Fundsachen

    Fundsachen

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.

    Aufbewahrung und Versteigerung

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Tiere

    Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.

    Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Bad Essen - Fachdienst 4 Ordnung

    Beschreibung

    Kontakt für allgemeine ordnungsrechtlichen Anliegen: ordnungsamt@badessen.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstraße 39

    49152 Bad Essen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt für allgemeine ordnungsrechtlichen Anliegen: ordnungsamt@badessen.de

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung: Um Ihre Wartezeit zu reduzieren, können Sie hier online einen Termin für Dienstleistungen des Bürgerbüros vereinbaren: Online-TerminvergabeAlternativ können Sie dem Bürgerbüro auch gern eine E-Mail senden: buergeramt@badessen.de Montag: von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Dienstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch: von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag: von 08:00 bis 12:00 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bad Essen - Bürgerbüro

    Beschreibung

    Um Ihre Wartezeiten zu reduzieren, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin!

    Online-Terminvergabe

    Termine online vereinbaren

    Hier können Sie Termine für Dienstleistungen des Bürgerbüros online vereibaren. Beispiele für die Dienstleistungen sind u.a. die Anmeldung des Wohnsitzes, die  Beantragung eines Personalausweises / Reisepasses oder KFZ-Angelegenheiten.

    Alternativ können Sie uns auch gern eine E-Mail schreiben:

    buergeramt@badessen.de 

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstraße 41/43

    49152 Bad Essen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 05472 401999

    Telefon Festnetz: 05472 4010

    E-Mail: info@badessen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitsgemeinde Bad Essen

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstraße 41/43

    49152 Bad Essen

    Postfachadresse

    Postfach 1329

    49143 Bad Essen

    Kontakt

    Fax: 05472 401-33

    Telefon Festnetz: 05472 401-0

    E-Mail: info@badessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 18.07.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Tierfund, gefunden, Schlüssel, Fundsachen, Geldbörse, ausgesetzt, Fundsache, Portemonnaie, verloren, Handy, Brille, Fundbüro, herrenlos, Hund, freilaufend, Fundamt, Katze

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de