Fundsachen
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Tiere
Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.
Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.
Hinweise für Nienburg (Weser): Fundsachen
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Tiere
Tiere sind keine Sachen, jedoch sind die für Sachen geltenden Vorschriften auch hier entsprechend anzuwenden, soweit nichts anderes bestimmt ist. Mangels spezieller Regelungen gelten die Regelungen für Fundsachen somit auch für Fundtiere.
Der Fund eines Tieres ist unverzüglich bei der zuständigen Fundbehörde anzuzeigen.
Für das Stadtgebiet Nienburg wenden Sie sich bitte diesbezüglich werktags in der Zeit von 08:00 bis 13:00 Uhr an den Fachbereich Sicherheit und Ordnung - SG 32 unter der Rufnummer 87-382 oder per mail an ordnung@nienburg.de.
Außerhalb der o.g. Geschäftszeiten wenden Sie sich bitte zwecks Anzeige bzw. Abgabe eines Fundtieres an unseren Vertragspartner:
Tierheim Nienburg-Schessinghausen
Schessinghäuser Weg 121
31582 Nienburg/Weser
Tel.: 05027/724
Bei der Abgabe des Tieres bzw. für die Fundtieranzeige werden folgende Informationen durch unsere Mitarbeiter*innen bzw. unseren Vertragspartner abgefragt. Halten Sie daher bitte folgende Angaben bereit:
- Angaben zum/zur Finder/in: Vor- und Zuname, Adresse, Ausweisdaten, tel. Erreichbarkeit für etwaige Rückfragen
- Beschreibung des Tieres (Art, Rasse, Geschlecht, Farbe etc.)
- Angaben zum Halsband, Steuermarke etc.
- Fundort und -zeit
- Umstände des Fundes
Sollten Sie auf der Suche nach Ihrem verlorenen Tier sein, wenden Sie sich bitte direkt an das o.g. Tierheim.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Stadtkontor
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 05021 87-555
E-Mail: stadtkontor@nienburg.de
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Hinweise für Nienburg (Weser): Fundsachen
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Hinweise für Nienburg (Weser): Fundsachen
- Bürgerbüro Stadtkontor
- Fundsachen-PortalListe der abgebenen Fundsachen bei der Stadt Nienburg/Weser
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 18.07.2014
Stichwörter
Katze, Fundamt, Hund, Geldbörse, Tierfund, verloren, freilaufend, herrenlos, Fundsache, Fundbüro, Portemonnaie, Fundsachen, Schlüssel, Handy, gefunden, ausgesetzt, Brille