Gartenabfall Entsorgung
Beschreibung
Gartenabfälle können entweder in der Biotonne entsorgt oder bei der nächstgelegenen Annahmestelle für Gartenabfälle direkt angeliefert werden. Darüber hinaus ist auch eine Verwertung auf dem eigenen Grundstück insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren möglich. Die Verwertung auf dem eigenen Grundstück bedarf keiner Genehmigung.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Gartenabfall Entsorgung
Gartenabfälle können auf den 17 Grünschnittsammelstellen und den beiden Entsorgungsanlagen abgegeben werden. Darüber hinaus ist auch eine Verwertung auf dem eigenen Grundstück insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren möglich. Die Verwertung auf dem eigenen Grundstück bedarf keiner Genehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle und Hildesheim, der Region Hannover sowie bei den kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts in Goslar, dem Heidekreis, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Gartenabfall Entsorgung
Alle Informationen rund um das Thema Gartenabfall finden Sie auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebs.
Ansprechpartner
Abfallwirtschaftsbetrieb
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der genannten Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Gartenabfall Entsorgung
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Die Gebühren ergeben sich aus den Gebührensatzungen der zuständigen Stelle. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle oder informieren Sie sich auf deren Internetseite.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Gartenabfall Entsorgung
Es fallen keine Gebühren für Privathaushalte bis zu festgelegten Obergrenzen an. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebs.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Verwertung von Gartenabfällen hat Vorrang vor deren Beseitigung. Gartenabfälle dürfen unter engen Voraussetzungen auch als pflanzliche Abfälle durch Verbrennung beseitigt werden
Weitere Informationen
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Gartenabfall Entsorgung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 28.07.2013
Stichwörter
Pflanzenabfälle, Bioabfälle, Verbrennung, Gartenabfall Entsorgung, Bioabfall, Grünabfallentsorgung