Gartenabfall Entsorgung

    Gartenabfall Entsorgung

    Beschreibung

    Gartenabfälle können entweder in der Biotonne entsorgt oder bei der nächstgelegenen Annahmestelle für Gartenabfälle direkt angeliefert werden. Darüber hinaus ist auch eine Verwertung auf dem eigenen Grundstück insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren möglich. Die Verwertung auf dem eigenen Grundstück bedarf keiner Genehmigung.

    Hinweise für Harburg: Grünabfälle

    Allgemeine Informationen

    Die umweltfreundlichste Verwertung von Grünabfällen, Gemüseputzresten und auch Herbstlaub ist die Kompostierung direkt auf dem eigenen Grundstück. Kompost ist ein wertvoller Bodenverbesserer und Dünger - im Garten eingesetzt, kann er andere Dünger und Torf oft vollständig ersetzen!

    © Landkreis Harburg Die Abfallwirtschaft hat unter dem Titel "Kompostieren im eigenen Garten" einen Ratgeber mit vielen Tipps zum Thema herausgegeben.

    Besteht keine Möglichkeit, Grünabfälle selbst zu kompostieren, können sie über die regelmäßig stattfindende Straßensammlung entsorgt oder auf den Entsorgungsanlagen des Landkreises angeliefert werden. Auf diesen Anlagen können Sie auch Kompost abgeben, den Sie nicht selbst verwenden können.

    Feuchte Grünabfälle wie z. B. Rasenschnitt, "Unkräuter", Blätter und Laub können auch über die Biotonne entsorgt werden.

    Aus den Grünabfällen, die auf den Anlagen des Landkreises angeliefert werden, wird "Nordheide Kompost" hergestellt.



    Eine ungeregelte Ablagerung von Grünabfällen in der freien Natur schädigt die Umwelt und kann als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden!

    Straßensammlung:

    mitgenommen werden mit Wertstoffschnüren des Landkreises gebündelte Grünabfälle (Astdurchmesser bis 10 cm, Gewicht max. 35 kg, Länge max. 2 m, Durchmesser max. 0,5 m) und offen bereitgestellte Grünabfallsäcke des Landkreises (für Pflanzenreste, Laub, Rasenschnitt, max. Gewicht pro Grünabfallsack 35 kg)

    nicht mitgenommen werden Erde und Grassoden, Speiseabfälle und Kleintierstreu!

    Erde und Grassoden können Sie gegen Gebühr bei der Bauschuttdeponie der Fa. Otto Dörner in Hittfeld Eddelsen anliefern.

    Die Abfuhr erfolgt ab 6.00 Uhr; die Fahrzeuge fahren nur einmal durch jede Straße. Mit der Gebühr von z.Zt. 0,50 EUR pro Sack und bzw. pro Wertstoffschnur wird ein Teil der Verwertungskosten gedeckt. Andere Säcke sowie Strauchschnittbündel ohne Wertstoffschnur des Landkreises Harburg werden bei der Straßensammlung deshalb nicht mitgenommen.

    Eine Bitte:
    Verpacken Sie die Grünabfälle nicht zusätzlich in Plastikmüllsäcke! Die Grünabfälle werden zusammen mit den Papiersäcken geshreddert und kompostiert. Verunreinigungen mit Resten von Plastikmüllsäcken können nicht abgetrennt werden und machen den Kompost unbrauchbar!

    Die Verkaufsstellen für Grünabbfallsäcke und Wertstoffschnüre finden Sie unter " Verkaufsstellen für Grünabfallsäcke, Wertstoffschnüre und Beistellsäcke" , die Abfuhrtermine unter Abfuhrkalender

    Selbstanlieferung

    Auf allen Entsorgungsanlagen des Landkreises Harburg können Sie gebührenfrei Kleinmengen (bis 1 m³ / Tag) Grünabfall und auch Kompost abgeben, den Sie nicht selbst verwenden können.

    © Landkreis Harburg Auf den Kompostplätzen in Drage und Todtglüsingen sowie auf dem Gelände der Bauschuttdeponie Hittfeld-Eddelsen werden gegen Gebühr auch größere Mengen angenommen.






    Weihnachtsbäume

    Weihnachtsbäume werden bei der ersten und zweiten Grünabfallsammlung im Kalenderjahr mitgenommen. Die Bäume müssen restlos abgeschmückt und frei von Lametta, Kunstschnee und anderen Resten des Weihnachtsschmuckes sein, weil die darin enthaltenen Schwermetalle zu Schadstoffbelastungen im Kompost führen können. Weihnachtsbäume müssen nicht mit Wertstoffschnüren gebündelt werden.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle und Hildesheim, der Region Hannover sowie bei den kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts in Goslar, dem Heidekreis, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

    Ansprechpartner

    Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 40

    21423 Winsen (Luhe)

    Öffnungszeiten

    Abfallberatung: Montag bis Donnerstag 07:30 - 16:00 Uhr Freitag 07:30 - 13:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Gebührenveranlagung: Nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-694

    Fax: +49 4171 693-991570

    E-Mail: abfallberatung@lkharburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Die Gebühren ergeben sich aus den Gebührensatzungen der zuständigen Stelle. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle oder informieren Sie sich auf deren Internetseite.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Verwertung von Gartenabfällen hat Vorrang vor deren Beseitigung. Gartenabfälle dürfen unter engen Voraussetzungen auch als pflanzliche Abfälle durch Verbrennung beseitigt werden

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 28.07.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Pflanzenabfälle, Bioabfälle, Verbrennung, Gartenabfall Entsorgung, Bioabfall, Grünabfallentsorgung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de