufgelöst ist.
Hinweise für Hannover: Geburt Anzeige
Alle Dokumente werden, sofern nicht ausdrücklich eine Kopie gefordert ist, Im Original benötigt.
- Anlage zur Geburtsanzeige (Anlage zur Geburtsanzeige, ausgefüllt, keine Streichungen, unterschrieben)
- Namenserklärung nach ausländischem Recht
- Kopie der Personalausweise oder Reisepässe (mit Aufenthaltstitel) der Eltern; bei Reiseausweisen bitte auch die auf die Seite mit dem Lichtbild folgende Seite kopieren)
- Geburtsurkunde der Mutter (mit deutscher Übersetzung [ISO-Norm])
- Geburtsurkunde des Vaters (mit deutscher Übersetzung [ISO-Norm])
- Heiratsurkunde bzw. Familienbuch der Mutter (mit deutscher Übersetzung [ISO-Norm])
- Scheidungsurteil der Mutter mit Rechtskraftvermerk (mit deutscher Übersetzung)
- ODER Vaterschaftsanerkennung, wenn die Eltern nicht verheiratet sind
- Namenserklärungen/Namensänderungsurkunden der Eltern
- Spätaussiedlerbescheinigung/Vertriebenenausweis mit Registrierschein der Eltern
- Einbürgerungsurkunde(n) der Eltern
- Geburtsurkunde(n) des/der älteren Kindes/Kinder (mit deutscher Übersetzung [ISO-Norm])
- Ggf. Sorgerechtserklärung
Wenn weitere Unterlagen benötigt werden, erhalten Sie vom Standesamt eine entsprechende Mitteilung.
Alle Dokumente werden, sofern nicht ausdrücklich eine Kopie gefordert ist, Im Original benötigt.
- Anlage zur Geburtsanzeige (Anlage zur Geburtsanzeige, ausgefüllt, keine Streichungen, unterschrieben)
- Namenserklärung nach ausländischem Recht
- Kopie der Personalausweise oder Reisepässe (mit Aufenthaltstitel) der Eltern; bei Reiseausweisen bitte auch die auf die Seite mit dem Lichtbild folgende Seite kopieren)
- Geburtsurkunde der Mutter (mit deutscher Übersetzung [ISO-Norm])
- Geburtsurkunde des Vaters (mit deutscher Übersetzung [ISO-Norm])
- Heiratsurkunde bzw. Familienbuch der Mutter (mit deutscher Übersetzung [ISO-Norm])
- Scheidungsurteil der Mutter mit Rechtskraftvermerk (mit deutscher Übersetzung)
- ODER Vaterschaftsanerkennung, wenn die Eltern nicht verheiratet sind
- Namenserklärungen/Namensänderungsurkunden der Eltern
- Spätaussiedlerbescheinigung/Vertriebenenausweis mit Registrierschein der Eltern
- Einbürgerungsurkunde(n) der Eltern
- Geburtsurkunde(n) des/der älteren Kindes/Kinder (mit deutscher Übersetzung [ISO-Norm])
- Ggf. Sorgerechtserklärung
Wenn weitere Unterlagen benötigt werden, erhalten Sie vom Standesamt eine entsprechende Mitteilung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Hannover: Geburt Anzeige
Ein persönlicher Termin im Standesamt ist im Regelfall nicht erforderlich; ggf. wird sich das Standesamt mit den Kindeseltern in Verbindung setzen.
Einzureichende Unterlagen können per Post vorgelegt werden; bei Bedarf können sie auch am Informationsschalter des Standesamtes abgegeben werden.
Originale werden nach Abschluss des Verfahrens zurückgegeben.
Ein persönlicher Termin im Standesamt ist im Regelfall nicht erforderlich; ggf. wird sich das Standesamt mit den Kindeseltern in Verbindung setzen.
Einzureichende Unterlagen können per Post vorgelegt werden; bei Bedarf können sie auch am Informationsschalter des Standesamtes abgegeben werden.
Originale werden nach Abschluss des Verfahrens zurückgegeben.
Fristen
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Hannover: Geburt Anzeige
Über die Geburt werden einmalig gebührenfreie Urkunden für die Beantragung von Mutterschaftshilfe, Kindergeld und Elterngeld ausgestellt.
Die Ausstellung weiterer Urkunden kann mit der Geburtsanzeige beantragt werden. Sie sind gebührenpflichtig.
Über die Geburt werden einmalig gebührenfreie Urkunden für die Beantragung von Mutterschaftshilfe, Kindergeld und Elterngeld ausgestellt.
Die Ausstellung weiterer Urkunden kann mit der Geburtsanzeige beantragt werden. Sie sind gebührenpflichtig.
Hinweise (Besonderheiten)
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Geburtsanmeldung