Fundsachen
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Tiere
Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.
Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.
Hinweise für Schneverdingen: Fundsachen
Wenn Sie einen Wertgegenstand (einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstelle ist das Fundbüro im Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen. Fundsache, Fundort und Fundzeit sowie Ihre Personalien werden festgehalten, da Sie eventuell Anspruch auf Finderlohn oder auf den Fund selbst haben, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.
Aufbewahrung und Versteigerung:
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder(in) Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Tiere:
Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der Abteilung für Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Ordnungsamt) der Stadt Schneverdingen Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Stadt können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.
Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.
Haben sich die Eigentümer des Tieres innerhalb einer Frist (üblicherweise eines Monats) nicht gemeldet, gilt das Tier als herrenlos und wird zur weiteren Versorgung der betreuenden Stelle (wie dem Tierheim) überlassen.
Wenn Sie einen Wertgegenstand (einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstelle ist das Fundbüro im Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen. Fundsache, Fundort und Fundzeit sowie Ihre Personalien werden festgehalten, da Sie eventuell Anspruch auf Finderlohn oder auf den Fund selbst haben, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.
Aufbewahrung und Versteigerung:
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder(in) Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Tiere:
Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der Abteilung für Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Ordnungsamt) der Stadt Schneverdingen Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Stadt können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.
Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.
Haben sich die Eigentümer des Tieres innerhalb einer Frist (üblicherweise eines Monats) nicht gemeldet, gilt das Tier als herrenlos und wird zur weiteren Versorgung der betreuenden Stelle (wie dem Tierheim) überlassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Schneverdingen: Fundsachen
Fundgegenstände: Fundbüro (im Bürgerbüro)
Fundtiere: Abteilung für Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Ordnungsamt)
Fundgegenstände: Fundbüro (im Bürgerbüro)
Fundtiere: Abteilung für Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Ordnungsamt)
Ansprechpartner
Stadt Schneverdingen - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Kfz-Zulassung, Fundbüro, Gewerbeamt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Schneverdingen: Fundsachen
- Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder
- Reisepass
- Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder
- Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Schneverdingen: Fundsachen
Aufbewahrungsfrist für Fundsachen:
Die Gegenstände werden sechs Monate ab dem Tag der Fundanzeige aufbewahrt. Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.
Aufbewahrungsfrist für Fundsachen:
Die Gegenstände werden sechs Monate ab dem Tag der Fundanzeige aufbewahrt. Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Schneverdingen: Fundsachen
Für die Aufbewahrung wird je nach Wert des Fundgegenstandes eine Gebühr erhoben, die bei Herausgabe der Sache durch den Finder oder Eigentümer zu zahlen ist
Für die Aufbewahrung wird je nach Wert des Fundgegenstandes eine Gebühr erhoben, die bei Herausgabe der Sache durch den Finder oder Eigentümer zu zahlen ist
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 18.07.2014
Stichwörter
herrenlos, Fundsache, verloren, Handy, Katze, Fundsachen, Fundamt, Brille, Tierfund, freilaufend, Schlüssel, Fundbüro, Geldbörse, ausgesetzt, Portemonnaie, Hund, gefunden