Fundsachen

    Fundsachen

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.

    Aufbewahrung und Versteigerung

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Tiere 

    Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.

    Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.

    Hinweise für Steyerberg: Fundsachen

    Allgemeine Informationen

    Jeder, der einen Gegenstand in einem Wert von über 10 € findet, ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen.

    Die Aufbewahrungspflicht für Fundsachen beträgt sechs Monate. Wird der Eigentümer der Fundsache nicht gefunden, können Sie die Fundsache nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist erwerben. Wurde der Fundgegenstand von uns verwahrt, so wird der Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann. Für Fundsachen, die bei uns aufbewahrt wurden, entstehen dem Finder, wenn er Eigentumsansprüche erhebt, Verwaltungskosten. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem  Wert der Fundsache.  

    Wurde die Fundsache beim Finder verwahrt, so geht diese nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist automatisch in das Eigentum des Finders über.

    Tiere können von uns nicht im Fundbüro angenommen werden. Zugelaufene oder aufgefundene Hunde und Katzen können Sie im Tierheim Drakenburg (www.tierheim-drakenburg.de) oder im Tierheim Schessinghausen abgeben.

    Personen, die eine Bestätigung für die Versicherung über ein nicht aufgefundenes Fahrrad benötigen, bekommen diese im Meldeamt. Die Gebühr hierfür beträgt 4,10 €.



    Allgemeine Informationen

    Jeder, der einen Gegenstand in einem Wert von über 10 € findet, ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen.

    Die Aufbewahrungspflicht für Fundsachen beträgt sechs Monate. Wird der Eigentümer der Fundsache nicht gefunden, können Sie die Fundsache nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist erwerben. Wurde der Fundgegenstand von uns verwahrt, so wird der Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann. Für Fundsachen, die bei uns aufbewahrt wurden, entstehen dem Finder, wenn er Eigentumsansprüche erhebt, Verwaltungskosten. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Wert der Fundsache.

    Wurde die Fundsache beim Finder verwahrt, so geht diese nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist automatisch in das Eigentum des Finders über.

    Tiere können von uns nicht im Fundbüro angenommen werden. Zugelaufene oder aufgefundene Hunde und Katzen können Sie im Tierheim Drakenburg (www.tierheim-drakenburg.de) oder im Tierheim Schessinghausen abgeben.

    Personen, die eine Bestätigung für die Versicherung über ein nicht aufgefundenes Fahrrad benötigen, bekommen diese im Meldeamt. Die Gebühr hierfür beträgt 4,10 €.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Flecken Steyerberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 21

    31595 Steyerberg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 08.30 – 12.00 Uhr Montag und Dienstag: 14.00 – 16.00 Uhr Donnerstag: 14.00 – 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5764 9606

    Fax: +49 5764 9606-29

    E-Mail: rathaus@steyerberg.de

    Version

    Technisch erstellt am 20.06.2022

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 18.07.2014

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    gefunden, Geldbörse, freilaufend, ausgesetzt, Hund, Portemonnaie, herrenlos, verloren, Fundsachen, Schlüssel, Handy, Fundsache, Fundbüro, Katze, Tierfund, Fundamt, Brille

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024