Gartenabfall Entsorgung
Beschreibung
Gartenabfälle können entweder in der Biotonne entsorgt oder bei der nächstgelegenen Annahmestelle für Gartenabfälle direkt angeliefert werden. Darüber hinaus ist auch eine Verwertung auf dem eigenen Grundstück insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren möglich. Die Verwertung auf dem eigenen Grundstück bedarf keiner Genehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle und Hildesheim, der Region Hannover sowie bei den kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts in Goslar, dem Heidekreis, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Hemmoor - Steueramt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1164
21741 Hemmoor
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Rathausplatz
Anzahl: 60 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Rathausplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Hemmoor, Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Cuxhaven-Hamburg
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Czechleba
Telefon Festnetz: 04771 602-126
E-Mail: s.czechleba@hemmoor.de
Frau Beckmann
Telefon Festnetz: 04771 602-123
E-Mail: j.beckmann@hemmoor.de
Frau Schmidt
Internet
Stichwörter
Abfallamt, Müllamt, Steuern
Landkreis Cuxhaven - Amt Wasser und Abfallwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04721 66-2215
Kontaktperson
Hein Gunkel
Hausanschrift
Fax: 04721 66-270129
Telefon Festnetz: 04721 66-2606
E-Mail: h.gunkel@landkreis-cuxhaven.de
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Die Gebühren ergeben sich aus den Gebührensatzungen der zuständigen Stelle. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle oder informieren Sie sich auf deren Internetseite.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Verwertung von Gartenabfällen hat Vorrang vor deren Beseitigung. Gartenabfälle dürfen unter engen Voraussetzungen auch als pflanzliche Abfälle durch Verbrennung beseitigt werden
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 28.07.2013
Stichwörter
Pflanzenabfälle, Bioabfälle, Verbrennung, Gartenabfall Entsorgung, Bioabfall, Grünabfallentsorgung