Fundsachen
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Tiere
Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.
Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.
Hinweise für Rinteln: Fundsachen
Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich bitte direkt an das
Tierheim Bückeburg
Hasengarten 6
31675 Bückeburg
Tel. 05722/5220
Fundsachen, die weder vom Eigentümer noch vom Finder abgeholt werden, können bei einer öffentlichen Versteigerung erstanden werden. Der Versteigerungstermin und eine Liste der zu versteigernden Gegenstände wird vorher bekannt gegeben.
Die Versteigerungen finden in der Regel halbjährlich statt.
Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich bitte direkt an das
Tierheim Bückeburg
Hasengarten 6
31675 Bückeburg
Tel. 05722/5220
Fundsachen, die weder vom Eigentümer noch vom Finder abgeholt werden, können bei einer öffentlichen Versteigerung erstanden werden. Der Versteigerungstermin und eine Liste der zu versteigernden Gegenstände wird vorher bekannt gegeben.
Die Versteigerungen finden in der Regel halbjährlich statt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 07:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag: 07:30 bis 12:30 Uhr Mittwoch: 07:30 bis 12:30 Uhr Donnerstag: 07:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr Freitag: 07:30 bis 12:30 Uhr sowie jeden 1. Samstag im Monat: 10:00 bis 12:30 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Rinteln: Fundsachen
Wenn Sie selbst etwas verloren haben, können Sie sich natürlich auch an uns wenden. Hierbei bedenken Sie bitte, dass wir eine möglichst genaue Beschreibung Ihres verlorenen Gegenstandes benötigen (z.B. beim Fahrrad: Farbe, Marke, ggf. Fahrgestellnummer).
Wenn Sie selbst etwas verloren haben, können Sie sich natürlich auch an uns wenden. Hierbei bedenken Sie bitte, dass wir eine möglichst genaue Beschreibung Ihres verlorenen Gegenstandes benötigen (z.B. beim Fahrrad: Farbe, Marke, ggf. Fahrgestellnummer).
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Rinteln: Fundsachen
Sollten wir Ihr verlorenes Eigentum haben, können Sie dieses gegen Zahlung einer wertabhängigen Gebühr (mindestens 5,00 €) hier abholen. Diese Gebühr wird auch bei dem Erwerb von Fundsachen durch den Finder fällig.
Falls erforderlich erstellen wir Ihnen auch eine Bescheinigung darüber, dass Ihr verlorener Gegenstand nicht hier abgegeben wurde (Negativbescheinigung, Gebühr 5,00 €).
Sollten wir Ihr verlorenes Eigentum haben, können Sie dieses gegen Zahlung einer wertabhängigen Gebühr (mindestens 5,00 €) hier abholen. Diese Gebühr wird auch bei dem Erwerb von Fundsachen durch den Finder fällig.
Falls erforderlich erstellen wir Ihnen auch eine Bescheinigung darüber, dass Ihr verlorener Gegenstand nicht hier abgegeben wurde (Negativbescheinigung, Gebühr 5,00 €).
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 18.07.2014
Stichwörter
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