Gartenabfall Entsorgung

    Gartenabfall Entsorgung

    Beschreibung

    Gartenabfälle können entweder in der Biotonne entsorgt oder bei der nächstgelegenen Annahmestelle für Gartenabfälle direkt angeliefert werden. Darüber hinaus ist auch eine Verwertung auf dem eigenen Grundstück insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren möglich. Die Verwertung auf dem eigenen Grundstück bedarf keiner Genehmigung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle und Hildesheim, der Region Hannover sowie bei den kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts in Goslar, dem Heidekreis, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

    Ansprechpartner

    Landkreis Northeim

    Adresse

    Hausanschrift

    Medenheimer Straße 6/8

    37154 Northeim

    Öffnungszeiten

    Kreisverwaltung: Montag und Freitag: 8:30 - 12:30 Uhr, Dienstag und Donnerstag: 8:30 - 12:30 Uhr und 14:00 -16:00 Uhr Mittwoch: nach vorheriger Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05551 7080

    Fax: 05551 708223

    E-Mail: info@landkreis-northeim.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Die Gebühren ergeben sich aus den Gebührensatzungen der zuständigen Stelle. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle oder informieren Sie sich auf deren Internetseite.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Verwertung von Gartenabfällen hat Vorrang vor deren Beseitigung. Gartenabfälle dürfen unter engen Voraussetzungen auch als pflanzliche Abfälle durch Verbrennung beseitigt werden

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 28.07.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Pflanzenabfälle, Bioabfälle, Verbrennung, Gartenabfall Entsorgung, Bioabfall, Grünabfallentsorgung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de