Gartenabfall Entsorgung

    Gartenabfall Entsorgung

    Beschreibung

    Gartenabfälle können entweder in der Biotonne entsorgt oder bei der nächstgelegenen Annahmestelle für Gartenabfälle direkt angeliefert werden. Darüber hinaus ist auch eine Verwertung auf dem eigenen Grundstück insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren möglich. Die Verwertung auf dem eigenen Grundstück bedarf keiner Genehmigung.

    Hinweise für Wolfenbüttel: Gartenabfall Entsorgung

    Gartenabfälle sollten auf dem eigenen Grundstück kompostiert oder in die Biotonne gegeben werden. Wenn das nicht möglich ist, können die Gartenabfälle auch auf den Recyclinghöfen Wolfenbüttel, Bornum und Klein Elbe gegen Gebühr abgegeben werden. Das Verbrennen von Gartenabfall ist grundsätzlich verboten!

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle und Hildesheim, der Region Hannover sowie bei den kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts in Goslar, dem Heidekreis, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

    Hinweise für Wolfenbüttel: Gartenabfall Entsorgung

    Die Zuständigkeit liegt beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Wolfenbüttel (ALW). 

    Besuchen Sie die Internetseite des ALW für weitere Informationen.

    Ansprechpartner

    Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Wolfenbüttel

    Adresse

    Hausanschrift

    In den Schönen Morgen 1

    38300 Wolfenbüttel

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 8.30 - 16.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05331 84999

    E-Mail: alw@lk-wf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Die Gebühren ergeben sich aus den Gebührensatzungen der zuständigen Stelle. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle oder informieren Sie sich auf deren Internetseite.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Verwertung von Gartenabfällen hat Vorrang vor deren Beseitigung. Gartenabfälle dürfen unter engen Voraussetzungen auch als pflanzliche Abfälle durch Verbrennung beseitigt werden

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 28.07.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Pflanzenabfälle, Bioabfälle, Verbrennung, Gartenabfall Entsorgung, Bioabfall, Grünabfallentsorgung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de