Gartenabfall Entsorgung

    Gartenabfall Entsorgung

    Beschreibung

    Gartenabfälle können entweder in der Biotonne entsorgt oder bei der nächstgelegenen Annahmestelle für Gartenabfälle direkt angeliefert werden. Darüber hinaus ist auch eine Verwertung auf dem eigenen Grundstück insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren möglich. Die Verwertung auf dem eigenen Grundstück bedarf keiner Genehmigung.

    Hinweise für Ammerland: Gartenabfall Entsorgung

    Ast- und Strauchwerk wird im Landkreis Ammerland an drei vom Abfallwirtschaftsbetrieb festgesetzten Terminen im Jahr abgefahren. Die genauen Abfuhrtermine können dem Abfuhrkalender entnommen werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle und Hildesheim, der Region Hannover sowie bei den kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts in Goslar, dem Heidekreis, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

    Ansprechpartner

    Landkreis Ammerland - Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Ammerlandallee 12

    26655 Westerstede

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Hinweise für Ammerland: Gartenabfall Entsorgung

    Die genauen Abfuhrtermine für die Straßen können dem Abfuhrkalender entnommen werden.

    Ast- und Strauchwerk muss rechtzeitig bis 6:30 Uhr am Abfuhrtag an die Straße gelegt werden (im öffentlichen Bereich, Grundstücksgrenze). Es erfolgt  keine Abholung vom Privatgrundstück.

    Sollte die Abfuhr an dem veröffentlichten Abfuhrtag nicht erfolgt sein, so ist der Abfallwirtschaftsbetrieb zeitnah am Folgetag zu informieren. Es erfolgt dann eine Nachabfuhr, vorausgesetzt das Ast- und Strauchwerk wurde vorschriftsgemäß bereitgelegt.

    Meldungen, die später eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

    Kosten

    Die Gebühren ergeben sich aus den Gebührensatzungen der zuständigen Stelle. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle oder informieren Sie sich auf deren Internetseite.

    Hinweise für Ammerland: Gartenabfall Entsorgung

    Die Abfuhr des Ast- und Strauchwerks erfolgt kostenlos.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Verwertung von Gartenabfällen hat Vorrang vor deren Beseitigung. Gartenabfälle dürfen unter engen Voraussetzungen auch als pflanzliche Abfälle durch Verbrennung beseitigt werden

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 28.07.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Pflanzenabfälle, Bioabfälle, Verbrennung, Gartenabfall Entsorgung, Bioabfall, Grünabfallentsorgung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de