Gartenabfall Entsorgung
Beschreibung
Gartenabfälle können entweder in der Biotonne entsorgt oder bei der nächstgelegenen Annahmestelle für Gartenabfälle direkt angeliefert werden. Darüber hinaus ist auch eine Verwertung auf dem eigenen Grundstück insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren möglich. Die Verwertung auf dem eigenen Grundstück bedarf keiner Genehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle und Hildesheim, der Region Hannover sowie bei den kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts in Goslar, dem Heidekreis, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Hinweise für Südheide: Grünabfall Entsorgung
Die Annahme von Grünabfällen erfolgt jeden Samstag von 9 bis 12 Uhr
Bauhof Unterlüß
Hermannsburger Str. 33
29345 Unterlüß
Keine Annahme von gewerblichen Abfällen
Die letzte Annahme im Jahr 2021 findet am 27.11.2021 statt. Im Frühjahr 2022 wird die Annahme fortgesetzt.
Ansprechpartner
Fachgruppe Tiefbau
Kontaktperson
Herr Niels Pelikan (Ingenieur)
Telefon Festnetz: 05052 65-56
Fax: 05052 65-956
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
Hinweise für Südheide: Grünabfall Entsorgung
Grünabfälle:
- Strauchschnit
- Laub und Rasenschnitt
- Vertikutiergut
- sonstige Grünabfälle
Rechtsgrundlage(n)
Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Die Gebühren ergeben sich aus den Gebührensatzungen der zuständigen Stelle. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle oder informieren Sie sich auf deren Internetseite.
Hinweise für Südheide: Grünabfall Entsorgung
Mindestgebühr: 3,60 € bis 400 Liter, 400 - 1.000 Liter: 9,- €
Größere Mengen dürfen nicht angenommen werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Verwertung von Gartenabfällen hat Vorrang vor deren Beseitigung. Gartenabfälle dürfen unter engen Voraussetzungen auch als pflanzliche Abfälle durch Verbrennung beseitigt werden
Weitere Informationen
Hinweise für Südheide: Grünabfall Entsorgung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 28.07.2013
Stichwörter
Pflanzenabfälle, Bioabfälle, Verbrennung, Gartenabfall Entsorgung, Bioabfall, Grünabfallentsorgung