Gartenabfall Entsorgung
Beschreibung
Gartenabfälle können entweder in der Biotonne entsorgt oder bei der nächstgelegenen Annahmestelle für Gartenabfälle direkt angeliefert werden. Darüber hinaus ist auch eine Verwertung auf dem eigenen Grundstück insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren möglich. Die Verwertung auf dem eigenen Grundstück bedarf keiner Genehmigung.
Hinweise für Schaumburg: Abfall: Entsorgung von Gartenabfall
Grünabfälle können auf dem Kompostierungsplatz der Samtgemeinde Sachsenhagen auf dme Bauhof am Reiherwald abgegeben werden.
Angenommen werden die nachfolgend aufgeführten Grünabfälle der Bürger und Bürgerinnen aus der Samtgemeinde Sachsenhagen :
- Gras- und Rasenschnitt,
- Baum- und Strauchschnitt bis 10 cm Stamm- durchmesser
- Laub
- sonstige Pflanzenreste aus Gärten, ausgenommen aus landwirtschaftlicher oder gewerblicher Tätigkeit
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle und Hildesheim, der Region Hannover sowie bei den kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts in Goslar, dem Heidekreis, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Ansprechpartner
Abteilung 4 - Baubetriebshof
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Termine nach Absprache
Kontakt
Fax: 05725 913969
Telefon Festnetz: 05725 913968
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Die Gebühren ergeben sich aus den Gebührensatzungen der zuständigen Stelle. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle oder informieren Sie sich auf deren Internetseite.
Hinweise für Schaumburg: Abfall: Entsorgung von Gartenabfall
Kompostierungsplatz der Samtgemeinde Sachsenhagen
Für die Anlieferungen von sortenreinem Baum- und Strauchschnitt bis zu einer Anlieferungsmenge bis 2 cbm werden keine Gebühren erhoben. Für den dritten angefangenen cbm wird eine Gebühr von 5 EUR erhoben.
Für sonstige Grünabfälle wird bis zu einer Liefermenge von 3 cbm eine Gebühr von 5 EUR erhoben. Anlieferungen über 3 cbm werden nicht angenommen.
Die max. Anlieferungsmenge beträgt 3 cbm / Tag.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Verwertung von Gartenabfällen hat Vorrang vor deren Beseitigung. Gartenabfälle dürfen unter engen Voraussetzungen auch als pflanzliche Abfälle durch Verbrennung beseitigt werden
Hinweise für Schaumburg: Abfall: Entsorgung von Gartenabfall
Außerdem gibt die Kompostanlage Material wie folgt ab:
- unbegrenzten Kompost kostenlos für den privaten Gebrauch
- max. 3 cbm Schreddergut kostenlos für den Privatgebrauch
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 28.07.2013
Stichwörter
Pflanzenabfälle, Bioabfälle, Verbrennung, Gartenabfall Entsorgung, Bioabfall, Grünabfallentsorgung