Fundsachen

    Fundsachen

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.

    Aufbewahrung und Versteigerung

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Tiere

    Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.

    Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.

    Hinweise für Nienburg (Weser): Fundsachen

    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.

    Aufbewahrung und Versteigerung

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Tiere

    Tiere sind keine Sachen, jedoch sind die für Sachen geltenden Vorschriften auch hier entsprechend anzuwenden, soweit nichts anderes bestimmt ist. Mangels spezieller Regelungen gelten die Regelungen für Fundsachen somit auch für Fundtiere.

    Der Fund eines Tieres ist unverzüglich bei der zuständigen Fundbehörde anzuzeigen.

    Für das Stadtgebiet Nienburg wenden Sie sich bitte diesbezüglich werktags in der Zeit von 08:00 bis 13:00 Uhr an den Fachbereich Sicherheit und Ordnung - SG 32 unter der Rufnummer 87-382 oder per mail an ordnung@nienburg.de.

    Außerhalb der o.g. Geschäftszeiten wenden Sie sich bitte zwecks Anzeige bzw. Abgabe eines Fundtieres an unseren Vertragspartner:

    Tierheim Nienburg-Schessinghausen
    Schessinghäuser Weg 121
    31582 Nienburg/Weser
    Tel.: 05027/724

    www.tierschutz-nienburg.de

    Bei der Abgabe des Tieres bzw. für die Fundtieranzeige werden folgende Informationen durch unsere Mitarbeiter*innen bzw. unseren Vertragspartner abgefragt. Halten Sie daher bitte folgende Angaben bereit:

    • Angaben zum/zur Finder/in: Vor- und Zuname, Adresse, Ausweisdaten, tel. Erreichbarkeit für etwaige Rückfragen
    • Beschreibung des Tieres (Art, Rasse, Geschlecht, Farbe etc.)
    • Angaben zum Halsband, Steuermarke etc.
    • Fundort und -zeit
    • Umstände des Fundes

    Sollten Sie auf der Suche nach Ihrem verlorenen Tier sein, wenden Sie sich bitte direkt an das o.g. Tierheim.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadtkontor

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 4

    31582 Nienburg (Weser)

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05021 87-555

    E-Mail: stadtkontor@nienburg.de

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Hinweise für Nienburg (Weser): Fundsachen

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Nienburg (Weser): Fundsachen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 18.07.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Katze, Fundamt, Hund, Geldbörse, Tierfund, verloren, freilaufend, herrenlos, Fundsache, Fundbüro, Portemonnaie, Fundsachen, Schlüssel, Handy, gefunden, ausgesetzt, Brille

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English